Definition: Hausanschluss bzw. dessen theoretischeAbgrenzung

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jananatali

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Ich habe zur Definition des "Hausanschlusses" folgende Fragen:


Laut den TAB des Versorgers werden 4 Anschlussvarianten beschrieben.
a.) Hausanschluss innen,
b.) an der Fassade,
c.) in der Säule auf dem Grundstück,
d.) Außenschrank an der Grundstücksgrenze.

Bei den Varianten 1-3 ist der Zähler im Haus installiert, nur bei Variante d im Aussenschrank.

Wie auch immer befindet sich der Zähler also immer im Haus oder mindestens an der Grundstücksgrenze des zu versorgenden Grundstücks. Um Baustrom geht es nicht. Die 900 m Zuleitung vom Aussenschrank mit Zähler zum Haus/Grundstück ist tief vergraben.


Im vorliegenden Fall ( siehe in demselben Forum beschrieben und bereits erörtert) ist der Aussenschrank MIT ZÄHLER 900m von Haus, bzw. von dem mit Strom zuversorgenden Grundstück, entfernt fest installiert.

Es existiert nur ein Zähler, also nur dieser Zähler.


Ich bitte nun um die Beantwortung der Frage:

1.) Befindet sich nun der so genannte "Hausanschluss" im 900 Meter entfernten Aussenschrank, weil nur dort der einzige Stromzäher eingesetzt ist?

Wenn der Zähler wie bei den Varianten oben beschrieben im Haus oder an der Grundstücksgrenze installiert worden wäre, würde sich die Frage nicht stellen.

2.)Wer setzt einen so positionierten Stromzähler?


3.)Wie würde die "Fertigmeldung" in einem solchen Fall lauten? Schließlich geht die 900 Meter Leitung an der Straße lang.


Jana-Natali
 
Re: Definition: Hausanschluss bzw. dessen theoretischeAbgren

tach

jananatali schrieb:
Ich habe zur Definition des "Hausanschlusses" folgende Fragen:
jananatali schrieb:
Laut den TAB des Versorgers werden 4 Anschlussvarianten beschrieben.
a.) Hausanschluss innen,
b.) an der Fassade,
c.) in der Säule auf dem Grundstück,
d.) Außenschrank an der Grundstücksgrenze.


Bei den Varianten 1-3 ist der Zähler im Haus
installiert, nur bei Variante d im Aussenschrank.

Wenn 1-3 a bis c entspricht dann würde ich dieses verneinen.
a. Hausanschlusskasten innen: Zähler im Haus
b. Hausanschlusskasten außen an der Gebäudewand
c. Hausanschlusskasten in einem kleinen Schaltschrank oder dementsprechendes auf dem eigenen Grundstück (mittig vom Grundstück oder dergleichen)
d. siehe c. nur eben an der Grunstücksgrenze


Wie auch immer befindet sich der Zähler also immer im Haus oder mindestens an der Grundstücksgrenze des zu versorgenden Grundstücks. Um Baustrom geht es nicht. Die 900 m Zuleitung vom Aussenschrank mit Zähler zum Haus/Grundstück ist tief vergraben.
Stop.
Im Absatz oben ging es um den Hausanschluss nicht um den Zähler!



Im vorliegenden Fall ( siehe in demselben Forum beschrieben und bereits erörtert) ist der Aussenschrank MIT ZÄHLER 900m von Haus, bzw. von dem mit Strom zuversorgenden Grundstück, entfernt fest installiert.

Es existiert nur ein Zähler, also nur dieser Zähler.


Ich bitte nun um die Beantwortung der Frage:


1.) Befindet sich nun der so genannte "Hausanschluss" im 900 Meter entfernten Aussenschrank, weil nur dort der einzige Stromzäher eingesetzt ist?

Wenn der Zähler wie bei den Varianten oben beschrieben im Haus oder an der Grundstücksgrenze installiert worden wäre, würde sich die Frage nicht stellen.
Wo war denn die Grundstücksgrenze zum Zeitpunkt der Erstellung? Als als damals der HAK (Hausanschlusskasten) und der Zähler gesetzt wurde?

2.)Wer setzt einen so positionierten Stromzähler?
Das örtliche EVU im Auftrag ihres dementsprechenden Auftraggebers.

3.)Wie würde die "Fertigmeldung" in einem solchen Fall lauten? Schließlich geht die 900 Meter Leitung an der Straße lang.
Meister habe fertig ;-)
Fertigmeldung in bezug auf was? Den Zähler und HAK der vor zig Jahren einmal installiert wurde und an dem nichts mehr gemacht worden war?

