DDR Fußleistensteckdosen

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Hallo liebes Forum,

Vorab bin absoluter Laie was das Elektrische angeht, brauche aber eure Hilfe.
Ich wohne in einem 2012 komplett sanierten Neubau Marke 1972.
Ich möchte nicht meinen Neuen Rechner dort reinstecken, ich habe aber nur die 3x2 steckosen am boden.

Brauch echt euren Rat, vielen Dank
Noch fragen und wenn die Wohnung da noch Steckdosen mit klassischer Nullung hat ist es eben keine komplette Sanierung. Und da die Anlage Eigentum des Vermieters ist hat er den schwarzen Peter . Und aus der Sanierung die eine wesentliche Änderung der Anlage darstellt, ergibt sich dann auch die Forderung auf Stand von 2012 ! Und nicht das da ein Teil noch auf Stand 1972 verbleibt .
 
Bei einer Sanierung bleiben immer Teile auf dem alten Stand. Es ist halt eine Sanierung und kein Neubau.

Das hier läuft wieder auf reine Wortklauberei und Spitzfindigkeiten raus.
 
Auch jetzt wo wir wohl davon ausgehen können, dass die Steckdosen nicht über den FI gehen, stellt sich immer noch die Frage:

Wieso hat es den PC gehimmelt?
 
Was hat das mit dem FI zu tun?
Ein FI kann kein Grund für ein defektes Gerät sein.
 
Eben. Ich beziehe mich auf die Aussagen des te im ersten Post
 
egal wie alt die Anlage ist, der Mieter hat immer das Recht auf eine sichere Anlage an der heute übliche Geräte ohne Einschränkung genutzt werden können.
"Sicher" wird leider immer wieder als "zum Zeitpunkt der Errichtung gültigen Normen und Richtlinien" definiert.
Interessant, daß das Arbeitsschutzgesetz das für diesen Bereich anders sieht, was für Private Zwecke aber leider keine Relevanz aufweist.

Heute übliche Geräte sind aber eben Rechner und Co und diese kann man an einer klassisch genullten Anlage eben nicht ohne Einschränkung und auch nicht ohne der Gefahr eines Schadens betreiben.
die Klassische Nullung hat unweigerlich zur Folge, daß über alles geerdete Parallele vagabundierende Ströme fließen die bei verbunden Geräten zu Datenverlust, Fehlern und auch Beschädigungen führen können.
Wenn der Schaden an Deinem Rechner daher kommt, ist das Sache des Vermieters diesen zu ersetzen!
 
Heute übliche Geräte sind aber eben Rechner und Co und diese kann man an einer klassisch genullten Anlage eben nicht ohne Einschränkung und auch nicht ohne der Gefahr eines Schadens betreiben.
die Klassische Nullung hat unweigerlich zur Folge, daß über alles geerdete Parallele vagabundierende Ströme fließen die bei verbunden Geräten zu Datenverlust, Fehlern und auch Beschädigungen führen können.
Ein bissle viel "kann" und "könnte" um den Vermieter zu irgendwas zwingen zu können, meinste nicht auch? :cool:

Aber ich unterstütze dennoch den allgemeinen Tenor in diesem Thread, das eine 2012 ertüchtigte elektrische Anlage in einer abgeschlossenen Wohneinheit nicht normenkonform durchgeführt wurde. Zumal der "Austausch" der Steckdosen wohl nur wegen finanziellen Hintergründen ausgelassen wurde. Nicht das da wer auf falsche Gedanken kommt :)
 
Ja leider ist da vieles ungenau definiert.
Allerdings gehen Gerichtsurteile immer wieder in die Richtung, daß eine elektrische Anlage mit über 30 Jahren nicht mehr zumutbar ist.
Insbesondere hier könnte man davon ausgehen, daß es sich um eine Täuschung handelt da ja fast alles 2012 erneuert wurde und anscheinend auch als Komplett saniert angegeben wurde, und somit eine Anlage auf fast aktuellem Stand an zu nehmen ist.
 
