Dauernde Kurzschlüsse im Flurlicht

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Hallo,

in einem älteren (1950) Mietshaus habe ich ein Halogen-Hochvolt-System mit zwei Lampen mit je drei 50W Strahlern installiert. Der Flur hat insgesamt DREI Schalter, deren Wirkungsweise ein bischen "seltsam" ist.

Seitdem das System installiert ist, "knallt" regelmäßig beim Betätigen eines Schalters eine der Halogen-Leuchtmittel durch. Dabei fliegt meist die Sicherung raus, im Schalter funkt es, und die Halo-Birne ist kaputt (was neben ca. 4€ Kosten pro Leuchte auch häßliche Rußflecke an der Decke hinterlässt).

Die "Seltsamheit" der Verschaltung beruht darin, das ein Schalter quasi der "Master" ist: lediglich in einer Stellung haben die beiden anderen Schalter überhaupt eine Funktion - ist der "Master" aus sind die anderen Schalter ohen Funktion und das Licht ebenfalls aus.

Da ich einen der Schalter im Verdacht hatte, einfach abgenutzt zu sein, kam ich auf die Idee den "Master" fest mit einer Lüsterklemme zu verdrahten und hinter einer Blende verschwinden zu lassen, und den abgenudelten Schalter durch den ehemaligen Master zu ersetzen. Es zeigte sich aber daß der Master ein normaler Schalter war, der, der die meisten Kurzschlüsse verursacht, aber ein Kreuzschalter ist - ein Vertauschen also nicht möglich.

Durch ein bischen googeln bin ich hier gelandet, habe einige Beiträge gelesen und nun fürchte ich bei mir liegt diese berüchtigte "Hamburger Schaltung" vor.

Fragen:
- Wie stellt man fest ob die Hamburger Schaltung vorliegt?
- Seit wann ist die verboten?
- Ist das ein Mietmangel, bzw. hätte der Vermieter die Zeit zwischen zwei Vermietungen nutzen müssen um die Elektrik zu erneuern?
- Wie kann ich mit "Bordmitteln" einfach nur zwei Schalter an beiden Enden des Flurs haben, die jeweils wechselseitig die Lampe ein- oder ausschalten?
- Kann ich dem Hochvolt-Halosystem irgendwas vorschalten, so daß die vergleichsweise teuren Leuchtmittel geschützt werden? Ich mache derzeit schon 10er-Pack-Bestellungen bei Conrad so daß die Leuchtmittel "nur noch" 3.50€/Stck. kosten...

Danke!
 
Hallo !

Willkommen im Forum !

Bitte beachte zunächst mal, dass der Vermieter dafür zu sorgen hat, dass die elektrische Anlage den gültigen Bestimmungen zur Zeit ihrer Errichtung entspricht !
 
Zum Zeitpunkt der ENTSTEHUNG, also in meinem Fall 1950? Mietbeginn war 2004 - dazwischen stand die Wohnung fast 6 Monate leer.
 
Wenn keine Mängel vorhanden sind, muss der Eigentümer die Anlage normalerweise nicht erneuern lassen.

Ich würde einfach mal beim Eigentümer/Vermieter anrufen.
 
Hmpf... Du kennst den Vermieter nicht. Der läßt einzelne KlingelKNÖPFE(!) tauschen, statt die ganze Klingel. Und der läßt lieber 3x nacheinander bei 3 Nachbarn einen Handwerker anrücken um was zu frickeln, statt es einmal für alle Wohnungen RICHTIG zu machen...

Irgendwelche Meinungen zum Thema an sich? Bei einer normalen Kreuschaltung sollten eigentlich alle 3 Schalter funktionieren - daß der eine Schalter diese seltsame "Master-Funktion" hat (die durch die Lage in keinster Weise sinnvoll wäre) deutet eigentlich darauf hin daß da eh was im Argen liegt...
 
Moin,

was haltet Ihr denn von einem solchen Vorschlag?

Lasse Deinen Vermieter doch diese Wechsel / Kreuz Schaltung doch reparieren. Hast Du (wenn Du Dir das zutraust oder einen Bekannten hast der sich in Elektro auskennt) die Möglichkeit einen Draht abzubrechen das die Installation erneuert werden muß, in diesem Falle würde so sehe ich es der Bestandsschutz aufgehoben.
Aber bitte noch die Antworten der Kollegen abwarten.

Gruß

Poldi
 
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