DDR Fußleistensteckdosen

Diskutiere DDR Fußleistensteckdosen im Forum Haustechnik im Bereich DIVERSES - Hallo liebes Forum, Vorab bin absoluter Laie was das Elektrische angeht, brauche aber eure Hilfe. Ich wohne in einem 2012 komplett sanierten...
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Ich bin mir meiner Verantwortung als EFK schon voll Bewusst und versuche meinen Kopf aus der Schlinge zu ziehen . Dazu gehört auch den Auftraggeber auf die Fallstricke hinzuweisen und Möglichkeiten aufzuzeigen diese zu vermeiden . In diesem Fall bei der Sanierung der Wohnung würde es da keine klassische Nullung mehr geben .
Der Aufwand da eine neue Zuleitung zu ziehen ist ja auch nicht all zu hoch .
 
In der Praxis führt diese Betrachtungsweise zu genau dem gegenteiligen effekt:

Es wird einfach garnichts an der Elektroanlage geändet, und gut ist!
Welche Betrachtungsweise denn genau? Ich weiss halt leider nicht wen oder was du meinst
 
Ich habe das hier schon öfters geschrieben, aber gerne noch einmal:

In der Praxis führt diese Betrachtungsweise zu genau dem gegenteiligen effekt:

Es wird einfach garnichts an der Elektroanlage geändet, und gut ist!
Und du denkst das bei Änderung der Verteilung mit neuem Verteiler und neuen LS die Anlage sicherer wird ? Ich nicht und nenne das dann mal Vorspiegelung falscher Tatsachen .
 
In diesem Fall bei der Sanierung der Wohnung würde es da keine klassische Nullung mehr geben .
Der Aufwand da eine neue Zuleitung zu ziehen ist ja auch nicht all zu hoch .
Nunja, es wäre ja nicht nur die eine Zuleitung, sondern die komplette Neuinstallation der Fussleistensteckdosen, neue Installation der Aussensteckdose (wenn 2polig) und mutmaßlich auch die Beleuchtung, sofern ohne PE. Ebenso könnte auch die Herd-Leitung noch zu tauschen sein, wenn ohne PE. Schon ist das ganze nicht mehr "all zu hoch".

Rechtfertig natürlich nicht das die Ertüchtigung aus finanziellen Gründen nicht komplett durchgeführt wurde, keine Frage.
HIer könnte zb. auch die VDE bzw die Fachverbände mit ihrer, sagen wir mal Marktmacht, Einfluss drauf nehmen. Nicht um seine eigene Marke "E-Check" zu puschen, sondern generell sich dafür einzusetzen das Vermieter vor Neuvermietung zu einer Überprüfung der elektrischen Anlage verpflichtet werden. In anderen Länder ist sowas möglich, aber ich vermute das bringt dem Verein und den Fachverbänden statt Gewinn nur Kosten, soviel zum Thema "Sicherheit in elektrischen Anlagen".
 
Und du denkst das bei Änderung der Verteilung mit neuem Verteiler und neuen LS die Anlage sicherer wird ?

Natürlich!
Üblicherweise ist es ja so, das es vorher in so einer Wohnung genau zwei Stromkreise gab(Licht+Steckdosen 16A und Herd 20 oder 25A/230V)

Anschliessend gibt es eine neue Installation in Bad und Küche mit FI, separate Stromkreise für Großverbraucher, Drehstrom für den Herd, keine Zählerverteiler und somit Brandlast mehr im Treppenraum, eine neue Kellerinstallatzion etc. pp.

Nur der Wohnungstromkreis bleibt in Bestand erhalten.
 
Der VDE kann da gar nichts ! Hier ist der Staat gefordert und zwar mit Verordnungen. Und wenn da zb gefordert wird das in regelmäßigen Abständen (max 4 Jahre) ein E-Check mit Prüfprotokoll und bei Mieterwechsel gesetzlich gefordert wird ändert sich da einiges . Und da sind wir uns als EFK`s wohl einig.
 
Zuletzt bearbeitet:
Und wenn da zb gefordert wird das in regelmäßigen Abständen (max 4 Jahre) ein E-Check mit Prüfprotokoll und bei Mieterwechsel gesetzlich gefordert wird ändert sich da einiges .

Nix ändert sich da.
Wenn dann müsste eine Forderung sein, das beim Mieterwechsel RCD nachzurüsten sind, was in AT wohl so ist.
Ohne Anpassungsforderungen keine Anpassung!
 