Ja leider ist da vieles ungenau definiert.
Allerdings gehen Gerichtsurteile immer wieder in die Richtung, daß eine elektrische Anlage mit über 30 Jahren nicht mehr zumutbar ist.
Deswegen halte ich, sowie auch viele andere, Begriffe wie "Vollsaniert" und "Teilsaniert" für absolut nicht aussagekräftig. Auch wenn unser lieber @Pumukel der Meinung ist, dass (Voll-)saniert gleichzusetzen mit "normenkonform nach aktuellem Stand" bedeutet. Eine vollsanierte Bestandsimmobilie kann niemals den aktuellen Normenstand vollumfänglich entsprechen, ist ja schon ein Widerspruch ansich.

Das mit den Gerichtsurteilen ist zwar ne schöne Sache, allerdings sollte man dabei immer bedenken das man sich im Zivilrecht bewegt, und ein "gewonnener" Prozess nicht heisst das man seine Auslagen ersetzt bekommt. Zumal es in Deutschland de jure keine Präzedenzfälle gibt Somit ist ein erfolgreicher Ausgang auf keinen Fall als sicher anzusehen, nur weil ein anderes Gericht schon ähnlich geurteilt hat.

Insbesondere hier könnte man davon ausgehen, daß es sich um eine Täuschung handelt da ja fast alles 2012 erneuert wurde und anscheinend auch als Komplett saniert angegeben wurde, und somit eine Anlage auf fast aktuellem Stand an zu nehmen ist.
Puuh, schwierig. Eine Täuschung ansich würde ich nicht darin sehen, auch das mit dem "fast aktuellen Stand" seh ich doch eher kritisch. Entweder ist was aktuell oder eben nicht.
Wenn, dann würde ich es persönlich laienhaft unter die Verkehrssicherungspflicht des Vermieters ansiedeln. Bei der Ertüchtigung der elektrischen Anlage 2012 hätte der Vermieter den normenkonformen Zustand derselben erkennen müssen. Wenn er dazu nicht selbst in der Lage ist, weil elektrischer Laien, hätte er jemand dafür beauftragen müssen. In diesem Fall den ausführenden Fachbetrieb. Dieser hätte dies entsprechend nachweisen können, durch beispielsweise einen E-Check oder vergleichbare Messungen. Auch hier wieder viele "hätte, wäre, wenn", nur schlussendlich ist der Vermieter zu jeder Zeit in der Pflicht, oder anders gesagt Pech für ihn wenn er es so nicht gemacht hat.

Aber auch hier ist natürlich der Vermieter auch auf die "Mitarbeit" seines Mieters, in engen Grenzen, angewiesen. Wenn der Mieter jetzt kommt und sagen würde "...seit 3 Jahren zischt und knistert es wenn ich was in die Steckdose stecken...", und parallel dazu Schadensersatzansprüche wegen eines vor 3 Tagen abgerauchten Rechners macht, wird auch ein Gericht sicherlich nachfragen warum der Mieter sich nicht schon vor 3 Jahren gemeldet hat. Hätte er dies getan, wäre wahrscheinlich vor 3 Tagen der Schaden nicht entstanden.
Aber...
Das betrifft, was den letzten Abschnitt betrifft, nur die Schadensregulierung, nicht die fehlerhaften Steckdosen. Diesen Mangel hat der Vermieter natürlich nach Meldung/Kenntnis unmittelbar zu beheben! In wieweit dies nun durch Ertüchtigung oder Instandhaltung geregelt wird, kann nur der Fachbetrieb vor Ort entscheiden.

