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Funker87
Guest
Ich wohne seit ca. 3 jahren in einer Mietwohnung in Sachsen-Anhalt. Ich habe festgestellt, dass Die Elektrik aus dem Jahre 1969 stammt. Das heißt konkret:
- Aluleitungen wohin die Wohnung reicht
- 2 Stromkreisläufe (Licht und Steckdosenring (so die Beschriftung))
außerdem sagte mir ein Elektriker, dass die Wohnung mit 2-Leitersystem Steckdosenring ausgestattet sei (was auch immer das heißen mag). Der Lichtkreislauf ist mit 6 Ampere abgesichert und der Steckdosenring mit 10 Ampere.
Noch eine Eigenart der Elektrik: Wenn eine Glühbirne "den Geist aufgibt" gehen alle anderen auch kaputt.
Desweiteren ist es nicht möglich Kühlschrank und Waschmaschine gleichzeitig zu nutzen sonst fliegt die Sicherung.
Ein Elektriker sagte mir mal, dass die Elektrik unter Bestandschutz fallen würde. Stimmt das oder ist das so nicht mehr zulässig?
- Aluleitungen wohin die Wohnung reicht
- 2 Stromkreisläufe (Licht und Steckdosenring (so die Beschriftung))
außerdem sagte mir ein Elektriker, dass die Wohnung mit 2-Leitersystem Steckdosenring ausgestattet sei (was auch immer das heißen mag). Der Lichtkreislauf ist mit 6 Ampere abgesichert und der Steckdosenring mit 10 Ampere.
Noch eine Eigenart der Elektrik: Wenn eine Glühbirne "den Geist aufgibt" gehen alle anderen auch kaputt.
Desweiteren ist es nicht möglich Kühlschrank und Waschmaschine gleichzeitig zu nutzen sonst fliegt die Sicherung.
Ein Elektriker sagte mir mal, dass die Elektrik unter Bestandschutz fallen würde. Stimmt das oder ist das so nicht mehr zulässig?