Jana-Natali



Also für mich ließt sich das folgender maßen.
- Anno dazumal war es einmal ein abgelegenes Haus mit viel grün drumm rum mit eigenem Aggregat.
- Durch bessere Infrastruckturen usw. wurden Stromanschlüsse gelegt - damals bis zu den Grundstücksgrenzen - der rest vermutlich vom Hauseigentümer da er ja sein haus nicht verschieben konnte. und alles entlag der straße damit er das kabel mal wieder findet und es grad einfach ist
- Stadt/Dorf wurde größer
- Neubaugebiete wurden geschaffen
- Hauseigentümer verkaufte Land
- Neue Häuser wurden errichtet
- Altes Kabel blieb wo es lag
- Haus das Anno dazu mal gebaut wurde wird aus welchen Gründen auch immer zu klein - Neubau wird nebendran gebaut.

Nun meine Frage wer hat denn den Hausanschluss vom Neubau gemacht?
Dafür mußte er doch die 900m zum HAK und Zähler um Spannungsfrei zu schalten! Wurde da nicht die Zuleitung, Absicherung, Zähler überprüft?
Was ist eigentlich mit dem Aggregat vom alten Haus. Ist das für den Neu- und Altbau ausreichend? Gibt es einen Lastabwurf?

Ich würde sagen das EVU hat nichts falsch gemacht. Woher sollten diese Wissen was hinter dem Zähler gemacht wird?

Gruß Tom
 
Re: Definition: Hausanschluss bzw. dessen theoretischeAbgren

Wo liegt in genau diesem Fall der so genannte Hausanschluß?

Jana-Natali
 
tach

ich würde sagen der Hausanschluss für die beiden Gebäude zusammen liegt in dem 900m entfernten schrank, wenn das mit der entstehungsgeschichte wie im vorherigen beitrag getippselt so ist.

und sofern für das neue gebäude kein extra
hausanschluss beantragt wurde.

wobei dieses aus der ferne wirklich zu beurteilen ist etwas schwierig weil wir hier keine genauen aussagen darüber haben was den wo wie im besitz von wem ist und was wie wo irgendwie und wo beantragt bzw. abgeklärt wurde.

was ich noch nicht verstehe ist warum bei der erschließung der grundstücke zwischen dem altbau und dem damaligen hak - der damalige hak nicht näher zum altbau gesetzt wurde.
ist ja umständlich zum hausfreischalten 900m fahren oder einfach nur um mal den zähler abzulesen nen spaziergang machen.

gruß tom
 
Ok - der Hausanschluss befindet sich in dem 900 m entfernten Aussenschrank direkt hinter dem dort einbauten Zähler.


Wer darf die 900 m lange Leitung legen und wer berechnet den Querschnitt der Leitung und wer sagt, dass alles richtig vergraben ist?

Wer darf dann die Leitung anschließen?

(Beachte: die Leitung geht über öffentliche Grundstücke hinweg.)

Jana-Natali
 
tach

Wer darf die 900 m lange Leitung legen und wer berechnet den Querschnitt der Leitung und wer sagt, dass alles richtig vergraben ist?
Ich dachte die Leitung liegt schon? Weshalb willst sie noch einmal legen?

gruß tom
 
Ok - Korrektur:

Wer durfte die Leitung legen ... etc.
 
tach

also in bezug auf die damaligen verhältnisse (altbau) die hier nun nicht näher bekannt sind.

EVU-Seite (vor dem HAK):
Kabel legt das EVU bis inkl. zum HAK
Vom HAK bis zum Zähler überlassen die meisten EVU's (erfahrungswert) dem örtlichen Elektriker die Verbindung herzustellen.
Den Zähler selbst schrauben dann die EVU's wieder selbst rein und je nach Region wird das dann verplombt.

Was für ein Zähler eingebaut wird bzw. wie groß das Kabel zum HAK ist hängt davon ab was beim EVU beantragt wird (Überlicherweise heutzutage etwas um 63A oder dergleichen - je nach örtlichkeit auch mehr)
Von der beantragten Leistung ausgehend legt das EVU dann die entsprechende Zuleitung und legt den HAK und Zähler entsprechend aus.



Nach dem HAK bzw. Zähler bis zum Haus im Haus
ist dann normalerweise sache des örtlichen Elektriker.
Also derjenige der das haus elektr. geplant hat, die zu erwartetende leistung inkl. toleranz.
Nach diesen annahmen einigen korrekturfaktoren wird dann die elektroinstallation ausgelegt
also kabeltyp, querschnitt, absicherungen,...