So habe mit dem Vermieter gesprochen und der schickt nochmal eine Firma vorbei die sich das anguckt.
Somit bist du, meiner Meinung nach, deine Verpflichtungen in der Sache nachgekommen. Ich würde solange natürlich nix an den Steckdosen betreiben. Auch würde ich das offene Gespräch mit deinem Vermieter/Genossensschaft suchen, was deinen Schaden betrifft. Vielleicht kommt man auch ohne Gericht und Anwälte auf einen guten Kompromiss, man muss ja nicht immer alles zuerst mit der Brechstange versuchen. Denn auch die Vermieter sind schlussendlich gegen solche Geschichten idR versichert...naja, zumindest die meisten :)
 
Fakt und unbestritten ist doch das 2012 da eine wesentliche Änderung an der Anlage vorgenommen wurde . Schau mal in die VDE was das zur Folge hat. Das komplette Austauschen der Verteilung und der Einbau eines FI ist keine Instandsetzung mehr sondern eine Modernisierung und da greifen alle zu diesem Zeitpunkt gültigen Normen. Noch etwas es wäre kein großer Aufwand gewesen auch diese Stromkreise auf aktuellen Stand zu bringen . Dabei sehe ich die Fußleistensteckdosen noch nicht mal so kritisch wie die meist vorhandene Steckdose auf dem Balkon .(Außenbereich)
Bei dem TE wird der Herd , die Fußleistensteckdosen und ein weiterer Stromkreis als Bestandssteckdosen bezeichnet . Mit hoher Sicherheit ist das die Balkonsteckdose. Ob das so ist lässt sich sehr leicht auch von einem Laien feststellen . (FI raus und hat die Steckdose dann noch Spannung ist sie klassisch genullt .
 
@Pumukel
wäre schön wenn du schon wen ans Kreuz nageln willst, doch diesen auch namendlich zu nennen. Würde vielleicht hilfreich sein Missverständnisse im Vorfeld auszuräumen und sollte auch deiner narzisstischen Art nicht mehr als nötig abverlangen.

Fakt und unbestritten ist doch das 2012 da eine wesentliche Änderung an der Anlage vorgenommen wurde .
Beschreite ich nicht, wenn doch bitte Stelle zitieren
Schau mal in die VDE was das zur Folge hat.
Ich glaube auch nicht das dies irgendwie strittig ist
Das komplette Austauschen der Verteilung und der Einbau eines FI ist keine Instandsetzung mehr sondern eine Modernisierung und da greifen alle zu diesem Zeitpunkt gültigen Normen.
Wo behaupte ich das Gegenteil?
Noch etwas es wäre kein großer Aufwand gewesen auch diese Stromkreise auf aktuellen Stand zu bringen .
Hab ich auch nicht bestritten, im Gegenteil, ich hab dies sogar wegen der finanziellen Ausrichtung kritisiert
Dabei sehe ich die Fußleistensteckdosen noch nicht mal so kritisch wie die meist vorhandene Steckdose auf dem Balkon .(Außenbereich)
Kenne die alten DDR-Balkonsteckdosen nicht, sind die irgendwie besonders, wenn ja wie?
Bei dem TE wird der Herd , die Fußleistensteckdosen und ein weiterer Stromkreis als Bestandssteckdosen bezeichnet .
Was ansich ja nun nicht wirklich verkehrt ist...oder was willst du damit ausdrücken?
Mit hoher Sicherheit ist das die Balkonsteckdose.
Würde ich nicht ausschliessen wollen, wenn das damals dort so üblich war...
Ob das so ist lässt sich sehr leicht auch von einem Laien feststellen . (FI raus und hat die Steckdose dann noch Spannung ist sie klassisch genullt .
Stimmt, aber was genau willst du damit sagen?

