Darf Raumausstatter Rolladenmotor anschließen

Diskutiere Darf Raumausstatter Rolladenmotor anschließen im Forum Grundlagen & Schaltungen der Elektroinstallation im Bereich ELEKTRO-INSTALLATION & HAUSELEKTRIK - Hallo, ein Bekannter von mir ist Raumausstattermeister. Zu seinen Tätigkeiten gehört u. a. der Austausch von elektrischen Rollladenmotoren. Weiß...
nicht ganz die EuP darf NUR unter Aufsicht einer EFK oder VEFK arbeiten.

Das stimmt. Also "besorgt" er sich jemanden, der die Überwachung rechtssicher übernimmt oder er macht einen Lehrgang zur Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten im Rollladen- und Sonnenschutztechniker-Handwerk. Dauert dann aber auch 80h.
 
Der Raumausstatter muss mindestens eine Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten sein . Ansonsten hat er da rechtlich gewaltige Probleme. Ein Hausmeister ist zuerst mal eine Laie und selbst als EuP darf er da nicht Selbstständig arbeiten.

Keine Strafe ohne Gesetz, wo steht das denn, Pumukel?
 
So wie immer siehe NAV und EnWG und dessen Verweise auf die Normen der VDE.
 
Da dort (NAV, EnWG) aber keine Strafandrohungen zu finden sind (es sind schließlich keine Strafgesetzbücher), nichtmals werden dort Ordnungsgelder bei Nicht-Einhalten angedroht, gilt der alte Juristensatz: "nullum crimen, nulla poena sine lege".
Wie @LED_Supplier es schon oben schrieb.

Versicherungstechnisch im Schadenfall mag es anders aussehen.
Pauschal zu sagen es gibt "rechtliche gewaltige Probleme" (Beitrag #19), ist allerdings mal wieder falsch. Aber das kennen wir ja schon zu Genüge von unserem "Rechtsexperten", der zu allen solchen Fragen eine Meinung hat. Allerdings leider nur Meinung.
 
Die Strafe wird im Falle eines Schadens von diesem abhängig gemacht.
Sachschaden, ist dann mit Begleichung dieses meist erledigt, kommen Menschen zu Schaden ist fahrlässige Körperverletzung oder gar Tötung auch mit Haftstrafen zusammengehängt.
 
Solltest Du auch nur EINEN Fall benennen können, bei dem es durch falschen Anschluss eines Rollladenmotors zu einem Sachschaden und/oder einem Personenschaden gekommen wäre, so bin (wahrscheinlich nicht nur ich) Dir sehr dankbar.
Dann wäre ich natürlich auch am Strafmaß interessiert, was rechtskräftig festgesetzt wurde.

Natürlich ist man auf der sichereren Seite mit einem entsprechenden Nachweis der EFK für festgelegte Tätigkeiten.
Allerdings sind diese Angst- und Drohkulissen, die hier so gerne aufgebaut werden, nicht hilfreich.
 
Die Strafe wird im Falle eines Schadens von diesem abhängig gemacht.
Sachschaden, ist dann mit Begleichung dieses meist erledigt, kommen Menschen zu Schaden ist fahrlässige Körperverletzung oder gar Tötung auch mit Haftstrafen zusammengehängt.
Um Kopf und Kragen reden....

Natürlich sind Körperverletzung und Tötung Straftatbestände. Sowie es noch ein paar Hundert mehr davon gibt. Die gelten aber für jeden, Elektriker, Anwälte, Klempner, usw. Was um himmelswillen hat das mit dem Thema zu tun?
 
die NAV erleichtert nur bei Wartung und Reparatur, daß dies durch Fachkräfte ohne Eintragung beim VNB gemacht werden darf.
Von einer Reparatur durch Laien ist da nichts zu finden, auch nicht von einer Befreiung der Einhaltung der "anerkannten Regeln der Technik" in diesem Fall.

Es ist schon ein erheblicher Unterschied ob ich jemanden schädige durch einen Unfall der trotz aller Sorgfalt entstanden ist, oder durch eine Tätigkeit die für mich verboten wäre.
 
Du solltest die Gesetze auch mal lesen. Deine schöne NAV enthält eine Ausnahme für Instandhaltungsarbeiten und der Verweis auf die VDE sagt auch etwas anderes aus als du hier andeutest.

die NAV erleichtert nur bei Wartung und Reparatur, daß dies durch Fachkräfte ohne Eintragung beim VNB gemacht werden darf.
Wo steht in der NAV, dass Wartung und Reparatur nur von Fachkräften gemacht werden darf?

durch eine Tätigkeit die für mich verboten wäre.
Wo steht etwas von "Verboten" in der NAV?
 
Grundsätzlich verweist die NAV auf die DIN VDE nach der es NUR Fachkräften erlaubt ist an elektrischen Anlagen zuarbeiten.