Wer nun das Kabel vom Haus zum Zähler legte - naja das können viele gewesen sein.
der elektriker
der damalige hausherr in eigenleistung
sonstige beauftragte personen/firmen....

Nur Irgendwer muss das ganze ja einmal berechnet haben und dafür die verantwortung "übernommen"


Wie tief das Kabel verlegt wurde dafür gibt es regional die unterschiedlichsten ausführungen
Aber wenn ich das richtig in erinnerung habe sollten es glaub mindestens 80 cm sein
Achja das ganze kann natürlich im Sand oder in Leerrohren verlegt sein.

Soviel zum damaligen stand.


Wenn nun das neue Haus zu diesem Kabel hinzugefügt wurde, dann sollten die Leistung, Kabelquerschnitte überprüft worden sein.


Die Leitung anschließen jeder, der dafür berechtigt ist. Also nur Fachfirmen!



gruß tom
 
Ich halte fest:

Obwohl der "Hausanschluß" sich 900 Meter entfernt auf öffentlichen Grund befindet, spricht man von einem "Hausanschluss".

Das EVU interessiert sich nicht für den öffentlichen Bereich, der speziell mit einer 900 m langen Leitung überquert werden muss.

Das EVU überwacht nicht die Verlegung des unterirdischen Kabels auf öffentlichen Grund.

Jeder Elektriker darf auf öffentlichen Grundstück einen solchen Anschluss durchführen.

Ist das so richtig?



Jana-Natali
 
was du hier interpretierst hat keiner geschrieben.
Du hast noch nicht geschrieben ,wann das Kabel überhaupt gelegt worden ist.
Arbeiten auf öffentlichen Grund werden beantragt du schreibst das so als ob das Kabel heimlich gelegt worden wäre.
was stellst du dir über eine Überwachung vor,warum sollen sie euer Kabel überwachen.
Es gibt normalerweise Trassenpläne da sind auch die Kabel verzeichnet.
Es gibt auch ein Verzeichnis wo drin steht wer den Antrag gestellt hat. Klär das mal beim Evu ab die Anträge müßtenauch wenn sie älter sind noch vorhanden sein
 
HAK

Was hinter einem HAK angeschlossen ist, ist Sache des Beteibers - des Eigentümers z.Bsp. Gartenanlagenvereine und so. Wenn es sich um einen Neubau (Wohnhaus)handelt muß das Grundstück erschlossen wurden sein d.h.mit Strom Wasser usw. Dann ist das EVU verantwortlich
 
Tach

jananatali schrieb:
Ich halte fest:

Obwohl der "Hausanschluß" sich 900 Meter entfernt auf öffentlichen Grund befindet, spricht man von einem "Hausanschluss".

Das EVU interessiert sich nicht für den öffentlichen Bereich, der speziell mit einer 900 m langen Leitung überquert werden muss.

Das EVU überwacht nicht die Verlegung des unterirdischen Kabels auf öffentlichen Grund.

Jeder Elektriker darf auf öffentlichen Grundstück einen solchen Anschluss durchführen.

Ist das so richtig?

Jana-Natali

NEIN !
Absatz 1:
Nein, das war in Bezug auf meine Annahme, dass es damals ein großes Grundstück war, das zu dem "Altbau" gehört. Außerdem hattest du nie erwähnt das das Geläde auf dem der HAK liegt nicht zum Grundsstück gehört.

Absatz 2:
Nein. Was auch immer du als öffentlich bezeichnest. Das Netz deines Strombetreibers ist immer seine Sache an dem sonst niemand etwas verloren hat.

Absatz 3:
Falsch. Wie schon erwähnt, gibt es Pläne in denen jedes verlegte Kabel eingezeichnet ist.

Absatz 4:
Jeder Elektriker darf auf öffentlichen Grundstück einen solchen Anschluss durchführen.
Was verstehst du unter einem öffentlichen Grundstück?
Und was unter einem solchen Anschluss?


Ist das so richtig?
NEIN

Gruß Tom
 
Erst mal zu mir:
Ich bin Journalistin (Recht) - und habe diesen Fall auf dem Tisch. Hier hat ein Mieter ein altes Haus angemietet und Strom angemeldet. Die überhöhte Rechnung haute ihn um. Er beschwerde sich, doch es half nichts. Der Versorger sagt: Hinter dem Zähler liegt die Verantwortung nicht beim Versorger.
Diese Auffassung teile ich nicht, weil dieser Fall anders gelagert ist und sehr viel komplexer ist und aus dem Rahmen fällt.