Natürlich!
Üblicherweise ist es ja so, das es vorher in so einer Wohnung genau zwei Stromkreise gab(Licht+Steckdosen 16A und Herd 20 oder 25A/230V)

Anschliessend gibt es eine neue Installation in Bad und Küche mit FI, separate Stromkreise für Großverbraucher, Drehstrom für den Herd, keine Zählerverteiler und somit Brandlast mehr im Treppenraum, eine neue Kellerinstallatzion etc. pp.

Nur der Wohnungstromkreis bleibt in Bestand erhalten.
Nein Auch der Wohnungsstromkreis gehört dann dazu ! Und wir reden Hier von der UV in der Wohnung und nicht von der Anlage vor dem Wohnungsverteiler !
 
Nix nein!
Blubber doch nicht so rum. So wie ich es beschreibe wird es Millionenfach gemacht. Und das ist insofern auch gut so, als das ansonsten garnichts gemacht würde!
 
Da ändert sich sehr wohl was . Denn der Vermieter kann sich da nicht mehr Herausreden, wenn da im Prüfprotokoll drin steht das die Anlage nicht mehr den heutigen Anforderungen entspricht und ein hohes Sicherheitsrisiko besteht . Zumal da auf Grund des Alters das Risiko steigt .
 
Der VDE kann da gar nichts ! Hier ist der Staat gefordert und zwar mit Verordnungen.
naja, da sind wir wiedermal beim lesen, ich schrieb/schrub (sag doch mal jemand was davon nun richtig ist :D )
HIer könnte zb. auch die VDE bzw die Fachverbände mit ihrer, sagen wir mal Marktmacht, Einfluss drauf nehmen.
vielleicht hilft die farbliche Hervorhebung um den Kontaxt zu verstehen. Das diese Einfluss nehmen können, wenn sie wollen, sieht man ja anhand der DGUV und der BG's. Ansatzpunkte gibt es hierzu genügend, der GDV beispielsweise. Es muss nicht immer der Staat eingreifen, es wäre aber schön, wenn er dies hier und da dennoch würde.

Und wenn da zb gefordert wird das in regelmäßigen Abständen (max 4 Jahre) ein E-Check mit Prüfprotokoll und bei Mieterwechsel gesetzlich gefordert wird ändert sich da einiges .
Da stimm ich mit @ego1 bzgl. seinem Beitrag #87 überein, da würde sich erstmal nix großartig ändern, weil Prüfungen bestanden ist nunmal Prüfungen bestanden. Eine Anpassungspflicht, Anpassungsforderung, Nachrüstpflicht , wie auch immer man es nennen mag, wäre der richtigere Weg. Wären wir aber wieder bei meinem ersten Abschnitt hier im Beitrag ^^

Denn der Vermieter kann sich da nicht mehr Herausreden, wenn da im Prüfprotokoll drin steht das die Anlage nicht mehr den heutigen Anforderungen entspricht und ein hohes Sicherheitsrisiko besteht .
Die Frage wäre ja zuerst mal was ein "hohes Sicherheitsrisko" wäre. Beim Lichteinschalten alle tot? Ziemlich unrealistisch sowas definieren zu wollen. Und nein, das Fehlen eines RCD/FI ist nicht automatisch ein hohes Sicherheitsrisiko. Nur andersrum wird ein Schuh daraus, nämlich das Vorhandensein eines RCD/FI ist ein hoher Sicherheitsgewinn. Wobei wir wieder beim zweiten Abschnitt wären...

Zumal da auf Grund des Alters das Risiko steigt .
Naja, sagen wir es mal so...das kann man nicht nur auf elektrische Anlagen reduzieren :rolleyes::D
 
Falsch weder die DGUV noch die Bestimmungen der BG haben etwas mit dem VDE zu tun. Die DGUV ist eine Verordnung genauso wie die BG sich nur auf Verordnungen und Gesetze beziehen kann .
Verordnungen können aber nur vom Staat oder eben von Diesen beauftragten Vereinen erlassen werden .
DGUV Vorschriften
 
Falsch weder die DGUV noch die Bestimmungen der BG haben etwas mit dem VDE zu tun.
Ach, haben die sich ihr Wissen nachts bei Vollmond auf dem Blocksberg ertanzt oder wie? Ober haben die vielleicht an den...hust...von dir immer so hervorgehobenen "allgemein anerkannte Regel der Technik" sich bedient, die ja deiner Meinung nach zb. die VDE definiert? Fragen über Fragen über Fragen...

