Dachträger LED and Powerbank

Diskutiere Dachträger LED and Powerbank im Forum Grundlagen & Schaltungen der Elektroinstallation im Bereich ELEKTRO-INSTALLATION & HAUSELEKTRIK - Hallo Leute, für euch wird das hier eine ganz leichte Übung =) Diese LED... 6900LM Spotlight Car Offroad Light Bar 3030 wish.com (bitte googlen...
  • Ersteller GedaechntisFragezeichen
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Gelesen habe ich beüglich der Powerbank:

Ausgang
Output Type-C (PD): 5V - 3.0A / 9V - 2.0A / 12V - 1.5A


Output USB 1/2 (QC3.0): 5V - 3.0A / 9V - 2.0A / 12V - 1.5A


Total Output: 18W / 3.0A max.


Wie kommst du nur auf 5V?

Danke und vG
Das sind ziemlich genau die Angaben für Quick Charge.
Die Powerbabk liefert 5 V. Du steckst dein Schnelladefähiges Handy an. Das Handy sagt der Powerbank über die Datenleitung, Ich vertrage 12V. Dann erhöht die Powerbank die Spannung auf 12V. Die Protokolle für die Datenübertragung kann dir sicher Qualcom sagen, denn der hat Quick Charge entwickelt.
Man kann natürlich auch 5V heraus holen und einen Step Up Wandler dahinter schalten, der daraus 12V macht. Die 73mA gelten sicher für eine der Leuchten. Die hat also ca.9W. Die 15 Ah Powerbank hat 15Ah x 3,6V = 54 Wh. Würde also theoretisch 6h Betrieb einer der Leuchten ermöglichen. Theoretisch deshalb, weil der interne Spannungswandler, der aus 3,6V 5V macht schon verluste hat und der externe, der daraus 12V macht noch weitere. Und außerdem kann man in der Regel den 15000mAh auch nicht über den Weg trauen. In Real würde ich da eher von 3 Stunden Leuchtdauer mit einer Leuchte ausgehen.
Nimmst du so einen Akku, hast due die ganze Wandlerei nicht
Blei-Akkumulator KUNG LONG WP5-12E, 12 V-/5 Ah, zyklenfest
 
Mein Wissensstand: solange die Leuchten nicht im Straßenverkehr verwendet werden ist es zulässig. Wenn man sie nur anschaltet, während man parkt ist es okay.
Wo liege ich falsch? =)

Grüße

Diese "Warnhinweise" sind quasi das Steckenpferd dieses Users. Immerhin verstieg er sich dieses Mal (im Gegensatz zu früher) nicht zu der kühnen Behauptung, dass gleich die ABE des Kfz erlöschen würde, wenn man derartige Leuchten verwendet (das sollte seiner seltsamen Meinung nach schon bei einem ersetzten Relais erfolgen).

Wenn Du also diese Leuchten nur jenseits des Geltungsbereichs der StVO anwendest, kann Dir nichts "passieren".
Allerdings soll es Parkplätze geben, die explizit ausweisen, dass darauf die StVO GILT!
 
Allerdings soll es Parkplätze geben, die explizit ausweisen, dass darauf die StVO GILT!

Der Geltungsbereich von Bundesgesetzen kann nicht durch privat aufgestellte Schilder bestimmt werden.
Alle, wirklich ausnahmslos alle Schilder "hier gilt die StVO" sind komplett überflüssig und wirkungslos.

Die StVO gilt dort, wo öffentlicher Verkehr stattfindet. Alle Parkplätze, die nicht ausdrücklich einem definierten Benutzerkreis vrobehalten sind, gehören zum Geltungsbereich der StVO. Alle Supermarkparkplätze, alle Parkplätze von Wohnanlagen (wenn für Besucher frei) - nicht aber Firmenparkplätze (Mitarbeiter mit Parkausweis) hinter Einfriedungen.

Wenn eine Leuchte am KFZ montiert und betriebsbereit ist, muss sie zugelassen sein.
 
Die StVO gilt dort, wo öffentlicher Verkehr stattfindet. Alle Parkplätze, die nicht ausdrücklich einem definierten Benutzerkreis vrobehalten sind, gehören zum Geltungsbereich der StVO. Alle Supermarkparkplätze, alle Parkplätze von Wohnanlagen (wenn für Besucher frei) - nicht aber Firmenparkplätze (Mitarbeiter mit Parkausweis) hinter Einfriedungen.

