Darf ein Boiler nicht durch FI geschützt werden?

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Willibald

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Ein Elektrofachmann hat einen neuen Boiler angeschlossen. Der Boiler ist direkt an den Sicherungen angeschlossen. Diese liegen nicht in Reihe mit dem FI sondern paralell - also ohne FI. Ist das zulässig oder sogar Vorschrift? Danke für eure Antworten.
 
Das ist - leider - zulässig im TN-C-S-Netz. Bei mir gibt es sowas nicht. Jeder halbwegs mitdenkende Eli würde das durch FI schützen. Ein geeigneter FI ist nirgendwo verboten. :rolleyes:
 
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Solange es sich um einen Festanschluß handelt ist das leider zulässig, ich würde es trotzdem ändern lassen.
Dieser unverständliche Ausnahmepassus wird seit der Einführung des FI fürs Bad 1983 mit geschliffen.
 
Ist das ein Boiler oder ein Durchlauferhitzer? Welche Leistungsdaten hat dieser?
 
Antwort auf Frage von Wwww:
Es ist ein Boiler zum Duschen Type SHZ 50 LCD. Wenn ich das Datenblatt richtig interpretiere beträgt die Anschlussleistung bei 400V 1-6 kW. In der Verteilung (neu) ist ein FI allen Automaten vorgeschaltet nur eben dem Boiler nicht, das verwirrt mich total. Kann es den Gründe geben ausgerechnet einen Boiler nicht durch einen Fi zu schützen? Ich bin auch deshalb verunsichert weil es sich bei dem ELI um einen Meister handelt. (Helft mir meinem Hirn wieder das richtige Drehfeld zu geben) Danke von Willibald
 
Ein zusaetzlicher Schutz durch RCD (FI) ist normativ nur für laienbedienbare Steckdosenkreise bis 20A Innen (Netzgebiet TN-C) gefordert. Hintergrund ist der zusaetzliche Schutz von überwiegend ortsveraenderlichen Geräten, die durch Laien an diese Steckdosen angeschlossen werden. Für festangeschlossene Geräte besteht ein deutlich geringeres Risiko, das ein unzulaessiger Fehlerstrom auftritt. Diese Geräte sind, sofern richtig angeschlossen, ja durch die Einhaltung der Abschaltbedingungen im TN-C-S Netz für den Personenschutz ausgestattet. Bei SKI Geräten wird von einer vorhandenen Einbeziehung der Geräte(gehäuse) in den Schutzpotentialausgleich über den PE ausgegangen, Bei SKII Geräten ist das Auftreten einer unzulässig hohen Berührungsspannung am Gehäuse materialtechnisch verhindert.

Und nein, der RCD ist nicht dafuer zustaendig, unbedarften Bastlern das sorglose Arbeiten an elektrischen Anlagen zu ermöglichen...
 
Es sind Speicher, Boiler gibt es nur noch als Kochendwassergerät.
Duck und weg

Lutz
 
Ob Boiler, Speicher, DLE oder sonst was, das ist doch ganz egal.
 
Liebe Leute habt herzlichen Dank für eure Hilfe. Wenn ich die Antworten zusammenfasse und richtig interpretiere ergibt sich auf meine Frage folgend Antwort:
Einem Warwasserspeicher darf zum Personenschutz ein FI vorgeschatet werde. Noch besser, sollte nach Möglichkeit ein FI vorgeschalten werden.
Soweit dieser Aussage nichts entgegenzusetzen ist kann dieses Thema als abgeschlossen betrachtet werde. Danke Willibald.
 
Ich würde so ein FI/LS-Kombi setzen lassen, da hast du denn keinen Leistungsabfall über zwei Automaten.
 
Ich würde so ein FI/LS-Kombi setzen lassen, da hast du denn keinen Leistungsabfall über zwei Automaten.
Ein FI ist sowieso vorhanden (muss). Und ein FI/LS hat eine größere Verlustleistung als ein LSS. Das ist also kein Argument. Trotzdem ist ein FI/LS nicht verkehrt.
 
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Thema: Darf ein Boiler nicht durch FI geschützt werden?
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