Darf der Strom abgestellt werden wenn die Technik alt ist?

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Valentin86

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Hallo, vor ein paar Wochen hatten wir einen Wasserschaden durch einen Rohrbruch. Das Rohr verläuft im selben Raum wie die Zählertafel, leider sind die NH-Trenner nass geworden und zwei Stück durch gebrannt.

Als die Stadtwerke ankam fanden die das unsere Zählertafel nicht mehr den neusten Regelwerk entspricht beziehungsweise der Zustand nicht mehr in Ordnung ist. Ist ja auch alles aus den Sechziger Jahren. Jetzt haben wir die Auflage bekommen das ganze durch einen Fachbetrieb auf den aktuellen Stand der Technik zu bringen. Ansonsten würde man uns Ende des Monats den Strom abstellen. Der erste Fachbetrieb hat schon eine Rückzieher gemacht. Mir stellt sich nicht nur die Schwierigkeit der Aktualisierung sondern auch der Kosten, man kann doch nicht erwarten dass eine Person von heute auf morgen mal eben eine Summe hat in der Höhe beziehungsweise mal eben von heute auf morgen so ein Umbau im Haus Vornehmen lassen kann. Und was ist damit Bestandsschutz? Habt ihr mit sowas Erfahrung, könnt ihr da helfen? Ich meine irgendwo gelesen zu haben dass ein Stromversorger sowas gar nicht darf ein Haus mal eben so ohne Strom dastehen zu lassen.

Mit freundlichen Grüßen

Valentin
 
Das lustige ist, es wurden vor paar Monaten erst die Zähler erneuert, da war alles in Ordnung doch jetzt auf einmal passt es den nicht.
 
Wir können den Zustand nicht bewerten ohne Fotos und mehr Angaben. In gefährdendem Zustand ist der Netzbetreiber sogar verpflichtet, die Anlage still zu legen.
 
So sieht’s aus im Moment.
 

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Das ist gelinde gesagt schockierend, gehört dringend modernisiert und hat sicher noch nie irgendeiner gültigen Norm entsprochen...

Da ist es mit einem neuen Zählerplatz auch nicht mehr getan.

Bestandschutz gibt es in den DIN VDE Normen nicht, aber jede Adaption dessen würde eine Anlage voraussetzen, die wenigstens bei Errichtung den Normen entsprach, ausserdem besteht schon aufgrund des Alters der Verdacht, dass eine Nutzungsänderung erfolgt sei seit Errichtung und diverse Bauteile ihre Lebensdauer überschritten haben.
 
Das ist das Schreiben dazu.
 

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Nein, die Nutzung des Wasserrohres als Erdungsleiter wurde mit wirksamer Nachrüstpflicht verboten, Hauseigentümer sind dazu im Zeitraum der 1970er Jahre aufgefordert worden, einen eigenen erder nachzurüsten!

Lektüre für dich ELEKTRO+ / Download
 
Ohne wenn und aber hier wirst du ordentlich Geld in die Hand nehmen müssen sonst stehst du ohne wenn und aber im Finstern. Die Anlage erfüllt noch nicht mal mehr die Bedingungen zum Zeitpunkt der Errichtung . Einen Bestandsschutz gibt es in der Elektrotechnik nicht. Da ist klipp und klar ein neuer Zählerschrank auf aktuellem Stand notwendig und der Rest der Installation ist auch reif für die Tonne! Rechne mal so mit 2000 Euronen und aufwärts!
 
Ohne wenn und aber hier wirst du ordentlich Geld in die Hand nehmen müssen sonst stehst du ohne wenn und aber im Finstern. Die Anlage erfüllt noch nicht mal mehr die Bedingungen zum Zeitpunkt der Errichtung . Einen Bestandsschutz gibt es in der Elektrotechnik nicht. Da ist klipp und klar ein neuer Zählerschrank auf aktuellem Stand notwendig und der Rest der Installation ist auch reif für die Tonne! Rechne mal so mit 2000 Euronen und aufwärts!
Ich zitiere den Wortlaut des am Tage anwesenden Mechaniker. Das muss auf den aktuellen Stand gebracht werden klar haben sie Bestandsschutz jedoch können wir das so nicht belassen. Und das ist ein Bestandsschutz gibt das weiß ich auch ganz genau.