Also ich weiss nicht was du mit deinem Posting mir, uns, und vorallem dem TE mitteilen willst. Ich sehe den Vermieter in der Verantwortung seine Verkehrsicherheitpflicht zu erfüllen. Ich sehe aber auch den ausführenden Fachbetrieb in der Verantwortung seine ausgeführten Arbeiten fachgerecht auszuführen. Wenn diese 2012 entschieden haben, dass die Fussbodensteckdose noch so betrieben werden können, und dies nachgewiesen haben, dann ist daran erstmal nicht zu rütteln. Der Austausch der UV ansich heisst nicht das die gesamte elektrische Anlage ertüchtigt werden MUSS. Sollte zb. die Zuleitung weiterhin eine 4polige Leitung sein, und als TN-C ausgelegt, dann kann daran auch noch klassisch genullte Endstromkreise betrieben werden. Ist die Zuleitung ausgetauscht worden, mal eine Umklemmung ausgeschlossen, und somit ein TN-S vorhanden sein, dann kann natürlich kein Endstromkreis mehr klassisch genullt sein.

Ob das fragwürdig ist so vor zu gehen? Klar, wenn man schon ertüchtigt, dann richtig, zumal es ja mit finanziell überschaubaren Aufwand gegangen wäre. Ob das "rechtswidrig" ist, kann und werde ich sicherlich nicht bewerten.
 
In den Plattenbauten waren die Steckdosen und auch die Außensteckdose je nach Baujahr klassisch genullt und teilweise auch über eine Ringleitung angeschlossen . Licht wurde nur über Stromstoßrelais mit 8 bis 12 V geschaltet.
So und bei der Sanierung hätten diese klassisch genullten Steckdosen auf jeden Fall auf moderne Nullung oder besser auf Schutz durch FI umgestellt werden müssen . Unabhängig davon ob die Zuleitung zum Wohnungsverteiler als TN-C-Netz oder als TN-C-S - Netz ausgeführt wurde . Das die anderen Steckdosen auf Schutz durch FI umgestellt wurden sagt doch klipp und Klar das da Modernisiert wurde . Nun würde ich den Vermieter mal fragen warum die Fußbodensteckdosen davon ausgenommen wurden . Diese Frage würde ein Richter nach einem Todesfall auch dem Vermieter stellen . Und mit hoher Sicherheit kommt der dann mächtig ins rudern .
So um nochmal auf klassische Nullung zurückzukommen, die war zum Zeitpunkt 2012 Nicht mehr zulässig ohne wenn und aber . Im Enddefekt ist zu klären war es eine Instandsetzung oder eine Modernisierung ? Wobei Modernisierung dann eine wesentliche Änderung der Elektrischen Anlage darstellt .
So und aus Sicht des Mieters hat er eine Voll sanierte Wohnung gemietet und keine Teil sanierte Wohnung . Deshalb kann er auch davon ausgehen das die Anlage dem Stand von 2012 entspricht und nicht in Teilen dem Stand von 1972 .
 
Zuletzt bearbeitet:
Nun würde ich den Vermieter mal fragen warum die Fußbodensteckdosen davon ausgenommen wurden . Diese Frage würde ein Richter nach einem Todesfall auch dem Vermieter stellen . Und mit hoher Sicherheit kommt der dann mächtig ins rudern .
Naja, zumindest sind wir uns einig das der Vermieter in der Verantwortung steht :cool: Auch wenn das mit den immer wieder aufgeführten Totesfälle wiederum was völlig anderes ist, aber das sei mal dahin gestellt.

So und bei der Sanierung hätten diese klassisch genullten Steckdosen auf jeden Fall auf moderne Nullung oder besser auf Schutz durch FI umgestellt werden müssen . Unabhängig davon ob die Zuleitung zum Wohnungsverteiler als TN-C-Netz oder als TN-C-S - Netz ausgeführt wurde .
Warum hätten die umgerüstet werden müssen? Gibt es für solche Installationen aus der ehm. DDR eine besondere Nachrüstpflicht?
Oder anders gefragt, wenn du einen (!) neuen Endstromkreis aus einem Unterverteiler aus dem Jahre 1999 (also schon FI fürs Bad, Hutschienen, keine H- und L-LSS, ausreichend Platz vorhanden), zb. für einen Waschmaschinenanschluss errichtest, muss dann deiner Meinung nach die UV, die Zuleitung der UV, sowie sämtliche Endstromkreise auch auf den aktuellen Normenstand gehoben, sprich ertüchtigt werden? Oder wo sind dann bei dir Grenzen?
Würde mich mal interessieren ^^
 
