Darf ich einen E-Check durchführen lassen und was wird da alles geprüft?

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Siebenlackschichten

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Hallo,

also, meine ersten Fragen:

Darf ich als Mieter einer Mietwohnung auf meine Kosten einen E-Check durchführen lassen?

Wenn ja: Bin ich richtig informiert, dass dann alle Steckdosen in der Wohnung auch geprüft werden? Und die Elektrik im Zählerkasten?

Und dürfte ich diese E-Check Plakette auch wieder abmachen? Oder bekommt man diese sowieso nur dahin geklebt, wenn alles einwandfrei ist?

Was passiert, wenn Mängel festgestellt werden? Werden die in dem Zuge beseitigt? Oder muss das dann extra (also separat nach dem E-Check) beauftragt und bezahlt werden?

Was kann im schlimmsten Falle passieren?
Kann es passieren, dass ein von mir beauftragter Elektriker für den E-Check kommt und dann plötzlich feststellt "Gefahr in Verzug"? Würde der Elektriker dann wirklich die ganze Anlage stilllegen? Wenn ja, wie müsste ich mir das denn vorstellen? Und was geht denn dann eigentlich ab?

Ich mein', zuständig ist grundsätzlich der Vermieter, dass die Elektrik im Haus in Ordnung ist und dass ich Strom habe.

Daher die konkrete Frage: Was geht dann eigentlich ab?

Wird dann die Anlage verplombt? Gibt es irgendwelche Stellen, an die das gemeldet wird? Netzbetreiber/Messstellenbetreiber, Ordnungsamt...?
Würde/müsste der Elektriker dann den Eigentümer kontaktieren und informieren darüber, was Sache ist? Oder ist der Elektriker dann fertig mit seinem Job und zieht von Dannen, weil ja nur ich als Mieter ihn beauftragt habe?

Würde mich über möglichst ausführliche Antworten freuen!

Besten Dank!

Lg
Siebenlackschichten
 
Hallo,
E-Check ist eine Markenbezeichnung der Innung, rechtlich geschützt.
VDE 0100-105 Prüfung ist für nicht Innungsmitglieder meiner Meinung nach auch möglich und ausreichend.

Darf ich als Mieter einer Mietwohnung auf meine Kosten einen E-Check durchführen lassen?

Ich denke nur nach Absprache mit dem Vermieter.
Es wird an seiner Anlage geschraubt für die Messungen. dabei kann auch was beschädigt werden.
Eigentlich eine Frage für ein Rechtsforum.


Wenn ja: Bin ich richtig informiert, dass dann alle Steckdosen in der Wohnung auch geprüft werden? Und die Elektrik im Zählerkasten?

In der VDE 0100-105 für Wiederholungsprüfungen sind auch Stichproben zulässig.
Wenn, dadurch die Sicherheit gewährleistet ist. Ein Widerspruch in sich.
Wie kann ich bei 5 von 10 geprüften Steckdosen mein OK für alle geben.
In bewohnten Wohnungen ist eine 100 % Prüfung kaum möglich.
Schrank oder Kucheneinbauten verhindern den Zugang.
Da baut keiner den riesigen Wohnzimmerschrank ab und wieder auf, um eine verdeckte Steckdose zu prüfen.


Und dürfte ich diese E-Check Plakette auch wieder abmachen? Oder bekommt man diese sowieso nur dahin geklebt, wenn alles einwandfrei ist?
Das liegt im Ermessen des Prüfers, ob die Mängel so unbedeutend sind und die Plakette klebt.
Wieder entfernen der Plakette habe ich noch nie gesehen.


Was passiert, wenn Mängel festgestellt werden? Werden die in dem Zuge beseitigt? Oder muss das dann extra (also separat nach dem E-Check) beauftragt und bezahlt werden?
Ich würde ein Angebot für die Prüfung einholen. Das gilt dann auch nur für die Prüfung.
Kleine Mängel wie eine lose Klemmstelle würde ich ohne aufsehen schnell festziehen.
Alles andere wäre nicht im Angebot enthalten.


Was kann im schlimmsten Falle passieren?
Kann es passieren, dass ein von mir beauftragter Elektriker für den E-Check kommt und dann plötzlich feststellt "Gefahr in Verzug"? Würde der Elektriker dann wirklich die ganze Anlage stilllegen? Wenn ja, wie müsste ich mir das denn vorstellen? Und was geht denn dann eigentlich ab?

Es können je nach Mangel auch einzelne Stromkreise abgeklemmt werden.

Ich mein', zuständig ist grundsätzlich der Vermieter, dass die Elektrik im Haus in Ordnung ist und dass ich Strom habe.
Richtig

Wird dann die Anlage verplombt? Gibt es irgendwelche Stellen, an die das gemeldet wird? Netzbetreiber/Messstellenbetreiber, Ordnungsamt...?
Würde/müsste der Elektriker dann den Eigentümer kontaktieren und informieren darüber, was Sache ist? Oder ist der
Verplombt ist nur der ungezählte Bereich. Er kann es dem Netzbetreiber melden, ob die sich dann zuständig fühlen und handeln? Andere könne hier noch ergänzen.