Das wird aber z.B. hier ganz anders gesehen:
"Alle Ordnungsvorschriften des Straßenverkehrsrechts (StVG, StVO, StVZO) können wegen ihrer spezifischen Ordnungsfunktion nur auf öffentlichen Straßen und Verkehrsflächen Geltung beanspruchen. Auf privatem Gelände haben sie keine direkte Geltung, sofern der private Flächeneigentümer dies nicht will."
--->Supermarktparkplatz = privates Gelände = Entscheidungsfreiheit, ob dort Gültigkeit!!

Quelle: Anwendung der StVO-Regeln und der StVG-Normen auf Parkplätzen und in Parkhäusern

Aber vielleicht hast Du ja eine andere Quelle, die Deine Meinung stützt, dann schaue ich mir das gerne an!

Wenn eine Leuchte am KFZ montiert und betriebsbereit ist, muss sie zugelassen sein.

Auch das entspricht nicht den Tatsachen!
Es gibt beispielweise die Regelung der Arbeits- und Suchscheinwerfer, die gar keine Zulassung benötigen, demzufolge auch ohne Zulassung betrieben werden dürfen (für ebendiese Zwecke).

Folgerung für den hier beschriebenen Fall: die Zusatzscheinwerfer auf dem Dachträger werden ganz offiziell als Arbeits- und Suchscheinwerfer deklariert (dafür dürfen sie z.B. KEINE Zulassung als Fernscheinwerfer haben, weil diese nur in bestimmter Höhe, aber nicht auf dem Dachträger montiert werden dürfen!), man darf sie nur nicht im Geltungsbreich der StVO einschalten und alles ist "in Butter".
(Ist im Übrigen nicht meine Idee, sondern gängige Praxis bei bestimmten Offroad-Fahrzeugen/Fahrern.)
 
Zuletzt bearbeitet:
Das sind ziemlich genau die Angaben für Quick Charge.
Die Powerbabk liefert 5 V. Du steckst dein Schnelladefähiges Handy an. Das Handy sagt der Powerbank über die Datenleitung, Ich vertrage 12V. Dann erhöht die Powerbank die Spannung auf 12V. Die Protokolle für die Datenübertragung kann dir sicher Qualcom sagen, denn der hat Quick Charge entwickelt.
Man kann natürlich auch 5V heraus holen und einen Step Up Wandler dahinter schalten, der daraus 12V macht. Die 73mA gelten sicher für eine der Leuchten. Die hat also ca.9W. Die 15 Ah Powerbank hat 15Ah x 3,6V = 54 Wh. Würde also theoretisch 6h Betrieb einer der Leuchten ermöglichen. Theoretisch deshalb, weil der interne Spannungswandler, der aus 3,6V 5V macht schon verluste hat und der externe, der daraus 12V macht noch weitere. Und außerdem kann man in der Regel den 15000mAh auch nicht über den Weg trauen. In Real würde ich da eher von 3 Stunden Leuchtdauer mit einer Leuchte ausgehen.
Nimmst du so einen Akku, hast due die ganze Wandlerei nicht

Danke fürs erläutern, das habe ich davor überhaupt nicht begriffen.
Ich werde fürs erste mal schauen, wie gut und lange ich über den Zigarettenanzünder hinkomme. Wenn das nichts ist, dann werde ich mir einen passenden Akku wie den obigen besorgen.

Zum vorläufigen Abschluss des Themas: Danke für all euer Input. Es hat mich wahrscheinlich vor gröbsten Dummheiten bewahrt.

Grüße
 
Aber vielleicht hast Du ja eine andere Quelle, die Deine Meinung stützt, dann schaue ich mir das gerne an!

Die selbe von dir zitierte Quelle. Man muss einfach nur ein Stück weiterlesen und nicht dort aufhören, wo es einem am besten passt.

Zur Deklaration als Arbeitsscheinwerfer würde ich mich fragen, ob ein Richter dieser Argumentation bei einem privaten PKW wohl folgen würde, denn es heißt ja:
"Mehrspurige Fahrzeuge dürfen mit einer oder mehreren Leuchten zur Beleuchtung von Arbeitsgeräten und Arbeitsstellen (Arbeitsscheinwerfer) ausgerüstet sein."

Ich stelle mir das gerade mal bei einem Tuning-Opfer-Auto vor. "Ey Alter, brauch ich krass nur für Arbeitsstellen."
 
Die Gesetze gelten aber nicht nach deinen Vorstellungen. Auch ein Tuning Auto Besitzer kann ein Feld Wald oder sonst etwas haben.
 
Genau so ist es.
Eine entsprechende Vorschrift zu zitieren oder zu fabulieren, was "ein Richter" etwaig denken würde, sind nun mal zweierlei. Da verbietet sich jeder weitere Kommentar.
 
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