Es besteht doch wohl unbestritten ein Unterschied zwischen einer Erweiterung und einer Modernisierung ? Aber eine Gemeinsamkeit, sowohl bei der Erweiterung als auch bei der Modernisierung gelten die aktuellen Normen für den neuen Teil und bei der Modernisierung der UV gilt diese als NEU. Das sieht anders aus wenn instandgesetzt wird . Instandsetzung = Ersatz alter Betriebsgeräte durch neue Gleich oder Höherwertige. Der FI da drin ist aber schon keine Instandsetzung mehr und auch der Austausch der UV auch nicht .
Sehen wir es mal so du hast eine Uralte Verteilung noch mit H und L Automaten und du willst diese Durch B automaten ersetzen , dann wäre es erst mal eine Instandsetzung . Nun passen aber die B Automaten nicht mehr in die Verteilung und du musst die gesamte Verteilung ersetzen , dann ist das keine Instandsetzung mehr , sondern eine Modernisierung der UV mit dem Ratenschwanz hinten dran. (ab UV alles neu )
Eine Nachrüstforderung ist ein Eingriff in den Besitz eines anderen. Und diese Nachrüstforderung wird umgangen mit der Forderung wenn Neu dann auf aktuellen Stand .
Du könntest nun aber sagen wieso ich ersetze ja die Alte UV durch eine Höherwertige UV und dann ist es eine Instandsetzung nur begibst du dich dann auf sehr dünnes EIS . Solange nichts passiert ok aber wehe da passiert was dann bist du der Dumme .
 
Also wenn ich mal so überlege, wieviele tausende Bestandswohnungen alleine unsere Firma für diverse Auftrageber der Wohnungswirtschaft und unter der Ägide diverser Planungsbüros auf diese Art und Weise saniert hat, kann von diesen ganzen an die Wand gemalten Verboten wohl kaum die Rede sein(der Bestandschutz erlischt blabla wesentliche Änderung blabla alles muß neu blablabla...)
 
der eine sagt so, der andere so.

Ich habe mal spaßeshalber meinen Versorger angerufen. Ich wurde mehrfach weiterverbunden und die haben sich gewunden wie die Aale. Keine Aussage.

Jeder liest hier was anderes raus.

Schön wäre, wenn jemand mal ein Urteil auf den Tisch legen könnte. Daran könnte man sich einigermaßen festhalten. Bis dahin können wir streiten bis zum jüngsten Tag. Es bringt nichts. Es müllt nur das Forum voll.


Unabhängig davon: Mischinstallationen sind unschön. Ich stimme dem voll zu. Was willste aber im Einzelfall machen?
 
egal wie alt die Anlage ist, der Mieter hat immer das Recht auf eine sichere Anlage an der heute übliche Geräte ohne Einschränkung genutzt werden können.
"Sicher" wird leider immer wieder als "zum Zeitpunkt der Errichtung gültigen Normen und Richtlinien" definiert.
Interessant, daß das Arbeitsschutzgesetz das für diesen Bereich anders sieht, was für Private Zwecke aber leider keine Relevanz aufweist.

Heute übliche Geräte sind aber eben Rechner und Co und diese kann man an einer klassisch genullten Anlage eben nicht ohne Einschränkung und auch nicht ohne der Gefahr eines Schadens betreiben.
die Klassische Nullung hat unweigerlich zur Folge, daß über alles geerdete Parallele vagabundierende Ströme fließen die bei verbunden Geräten zu Datenverlust, Fehlern und auch Beschädigungen führen können.
Wenn der Schaden an Deinem Rechner daher kommt, ist das Sache des Vermieters diesen zu ersetzen!


Kann jemand das bestätigen? Ich halte die Aussage für gewagt und frage mich, wie sie technisch begründet sein soll?