Liegen keine Protokolle der Erstprüfung vor, könnte die Fachkraft auch eine aufwendige Erstprüfung nach VDE 0100-600 für nötig halten.

Baujahr der Wohnung und Bilder der Verteiler. Dann kann man schon oft sehen, dass gleich ein Nachrüsten besser ist.
 
Zuletzt bearbeitet:
Sorry für das mehrfache Nachbearbeiten vom Beitrag.
 
Also, Protokolle.... Da liegt sehr wahrscheinlich gar nichts vor. Also Baujahr der Wohnung ist doch das Gleiche wie Baujahr des Hauses. Oder nicht? Das liegt auf jeden Fall kurz vor dem 1. Weltkrieg irgendwo. Und etwaige "Modernisierungen" sind dann eventuell in den 60er oder 70er Jahren erfolgt.

Also ich könnte Bilder hier rein laden, die vom Stromzählerkasten (innen) sind. Ja? Würde das ok sein und irgendwie helfen?

Und: Kann ich die Bilder dann auch nach geraumer Zeit wieder löschen? Oder kann ich Moderatoren darum bitten die Bilder nach 3 Monaten oder so zu löschen?

Und zum Thema nochmal explizit: Also, So ganz verstehe ich das noch nicht... Diese VDE-Prüfungen mit den Nummern scheinen noch mal etwas Anderes zu sein... (?) Und dieser so genannte "E-Check" ist nur ein "Marketing-Ding" eigentlich und eigentlich gar nicht so aussagekräftig oder wie wird das in Fachkreisen bei euch angesehen?

(Hatte das irgendwo heute gelesen von jemandem, der das schrieb', dass das nur so ein "Marketing-Gag" sei für die etwas blöderen und fachfremden Kunden...)
 
Die fachgerechte Prüfung einer Elektroanlage hat schon seinen Sinn. Das der E-check auch als Gelddruck missbraucht wird ist nun mal so.
 
Bilder von den Sicherungen und Verteiler.

Bei dem Alter wird kein RCD (FI) 30 mA eingebaut sein, für mich ein sehr wichtiges Sicherheitsmerkmal.
Doch selbst diese Anlagen bekommen bei einigen Prüfern die Plakette. Da die RCD zu dem Zeitpunkt nicht vorgeschrieben waren.

Wenn es meine Anlage von 1960 -1970 ist, brauche ich nicht prüfen, um festzustellen, dass hier gehandelt werden sollte. Sonst prüfst du 2-mal mit Kosten.

Ja, für mich Marketing.

Wie sehen die Deckenleuchten Anschlüsse aus? Noch 2 Adern ohne separaten Schutzleiter?
 
Weiß ich nich wie die aussehen. Ich hab' da nur einmal geguckt beim Einzug. Kann mich nur noch dran erinnern, dass da komische Farben waren. Kann sein, dass da auch eine Sache fehlte. Aber dafür bin ich nicht firm genug in diesem Thema. Und ich traue mich eigentlich auch nicht so da jetzt eine Lampe abzumachen und da nachzugucken. Ich habe jetzt vielleicht auch nicht alle Fachbegriffe von euch verstanden. Aber jetzt tue ich einfach mal die Bilder hier rein, die ich angekündigt habe.

IMG_20201104_134637ano1.jpg IMG_20201104_134836ano2.jpg IMG_20201104_134712ano.jpg

Und? Was meint ihr so dazu?
 
Da passen weder genügend Stromkreise noch RCDs (FI) in den Verteiler für eine moderne Installation.
Beim rechten Zähler steht auch noch Wechselstromzähler drauf.
Damit kannst du keinen modernen Herd mit Kochfeld Normgerecht betreiben.

Das Problem ist, einen unwilligen Vermieter zum Sanieren zu zwingen.
Die VDE hält sich bis zu wenigen Anpassungsforderungen weitgehend zurück.
Privater Verein macht keine Eingriffe ins Eigentum ...
Alter der Bauteile wird jedoch als Anpassungsgrund aufgeführt.
Da kann ein gutes Protokoll schon etwas mehr druck aufbauen anzupassen.

Wenn ich nicht unbedingt in so eine Wohnung einziehen muss, suche ich was anderes.
 
Der Sinn dahinter ist durch das messen evl aufgetretene Fehler zu finden und zu dokumentieren. ( Um diese dann zu beseitigen) Die Messung und Prüfung kann dann nur eine Aussage zulassen. Die Anlage erfüllt die Anforderungen zum Zeitpunkt der Errichtung oder eben diese Anlage erfüllt die Forderungen nicht mehr. Das eine 50 Jahre alte Anlage nicht den heutigen Stand der Technik widerspiegelt sollte auch dem Laien klar sein.
 
Ja, also was denn nun?

Müsste vom Gesetz her was neu gemacht werden oder nicht?

