Das ist so nicht richtig.
Das Traggerüst darf selbstverständlich geerdet bleiben und es ist auch keine Isolierung zu den geerdeten Hutschienen notwendig.
Bedingung hierfür ist nur, daß weiterhin die Schutzklasse II bestehen bleibt und die Gerüste und Schienen keine leitfähige Verbindung zum Blechmantel der Verteilung aufweisen.
Es gab mal Verteiler bei denen das der Fall war, das wäre zu prüfen.
Ansonsten ist eine Erdung der Gerüste im Kasten von Vorteil, da hierdurch bei Kontakt des Gerüstes mit Spannung (Fehlerfall)eine Abschaltung hervorgerufen wird.
Gerade auch für den Überspannungsschutz ist die Erdung dieses Gerüstes zusätzlich sehr von Vorteil.
Was nicht so ganz in Ordnung ist, das ist die Führung der Netzwerkleitung innerhalb des Kastens da diese Schutzisoliert werden müsste.
Auch sollte die Zuleitung auf kürzestem Weg an den Ableiter gehen und dann weiter gebrückt werden, hier wird sie allerdings erst auf den Verteiler und dann an etlichen Endstromkreisen vorbei erst auf den Ableiter geführt.
Nachteilig ist der Ableiter auch da bei Defektem Ableiter die Anlage abgeschaltet werden muß und dieser aufwendig demontiert werden muß.
Besser wäre der Typ 275 mit einzeln abziehbaren Ableitern gewesen.
Die Verringerung des Querschnittes mancher Phasenleiter auf 6mm² halte ich auch für bedenklich, eine Querschnittsverringerung solle nach Möglichkeit immer erst nach der entsprechenden Absicherung erfolgen.