Darf ich privat nur Sicherungen und Glühlampen wechseln?

Diskutiere Darf ich privat nur Sicherungen und Glühlampen wechseln? im Forum Installation von Leitungen und Betriebsmitteln im Bereich ELEKTRO-INSTALLATION & HAUSELEKTRIK - Hallo, Das erste was ich als Elektriker gelernt hatte war, was ich privat nicht tun darf. Das Auswechseln von Sicherungen und erneuern von...
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miracle

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Hallo,

Das erste was ich als Elektriker gelernt hatte war, was ich privat nicht tun darf. Das Auswechseln von Sicherungen und erneuern von Glühlampen traut mir der Gesetzgeber zu und das wars auch schon. Alles was darüber hinausging darf ich eigentlich nur machen, wenn ich über einen Elektro-Meister einer Firma dazu beauftragt wurde. So habe ich es gelernt. Wenn ich privat etwas mache erlischt der Versicherungsschutz des Hauses und es kann passieren, das wenn mein Haus abbrennt, weil ich an der Stromleitung unsachgemäß „herumgefummelt“ habe, das die Versicherung nicht zahlt. So habe ich es gelernt.. Wenn dann ein Unfall passiert beziehen sich viele Richter auf die Richtlinien der VDE obwohl es eigentlich „nur“ ein Verein ist. Dieser Verein ist aber dermaßen anerkannt, das deren Richtlinien als absolutes „Muß“ gelten. So habe ich es gelernt. Ich hoffe es wurde mir so richtig beigebracht.

Was meint ihr dazu?

Ich habe meine Elektroinstallateur-Ausbildung immerhin theoretisch und praktisch je mit “2“ abgeschlossen und von der Industrie- und Handelskammer habe ich einen Buch-Preis erhalten, weil ich zu den drei besten meines Jahrgangs gehört habe. Ich das alles nur Schall und Rauch? Kann mir der Gesetzgeber da nicht ein bischen mehr zutrauen?

Gruß
Benjamin
 
Verstehe den Sinn nicht so ganz :)) sprichst du als Hobby-Elo oder als Kabelaffe ?

weil wenn du ein Hobby-elo (baumarkt-elo) bist darfst du natürlich alles machen (fast alles) , nur deine Versicherung deckt dann den daraus folgenden Schaden nicht ab !!

hast du aber nen Schein dann bist du verantwortlich für deine Installation und kannst haftbar gemacht werden !!

SRI an alle .. das war zu DDR Zeiten besser und recht hart geregelt, was ich befürworte !! da gabs diesen Baumarktkram nicht !!

MfG ...
 
Umso aufgeklärter die Bevölkerung ist,
umso wissender jeder Verbraucher ist,
umso mehr Hintergrundwissen zu Dingen vermittelt wird,
...
umso mehr werden wir alle quer durch die Bank in Watte gepackt.
Weil das alles jemand ja gar nicht mehr überblicken kann.

Selbstverantwortung und Bescheidenheit sind nicht mehr aktuell,
Autofahren muss man dank ABS, ESP, Einparkhilfen, Bremsassistenten und Co. auch nicht mehr so gut können,
Elektroherde piepsen, wenn man etwas darauf abstellt, ohne dann einen Brenner einzuschalten,
...

Wir sind inzwischen so unselbständig, weil uns jedes Vernunftdenken an jeder Ecke (gesetzlich oder gesetzesähnlich) abgesprochen und abgenommen wird.

Und da fragst Du noch, ob das so richtig ist, miracle???

Natüüüürlich, denn wir sind inzwischen ein Volk voller Deppen, die ihre Grenzen nicht mehr kennen. Die allermeisten sind nicht mehr fähig, mit dieser Reiz- und Wissensüberflutung richtig umzugehen.
Wie die Engländer sagen: "Overinformed but undereducated"

Und genau deshalb muss man uns vor uns selbst schützen!

Achtung!
Das Problem betrifft nur die, die nach 1978 geboren sind.
Warum?
Das könnt Ihr hier nachlesen:
http://www.andreas-kalt.de/blog/fundsac ... ren-helden

;-)
 
@413 super ;) aber nache deiner Philosophie darf jeder Daimler fahren nur weil er das gaspedal kennt .. feix ..
Die alte Regelung sollte uns vor uns selbst schützen .. und das war gut so :)
hihi
 
Hallo,

Danke für die Antworten,

„Hobby-elo darf natürlich alles machen nur deine Versicherung deckt den Schaden nicht ab“
„hast du aber nen Schein kannst du haftbar gemacht werden“

hört sich irgendwie gleich an, :D

„in Watte gepackt“
„inzwischen ein Volk voller Deppen“
„man muß uns vor uns selbst schützen“

Super, und ich dachte schon ich sei verrückt, weil ich die Dinge auch so sehe. Aber es gibt auch noch andere die die „Wahrheit“ erkannt haben. :wink:

Gruß
Benjamin
 
Hallo,

also um die Sache mal aufzuklären, miracle hat 100% recht mit seinen Ausführungen.
Die Heimwerker (man bemerke nicht DER HEIMWERKER :D ) darf absolut nix machen. Die Diskussion wurde hier schon sehr oft geführt.
Ein Heimwerker darf absolut nichts machen solange das Anlage am Netz hängt. Er dürfte vielleicht Leitungen verlegen aber das war’s auch schon.
Die NAV schreib das eindeutig vor.
Ein Elektriker darf genau wie der Heimwerkern absolut nichts machen.
Das steht ebenfalls in der NAV drin. Es dürfen nur Elektriker an den Anlagen Arbeiten die einen Auftrag besitzen und bei VNB eingetragen sind. Auch ich als E-Meister darf streng genommen NICHTS an einer Anlage machen. Da ich keine eigene Unternehmung habe und auch nirgends angestellt bin.