Mit freundlichen Grüßen
 
Vielen Dank für eure versuchen hier zu helfen, es wäre doch sehr hilfreich wenn sich jemand melden würde der mit so einem ähnlichen Fall schon mal zu tun gehabt hat. Es bringt mir hier nichts wenn ihr mir irgendwelche Kosten auftischt oder andere Sachen, bitte nur zu so einem konkreten Fall äußern alles andere sind meistens Vermutungen. Nach einem Telefonat mit dem Ansprechpartner der das Schreiben erstellt hat habe ich auch den Bestandsschutz erwähnt daraufhin antwortete er: deswegen habe ich Ihnen ein Schreiben beigefügt was mir ausreichen würde denn eine Firma bescheinigen würde irgendwann mal das zu reparieren. Der Geselle vor Ort und der Meister haben es schon zugegeben dass es Bestandsschutz gibt also bitte kommt mir nicht mit solchen Aussagen es gibt kein Bestandsschutz. Ich kann doch nicht in ein Golf zwei ein Airback einbauen nur weil das Lenkrad kaputt ist. Genau so bin ich nicht verpflichtet den Wagen auf den neusten Stand zu bringen mit ABS und so weiter trotzdem darf ich damit auf der Straße fahren aber als Neuwagen Hersteller nicht mehr solche Autos produzieren. Daher bin ich mir auch sicher sowas ist nicht klar geregelt man kann das so und so auslegen daher meine Frage hat jemand mit so einem Fall schon mal zu tun gehabt? Vermutungen und irgendwelche Meinungen bringen mich nicht weiter, bitte nimm mir das nicht böse aber so sehe ich das.
 
Noch mal extra für dich: Diese Anlage ist nach Recht und Gesetz sofort Stillzulegen. Hier existieren erhebliche Gefahren für Leib und Leben. Und noch etwas Bestandsschutz ist ein Begriff aus dem Bauwesen! Diesen gibt es in der Elektroinstallation nicht. Konkret "Erfüllt eine Anlage die Bedingungen zum Zeitpunkt der Errichtung und gibt es keine Nachrüstforderung so kann die Anlage weiter betrieben werden". Beispiel für eine Nachrüstforderung war der Ersatz der Kragensteckdosen durch CEE- Steckdosen oder Perilex.
Deine Anlage erfüllt aber die Forderungen zum Zeitpunkt der Errichtung nicht mehr und ist deshalb auf aktuellen Stand zu erneuern, das schließt den Zählerschrank mit ein.
Das die nachfolgende Anlage in absehbarer Zeit ebenfalls zu erneuern ist, steht ohne Frage klar im Raum.
Noch ein Hinweis die Elektrofachkraft ist sogar zur Gefahrenabwendung verpflichtet. Das geht soweit das sie auch den Strom abstellen muss. Oder den Gefahrenbereich freischalten muss.
Und um es dir mit aller Klarheit zu sagen diese Stegleitungen dürfen nur unter Putz verlegt werden. Ich sehe da aber keinen Putz!
 
Hallo,
es ist wirklich so das es in der VDE das Wort Bestandsschutz nicht gibt.
Wird in Fachzeitschriften immer wieder erwähnt.
Das kommt aus dem Baurecht.

Allerdings gibt es für die meisten Fälle auch keine Anpassungspflicht.
Ich sehe da Stegleitungen. Die gehören Unterputz

Vom alter und Zustand der Anlage würde ich dringend Anpassen.
Keine RCD (FI) .... Zu wenig Stromkreise ...
 
Wenn du wirklich sop ein schrieben brauhst

Rufe einfach mehrer betriebe an am besten kleinere du findest sicher jemand der das macht
 
Hier ist das Problem der Haftung
Die übernimmt die Fachkraft für wenige Euro für das Schreiben.
Ich würde die Haftung nicht übernehmen.
 
Wenn ich mir den Beitrag der Journalie im Beitrag 15 durchlese, bekomme ich das Kotzen ! Es gibt entweder eine Nachrüstforderung oder eine Forderung zur Erneuerung aber eben keinen Bestandsschutz!
Oder anders gesagt solange nicht Nachgerüstet oder Erneuert werden muss bleibt alles beim Alten.
So und beim TE muss die Anlage erneuert werden da sie so nie Zulässig war bzw jetzt ist !
 
Hallo Pumukel,

-Steigleitung Aufputz
- Aderleitungen nicht Abgedeckt.
Was war sonst noch nicht Zulässig?
 
Thema: Darf der Strom abgestellt werden wenn die Technik alt ist?
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