Darf Raumausstatter Rolladenmotor anschließen

Diskutiere Darf Raumausstatter Rolladenmotor anschließen im Forum Grundlagen & Schaltungen der Elektroinstallation im Bereich ELEKTRO-INSTALLATION & HAUSELEKTRIK - Hallo, ein Bekannter von mir ist Raumausstattermeister. Zu seinen Tätigkeiten gehört u. a. der Austausch von elektrischen Rollladenmotoren. Weiß...
Das Thema regelt sich heutzutage meist von selbst.
Wenn der Rollladenmonteur oder auch der Küchenbauer mit seiner Arbeit fertig ist, soll man da noch 1/4 Jahr oder länger auf den Eli warten?
Die ganzen Vorschriften helfen herzlich wenig, wenn keiner da ist, der die Arbeit macht.
Ganz klar, ich verteidige nicht unqualifizierte Arbeiten an Elektro-Anlagen.
Aber die Hilfskraft, die der genervte Handwerkerchef zu den 'einfachen Arbeiten' abstellt, ist oft auch nicht besser als mancher gelernte aus anderer Branche vom Bau.

Allstromer
Halten wir dann doch fest, dass Arbeiten an der eigenen Anlage auch laut Pumukel und Octavian erlaubt sind.....
 
Das ändert aber nichts daran das arbeiten an Elektroanlagen nur durch Fachkräfte ausgeführt werden dürfen .
Bei Gas stellt da keiner diese Frage. Auch Hausmeister sind da in Bezug auf elektrische Anlagen erst mal nur Laien.
 
Es besteht wohl ein grundsätzlicher Unterschied ob ich gewerblich für andere Tätig bin oder da privat in meiner Anlage arbeite! Nur im Schadensfall wirst du da auch privat zur Verantwortung gezogen.
 
Es besteht wohl ein grundsätzlicher Unterschied ob ich gewerblich für andere Tätig bin oder da privat in meiner Anlage arbeite! Nur im Schadensfall wirst du da auch privat zur Verantwortung gezogen.

Nur muss man das auch irgendwie beweisen können.
Keine Zeugen, Aussage gegen Aussage. Keine Rechnung da privat. Wird vor Gericht nicht viel rauskommen. Da kann man nur mehr auf die 25% Fehlurteilquote hoffen.
 
Das ändert aber nichts daran das arbeiten an Elektroanlagen nur durch Fachkräfte ausgeführt werden dürfen .
Bei Gas stellt da keiner diese Frage. Auch Hausmeister sind da in Bezug auf elektrische Anlagen erst mal nur Laien.
Es besteht wohl ein grundsätzlicher Unterschied ob ich gewerblich für andere Tätig bin oder da privat in meiner Anlage arbeite! Nur im Schadensfall wirst du da auch privat zur Verantwortung gezogen.

Warum ist es mit dir immer ein Schritt vorwärts, zwei Schritte rückwärts?
 
Was ich privat mit meinem Eigentum mache geht niemand was an. Kommt es dagegen an meiner Anlage zu einem Unfall oder einem Brand bin ich als Eigentümer verantwortlich. Bei gewerblich Tätigen sieht das anders aus da wird mit hoher Sicherheit die Berufshaftpflicht greifen. Und wie gesagt Privat und gewerblich sind ein gewaltiger Unterschied.
 
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