NAV §13(2):
(2) Unzulässige Rückwirkungen der Anlage sind auszuschließen. Um dies zu
gewährleisten, darf die Anlage nur nach den Vorschriften dieser Verordnung, nach
anderen anzuwendenden Rechtsvorschriften und behördlichen Bestimmungen sowie nach den
allgemein anerkannten Regeln der Technik errichtet, erweitert, geändert und instand
gehalten werden. In Bezug auf die allgemein anerkannten Regeln der Technik gilt § 49
Abs. 2 Nr. 1 des Energiewirtschaftsgesetzes entsprechend. Die Arbeiten dürfen außer
durch den Netzbetreiber nur durch ein in ein Installateurverzeichnis eines
Netzbetreibers eingetragenes Installationsunternehmen durchgeführt werden; im
Interesse des Anschlussnehmers darf der Netzbetreiber eine Eintragung in das
Installateurverzeichnis nur von dem Nachweis einer ausreichenden fachlichen
Qualifikation für die Durchführung der jeweiligen Arbeiten abhängig machen. Mit
Ausnahme des Abschnitts zwischen Hausanschlusssicherung und Messeinrichtung
einschließlich der Messeinrichtung gilt Satz 4 nicht für Instandhaltungsarbeiten. Es
dürfen nur Materialien und Geräte verwendet werden, die entsprechend § 49 des
Energiewirtschaftsgesetzes unter Beachtung der allgemein anerkannten Regeln der
Technik hergestellt sind. Die Einhaltung der Voraussetzungen des Satzes 6 wird
vermutet, wenn das Zeichen einer akkreditierten Stelle, insbesondere das VDE-Zeichen,
GS-Zeichen oder CE-Zeichen, vorhanden ist. Der Netzbetreiber ist berechtigt, die
Ausführung der Arbeiten zu überwachen.


Mit freundlichen Grüßen MArcell
 
Also mein Netzbetreiber interpretiert die NAV anders:

Da die NAV bzw. NDAV nur grundsätzlichen Charakter besitzt, muss jeder Netzbetreiber die Verordnungen über Allgemeinen Bedingungen näher erläutern. Die EnBW tut dies in den Ergänzenden Bedingungen zur Niederspannungsanschlussverordnung (NAV)/Kostentragungsregelung bzw. zur Niederdruckanschlussverordnung (NDAV).

siehe: http://www.enbw.com/content/de/privatku ... 0B6C.nbw04

weiter:
Eigenleistung des Anschlussnehmers auf dem eigenen Grundstück sind mit der EnBW Regional AG im Voraus abzustimmen. Sämtliche Eigenleistungen müssen fachgerecht nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik und den Vorgaben der EnBW Regional AG durchgeführt werden.

http://www.enbw.com/content/de/privatku ... gungen.pdf

So wie ich das sehe regelt die NAV + Ergänzungen die Anschlussbedingungen zwischen Netzbetreiber und Anschlussnehmer.

Grüsse,
AE
 
Zitat:
Der Errichter oder Betreiber elektrischer Anlagen bzw. Hersteller oder Betreiber elektrischer Betriebsmittel ist grundsätzlich für die Einhaltung der anerkannten Regeln der Technik selbst verantwortlich.
Quelle: Elektro-Installationstechnik, Die Meisterprüfung (Boy/Dunkhase)


Kurz gesagt, Elektroarbeiten müssen fachmännisch ausgeführt werden. Rechtlich gesehen darf jeder privat fachmännisch Eigenleistung erbringen. Dafür kann niemand belangt werden.

So beurteile ich die Rechtslage ohne Gewähr. Jeder muss selbst wissen was er macht oder besser bleiben lässt.

Grüsse,
AE
 
Hallo,

ich sehen das Grundlegend anders.

Wer keine Konzession besitzt darf nicht an der Anlage basteln.

Ist wie Autofahren ohne Führerschein.

Und welcher Privatmann hat schon die VDE-Messgeräte ???

MfG
 
Hektik-Elektrik schrieb:
Hallo,

ich sehen das Grundlegend anders.

Wer keine Konzession besitzt darf nicht an der Anlage basteln.

Ist wie Autofahren ohne Führerschein...

Nach meinem Wissen darf man, zumindest in D, auf privatem Gelände auch ohne Führerschein gefahren werden.
Begründung: Das Verkehrsrecht greift nur auf öffentlichen Verkehrsflächen.

AE
 
Richtig, wenn Du Dein privates Gelände gegen den Zutritt von Dritten (Kindern) ausreichend absicherst. (Eine Koppel mit normalem Stacheldrahtzaun für Rinder reicht da nicht).

Und "Deine" private elektrische Anlage hat grundsätzlich Verbindung mit dem öffentlichen Netz, es sei denn Du hast einen eigenen Stromerzeuger oder Trafo.

Im Schadensfall wird die geschädigte Versicherung Dir schon erzählen, was Du hättest machen dürfen. Viel Spaß damit.

MfG
 
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Thema: Darf ich privat nur Sicherungen und Glühlampen wechseln?
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