Und was heißt das mit dem Herd? Warum sollte ich keinen Herd betreiben können?

Ich habe übrigens einen angeschlossen. Das ist aber ein normaler Standherd. Wie der angeschlossen ist, kann ich auch noch gleich hier zeigen. Muss ich kurz Foto machen und so.

Also, der Vermieter wird höchstwahrscheinlich gar nichts machen wollen, was Geld kostet. Der will das Haus nur verkaufen. Der hat das vor wenigen Monaten geerbt.

Und... Was ist denn am Wechselstromzähler schlecht? Ist doch normal oder nicht?

Inzwischen wurde der aber auch mal gewechselt. Die Bilder, die ich jetzt gezeigt habe, zeigen einen Zustand, der mal war. Da wurde kurz zuvor oder am selben Tag der linke Zähler gewechselt. Rechts (mein Stromzähler) konnte an dem Tag aber nicht gewechselt werden, weil da ein Mangel festgestellt wurde. Es wurde auch ein Mängelbericht fertig gemacht. Den habe ich auch. Der Monteur war im Auftrag vom Netzbetreiber da und hat mir dann vor Ort erklärt, dass er jetzt an der Stelle den Stromzähler nicht wechseln darf, weil da ein Mangel ist. Und dann habe ich gefragt was Sache ist und dann hat der irgendwas von irgendwelchen "Klemmen" erzählt und dass man das ganz ganz früher so gemacht hätte und dass das nicht mehr so sein dürfte heute. Und dann meinte er, dass der Vermieter einen Elektriker beauftragen müsse, der den Mangel beseitigt. Das hat mein Vermieter dann nicht gemacht, sondern stattdessen irgendwen ran gelassen. Deshalb war ja dann die Plombe weg und blieb auch weg. Bis dann der nächste Monteur im Auftrag des Netzbetreibers kam, um den digitalen Stromzähler auch bei mir einzubauen.
Denn der Mangel war dann scheinbar beseitigt. Wenn auch nicht offiziell durch einen Elektriker mit Lizenz und so.

Wollt' ihr den Kram auch mal angucken?

Das ist so ein Blatt. Da stehen so viele Elektro-Fachbegriffe drauf.
 
Ein Neuanschluss vom Herd an einen Wechselstromzähler ist nach den TAB nur bis 4,6 kW zulässig.
Moderne Herde mit Kochfeld haben 10 - 11 kW.
Somit hängt es vom Benutzerverhalten ab. Immer nur 2 Platten oder den Backofen gleichzeitig voll nutzbar
Es sind bestimmte Leistungsstufen einschaltbar, die die Leitung überlasten können.

Welches ist dein Zähler ?
 
Ein Neuanschluss vom Herd an einen Wechselstromzähler ist nach den TAB nur bis 4,6 kW zulässig.
Moderne Herde mit Kochfeld haben 10 - 11 kW.
Somit hängt es vom Benutzerverhalten ab. Immer nur 2 Platten oder den Backofen gleichzeitig voll nutzbar
Es sind bestimmte Leistungsstufen einschaltbar, die die Leitung überlasten können.

Welches ist dein Zähler ?

Wie ich schrieb: Rechts ist mein Stromzähler. Aber das ist alles etwas durcheinander.

In dem Zusammenhang verstehe ich nicht was du mit "Neuanschluss" meinst.
 
Leider hält sich der Gesetzgeber zurück und hat weitgehend dem privaten Verein die Regeln überlassen.
Dieser darf oder will fast nie eine Anpassung fordern.

Viel Wischi Waschi 10 Fachleute 20 Meinungen ....

Es wird dem Fachmann vor Ort die Bewertung überlassen.
Ich kann auf so alte Anlagen guten gewissen keine Plakette kleben. Bin jedoch im Ruhestand ...
Der Fachmann hat das Haftungsrisiko, wenn er es anschließt.

Der verlinkte Fachbeitrag zum 1 Phasen Herd ist von einem Sachverständigen.
Glück, wenn der deine Anlage prüfen würde.
Andere kleben einfach die Plakette.
 
Jetzt wird es zunehmend schwierig für mich... Da komme ich nicht mehr mit fachlich.
Soll ich euch nun den Mängelbericht des Westnetz-Monteurs und davon unabhängig den Herdanschluss mal zeigen?

Netzbetreiber und Messstellenbetreiber ist Westnetz. Und die TAB dazu habe ich übrigens auch in meinem Stromordner.
 
Bilder vom Herdanschluss
 
E-Herd-Nutzung an Wechselstrom
E-Herd-Nutzung an Wechselstrom - elektro.net - elektro.net
Auch kostenpflichtig.
Besonders von der rechtlichen Seite

Deine TAB und auch der Beitrag beziehen sich auf die VDE Anwendungsregel.
In der TAB selber finde ich die 4,6kVA für den Herd nicht mehr.
Da dieser Hinweis in die Anwendungsregel gewandert ist, wird er wohl nicht doppelt in die TAB geschrieben.
 
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