Ja leider ist da vieles ungenau definiert.
Allerdings gehen Gerichtsurteile immer wieder in die Richtung, daß eine elektrische Anlage mit über 30 Jahren nicht mehr zumutbar ist.
Deswegen halte ich, sowie auch viele andere, Begriffe wie "Vollsaniert" und "Teilsaniert" für absolut nicht aussagekräftig. Auch wenn unser lieber
@Pumukel der Meinung ist, dass (Voll-)saniert gleichzusetzen mit "normenkonform nach aktuellem Stand" bedeutet. Eine vollsanierte Bestandsimmobilie kann niemals den aktuellen Normenstand vollumfänglich entsprechen, ist ja schon ein Widerspruch ansich.
Das mit den Gerichtsurteilen ist zwar ne schöne Sache, allerdings sollte man dabei immer bedenken das man sich im Zivilrecht bewegt, und ein "gewonnener" Prozess nicht heisst das man seine Auslagen ersetzt bekommt. Zumal es in Deutschland de jure keine Präzedenzfälle gibt Somit ist ein erfolgreicher Ausgang auf keinen Fall als sicher anzusehen, nur weil ein anderes Gericht schon ähnlich geurteilt hat.
Insbesondere hier könnte man davon ausgehen, daß es sich um eine Täuschung handelt da ja fast alles 2012 erneuert wurde und anscheinend auch als Komplett saniert angegeben wurde, und somit eine Anlage auf fast aktuellem Stand an zu nehmen ist.
Puuh, schwierig. Eine Täuschung ansich würde ich nicht darin sehen, auch das mit dem "fast aktuellen Stand" seh ich doch eher kritisch. Entweder ist was aktuell oder eben nicht.
Wenn, dann würde ich es persönlich laienhaft unter die Verkehrssicherungspflicht des Vermieters ansiedeln. Bei der Ertüchtigung der elektrischen Anlage 2012 hätte der Vermieter den normenkonformen Zustand derselben erkennen müssen. Wenn er dazu nicht selbst in der Lage ist, weil elektrischer Laien, hätte er jemand dafür beauftragen müssen. In diesem Fall den ausführenden Fachbetrieb. Dieser hätte dies entsprechend nachweisen können, durch beispielsweise einen E-Check oder vergleichbare Messungen. Auch hier wieder viele "hätte, wäre, wenn", nur schlussendlich ist der Vermieter zu jeder Zeit in der Pflicht, oder anders gesagt Pech für ihn wenn er es so nicht gemacht hat.
Aber auch hier ist natürlich der Vermieter auch auf die "Mitarbeit" seines Mieters, in engen Grenzen, angewiesen. Wenn der Mieter jetzt kommt und sagen würde "...seit 3 Jahren zischt und knistert es wenn ich was in die Steckdose stecken...", und parallel dazu Schadensersatzansprüche wegen eines vor 3 Tagen abgerauchten Rechners macht, wird auch ein Gericht sicherlich nachfragen warum der Mieter sich nicht schon vor 3 Jahren gemeldet hat. Hätte er dies getan, wäre wahrscheinlich vor 3 Tagen der Schaden nicht entstanden.
Aber...
Das betrifft, was den letzten Abschnitt betrifft, nur die Schadensregulierung, nicht die fehlerhaften Steckdosen. Diesen Mangel hat der Vermieter natürlich nach Meldung/Kenntnis unmittelbar zu beheben! In wieweit dies nun durch Ertüchtigung oder Instandhaltung geregelt wird, kann nur der Fachbetrieb vor Ort entscheiden.
So habe mit dem Vermieter gesprochen und der schickt nochmal eine Firma vorbei die sich das anguckt.
Somit bist du, meiner Meinung nach, deine Verpflichtungen in der Sache nachgekommen. Ich würde solange natürlich nix an den Steckdosen betreiben. Auch würde ich das offene Gespräch mit deinem Vermieter/Genossensschaft suchen, was deinen Schaden betrifft. Vielleicht kommt man auch ohne Gericht und Anwälte auf einen guten Kompromiss, man muss ja nicht immer alles zuerst mit der Brechstange versuchen. Denn auch die Vermieter sind schlussendlich gegen solche Geschichten idR versichert...naja, zumindest die meisten