Es würde mich wirklich interessieren. Ich kann es mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass eine klassische Nullung eine Gefahr für PCs darstellen sollen...
 
Es besteht doch wohl unbestritten ein Unterschied zwischen einer Erweiterung und einer Modernisierung ?
Das war nicht die Frage ;)

Aber eine Gemeinsamkeit, sowohl bei der Erweiterung als auch bei der Modernisierung gelten die aktuellen Normen für den neuen Teil und bei der Modernisierung der UV gilt diese als NEU. Das sieht anders aus wenn instandgesetzt wird . Instandsetzung = Ersatz alter Betriebsgeräte durch neue Gleich oder Höherwertige. Der FI da drin ist aber schon keine Instandsetzung mehr und auch der Austausch der UV auch nicht .
Richtig, bin ich ganz und gar auf deiner Seite. Ich habe aber auch in dieser Richtung nix anderes behauptet

Sehen wir es mal so du hast eine Uralte Verteilung noch mit H und L Automaten und du willst diese Durch B automaten ersetzen , dann wäre es erst mal eine Instandsetzung . Nun passen aber die B Automaten nicht mehr in die Verteilung und du musst die gesamte Verteilung ersetzen , dann ist das keine Instandsetzung mehr , sondern eine Modernisierung der UV mit dem Ratenschwanz hinten dran. (ab UV alles neu )
Grundsätzlich geb ich dir auch hier Recht. Hab irgendwo auch schonmal geschrieben, dass ich den Tausch der LSS auch nicht als Instandhaltung sehe. Tausch ich die alten LSS hat die UV den aktuellen Normen zu entsprechend. Wenn dann gar der Rahmen, also die Verteilung ansich ausgetauscht wird, dann um so mehr.

So, aber das "ab UV alles neu" sehe ich pauschal definitiv nicht so. Wie gesagt abhängig davon ob, um auf diesem Thema hier zu bleiben, ein PEN vorhanden ist oder nicht. Ähnlichen Thread hatten wir ja schon, wo die UV-Zuleitung getauscht wurde, dann nur noch PE und N aber kein PEN mehr vorhanden war. Naja, das Trauerspiel der Diskussion dort mit "blaue Ader mit Markierung gn-ge" bzw "gn-ge Ader mit Markierung blau" wurde ja ausschöpfend durchgekaut.
Ist nach der Ertüchtigung kein PEN mehr vorhanden, sprich nur N und PE, geh ich mit dir konform, Endstromkreise sind alle zu ertüchtigen. Wenn allerdings die UV-Zuleitung nicht erneuert wurde, und der PEN in der Verteilung noch vorhanden ist, dann sehe ich nicht den Zwang alle Endstromkreise zu ertüchtigen, vorausgesetzt, aber das hatte ich ja auch erwähnt, die Endstromkreise sind messtechnisch und funktionell in Ordnung.

Eine Nachrüstforderung ist ein Eingriff in den Besitz eines anderen. Und diese Nachrüstforderung wird umgangen mit der Forderung wenn Neu dann auf aktuellen Stand .
Richtig, bin ich auch voll bei dir.

Du könntest nun aber sagen wieso ich ersetze ja die Alte UV durch eine Höherwertige UV und dann ist es eine Instandsetzung nur begibst du dich dann auf sehr dünnes EIS . Solange nichts passiert ok aber wehe da passiert was dann bist du der Dumme .
Auch da bin ich ganz auf deiner Seite.

Wir liegen nicht so weit auseinander wie du annimmst, es sind nur einzelne Punkte die strittig sind. Leider gehst du, wie namhafte andere Forenkollegen auch, nie explizit auf diese Punkte ein. Schade eigendlich...
 
Ich habe das hier schon öfters geschrieben, aber gerne noch einmal:

In der Praxis führt diese Betrachtungsweise zu genau dem gegenteiligen effekt:

Es wird einfach garnichts an der Elektroanlage geändet, und gut ist!
 
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