Ich versuchte daher lediglich Eure erhaltenen Antworten zu sortieren und inhaltlich in ihrer Bedeutung verwertbar festzuhalten.
Dieser Fall ist atypisch, daher wende ich mich in der Vorrecherche an dieses Forum.

Ich habe diesen Fall so deutlich wie möglich versucht wiederzugeben.

Du hast noch nicht geschrieben ,wann das Kabel überhaupt gelegt worden ist.

OK- nach meinen Recherchen ist es vor 8 Jahren verlegt worden - zusammen mit der Gasleitung. Ich weiß nicht von wem (siehe dazu meine Fragen - oben).

Arbeiten auf öffentlichen Grund werden beantragt du schreibst das so als ob das Kabel heimlich gelegt worden wäre.

Ich vermute es, was aber eigentlich [rechtlich] nicht sein kann.
Nehmen wir aber an, es sei nicht beantragt worden, dann müsste sich doch der Versorger gewundert haben, wie der Kabelanschluß überhaupt möglich gewesen sein konnte.

was stellst du dir über eine Überwachung vor,warum sollen sie euer Kabel überwachen.

Im Vorschriftenland Deutschland könnte ich mir durchaus vorstellen, dass genau festgelegt ist - wo und wie ein solches Kabel eingebuddelt werden muss. Ich vermute auch, dass nicht jeder auf öffentlichen Grund einen solchen Anschluss durchführen darf.

Ich habe zum Beispiel Zweifel daran, dass ein solches Kabel zusammen mit einer Gasleitung verbuddelt werden darf. Ich kann mich jedoch irren. Ich verstehe es zudem nicht, dass ein Zähler 900m vom Haus liegt und verstehe nicht wie ein Stromversorger darüber nicht stolpern muss, wenn sich mit neuem Namen Strom für sein angemietetes Haus anmeldet.

Es gibt normalerweise Trassenpläne da sind auch die Kabel verzeichnet.

Das ist ein neuer Hinweis dem ich nachgehen werde, danke.

Es gibt auch ein Verzeichnis wo drin steht wer den Antrag gestellt hat. Klär das mal beim Evu ab die Anträge müßten auch wenn sie älter sind noch vorhanden sein

Das werde ich tun, danke.

Was ist aber - wenn hier kein Kabel beantragt wurde?

Als Journalistin will ich der Frage auf den Grund gehen, ob die landläufige Auffassung - dass immer hinter dem Zähler - die alleinige Verantwortung beim zahlenden Stromkunden liegt, immer richtig ist. Ich möchte klären, ob das Abschieben der 100%-igen Verantwortung seitens des Versorgers auf den Installateur bei Fehlern so einfach möglich ist, wenn aus Sicht des Kunden dieser gerade vom Versorger konzessioniert wurde, daher keine echte Wahlfreiheit besteht.

Rechtlich ergeben sich nämlich durchaus Zweifel.

Dass an der geschilderten Installation der Wurm drin ist - steht wohl außer Frage.

Also noch einmal zur Definition des "Hausanschlusses" und "Hausanschlußkastens", bzw. deren theoretische Abgrenzung, unter Beachtung der atypischen tatsächlich vorliegenden Umstände.

Wo liegt der Hausanschluß - wenn nach "TAB" (=technische Anschlussbedingungen") der Zähler sich immer im Haus oder mindestens an der Grundstückgrenze befinden muss - hier aber der Aussenschrank 900 Meter mit Zähler vom zum versorgenden Grundstück (Haus, Häuser) auf öffentlichem Grund entfernt liegt?!

Das ist die erste Frage - die zu klären ist.

Das ist mir nämlich unklar - trotz der vielen Anworten.
Gibt der Zähler die Position an oder das ankommende Kabel direkt auf dem Grundstück/Haus oder [nur] der zählerlose Anschlusskasten im Haus [HAK] genau den Punkt an?


Jana-Natali
 
HAK Hausanschlußkasten da gehören Sicherungen rein kein Zähler
vom HAK zur auf Putz Zählerverteilung aPZV oder auch KZV KELLER in welcher der Zähler sitzt oben im Forum hast du es mal anders rum geschrieben.
so ich habe noch mal in der TAB 2000 geblättert, Anschlußeinrichtungen für Anlagen im Freien trifft zwar nicht aber es ist trotzdem ein Hausanschluß für den VNB Seite 8 5.3
 
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Thema: Definition: Hausanschluss bzw. dessen theoretischeAbgrenzung
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