Die DGUV ist eine Verordnung genauso wie die BG sich nur auf Verordnungen und Gesetze beziehen kann .
Ich denke da ist dir ein Tippfehler unterlaufen oder?
Abgesehen davon, ist die DGUV als erstes mal ein eingetragener Verein, im weiteren der Spitzenverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften und der Unfallkassen. Somit nix staatliches und somit auch erstmal nicht verpflichtet staatliche Verordnungen und Gesetze umzusetzen. Wie der VDE und auch die DIN, sind sie in erster Linie ihren Mitgliedern verpflichtet.

Die Berufsgenossenschaften sind für sich erstmal Körperschaften des öffentlichen Rechts. Da du ja so belesen bist, brauch ich ja nicht zu schreiben was dies bedeutet. Aber auch diese ertanzen nicht ihr Wissen, sondern lehnen sich zb. an die DIN wie auch die VDE an, um beispielsweise präventive Arbeitssicherheit und Gefährdungsbeurteilungen überhaupt erbringen zu können.

Übrigens in deiner verlinkten Seite steht ja auch...Zitat
Unfallverhütungsvorschriften werden von den Fachbereichen der DGUV erarbeitet.
Um beim elektrischen zu bleiben, auch die DIN/VDE sind in diesen Fachbereichen aktiv, denn das Ziel ist ja schliesslich...Zitat
DGUV Vorschriften benennen Schutzziele für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit sowie branchen- oder verfahrensspezifische Forderungen an die Sicherheit und den Gesundheitsschutz. Sie haben im Sinne des SGB VII Gesetzescharakter, sind also rechtsverbindlich.
Somit setzt die BG nicht ausschliesslich vorhandene Verordnungen und Gesetze um, sondern sie erstellen Vorschriften die dann rechtsverbindlich sind in Zusammenarbeit mit der DGUV.

Kurz gesagt, wenn die DIN/VDE der Meinung ist ab sofort müssen EFK nur rosafarbene Hosen tragen, und die Lobbyarbeit wird erfolgreich durchgeführt, dann wird es irgendwann in den DGUV-Vorschriften stehen das EFK's rosafarbe Hosen zu tragen haben. So funktioniert das System mein Lieber, aber ich bin mir sicher das du das eh schon weisst :cool:

Verordnungen können aber nur vom Staat oder eben von Diesen beauftragten Vereinen erlassen werden .
Das lass ich einfach mal bewusst unkommentiert...weisst ja selbst warum

Wie schon so oft geschrieben, wenn wer mehr weiss, und das sind bestimmt nicht weniger, wäre ich für Korrekturen sehr dankbar. Das sollte dann aber auch schon Hand und Fuss haben, und nicht mit so Aussagen wie "..du willst es nicht verstehen..." belegt werden.
 
§ 14 SGB 7 - Einzelnorm
Und § 15 mal lesen . Ohne diese beiden Paragraphen dürften diese Vereine keine Unfallverhütungsvorschriften ( die den Rang einer Verordnung haben ) erlassen . Und nochmal im Bundesdeutschem Recht sind Gesetze und Verordnungen für sich rechtsgültig. Im Gensatz zu Normen die erst durch Werksverträge rechtsgültig werden. Für sich gesehen haben sie keinerlei Rechtswirksamkeit. Das geht schon in den Gesetzen los, denn da steht wird Vermutet und eine Vermutung kann richtig aber auch falsch sein .
 
Zuletzt bearbeitet:
ja und was soll das nun beweisen oder widerlegen?
Vorallem was meinst du mit "diese Vereine"? Die Unfallversicherungsträger sind die BG's und die sind keine Vereine...

hauptsache irgendwas er-google-d und reingepostet ???
 
Ersetze einfach mal Verein durch Körperschaft des öffentlichen Rechts .
Und wofür steht dann bei der "Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e. V das (e.V) ?
 
ich weiss noch immer nicht was du willst, du bestätigst doch nur meine Aussagen aus Beitrag #94 ^^, wenn du meiner Meinung bist schreib es doch einfach ^^

übrigens auch schön im Nachgang Beiträge inhaltlich zu verändern, siehe Beitrag #95, wenn auch in dem Fall auch wieder nur die Bestätigung meiner Aussagen getätigt wird.
 
Im Beitrag 95 wurde gar nichts geändert . Der steht so wie da von Anfang an .
Und was eine
Körperschaft des öffentlichen Rechts (Deutschland) ist steht da Körperschaft des öffentlichen Rechts (Deutschland) – Wikipedia
Demzufolge hat sie auch die Möglichkeit Verordnungen zu erlassen im Auftrag des Staates.
Im Konsens ist es eben nur der Unterschied ob Verordnung oder Norm .
 
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