Nur die Zusätzliche Forderung nach der beim Netzbetreiber EINGETRAGENEN Fachkraft entfällt bei Reparaturen und Wartungen.

Eine ausschließliche Erlaubnis für einen bestimmten Personenkreis resultiert automatisch in ein Verbot für alle anderen.
 
Grundsätzlich verweist die NAV auf die DIN VDE nach der es NUR Fachkräften erlaubt ist an elektrischen Anlagen zuarbeiten.

Nur die Zusätzliche Forderung nach der beim Netzbetreiber EINGETRAGENEN Fachkraft entfällt bei Reparaturen und Wartungen.

Eine ausschließliche Erlaubnis für einen bestimmten Personenkreis resultiert automatisch in ein Verbot für alle anderen.
Du kannst es noch hundert Mal wiederholen, es wird dadurch nicht wahr...

1. Wo in welchem Satz verweist die NAV auf DIN VDE? Bitte ein Zitat
2. Wenn das so wäre, hätte das die äußerst unerwünschte Nebenwirkung, dass Gesetze und Verordnungen von einem privaten Verein beliebig geändert werden können, ohne dass der Gesetzgeber, zB. Bundestag oder Bundesrat, involviert wäre. UNDENKBAR!
3. 13 NAV bezieht sich auf Installationsunternehmen, nicht auf Fachkräfte. Das schließt dann in der Konsequenz auch EFK bei IT Unternehmen aus!
4. Sehe §1 NAV, die NAV greift hier gar nicht...
 
verweis auf §49 ENWG:
"(1) Energieanlagen sind so zu errichten und zu betreiben, dass die technische Sicherheit gewährleistet ist. Dabei sind vorbehaltlich sonstiger Rechtsvorschriften die allgemein anerkannten Regeln der Technik zu beachten.
(2) Die Einhaltung der allgemein anerkannten Regeln der Technik wird vermutet, wenn bei Anlagen zur Erzeugung, Fortleitung und Abgabe von
1.
Elektrizität die technischen Regeln des Verbandes der Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik e. V.,"
 
verweis auf §49 ENWG:
"(1) Energieanlagen sind so zu errichten und zu betreiben, dass die technische Sicherheit gewährleistet ist. Dabei sind vorbehaltlich sonstiger Rechtsvorschriften die allgemein anerkannten Regeln der Technik zu beachten.
(2) Die Einhaltung der allgemein anerkannten Regeln der Technik wird vermutet, wenn bei Anlagen zur Erzeugung, Fortleitung und Abgabe von
1.
Elektrizität die technischen Regeln des Verbandes der Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik e. V.,"
Also nichts nie NAV....?

Verbindlich sind nur die aaRdT. Es gibt eine Vermutung bei Einhaltung der VDE Normen , aber das ist nur eine Vermutung nicht mehr und nicht weniger. Ich kann es so machen oder auch anders.
 
Gemäß § 3 der DGUV Vorschrift 3 "Elektrische Anlagen und Betriebsmittel" (frühere BGV A 3) dürfen elektrische Anlagen und Betriebsmittel nur von einer Elektrofachkraft oder unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft den elektrotechnischen Regeln entsprechend errichtet, geändert und instandgehalten werden.
Diese Vorschrift ist für alle gewerblich Tätige verbindlich.
 
Gemäß § 3 der DGUV Vorschrift 3 "Elektrische Anlagen und Betriebsmittel" (frühere BGV A 3) dürfen elektrische Anlagen und Betriebsmittel nur von einer Elektrofachkraft oder unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft den elektrotechnischen Regeln entsprechend errichtet, geändert und instandgehalten werden.
Diese Vorschrift ist für alle gewerblich Tätige verbindlich.

Meiner Meinung nach das erste richtige Argument. Der Unternehmer/Firmeninhaber fällt aber in der Regel nicht unter der gesetzlichen Unfallversicherung.
 
So wenig ist diese Vermutung nicht, denn anderes wäre erst mal vor der entsprechenden Instanz als Gleich oder höherwertig nach zu weisen.
 
Das Thema regelt sich heutzutage meist von selbst.
Wenn der Rollladenmonteur oder auch der Küchenbauer mit seiner Arbeit fertig ist, soll man da noch 1/4 Jahr oder länger auf den Eli warten?
Die ganzen Vorschriften helfen herzlich wenig, wenn keiner da ist, der die Arbeit macht.
Ganz klar, ich verteidige nicht unqualifizierte Arbeiten an Elektro-Anlagen.
Aber die Hilfskraft, die der genervte Handwerkerchef zu den 'einfachen Arbeiten' abstellt, ist oft auch nicht besser als mancher gelernte aus anderer Branche vom Bau.

Allstromer
 
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