Demontage Fluchtwegbeleuchtung

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born2fight1988

Guest
Guten Tag,

mich führt folgendes Problem in dieses Forum und ich hoffe auf eure Unterstützung.
Wir haben ein Haus gekauft, welches ursprünglich als "Pension" gedacht war.
Wir nutzen es aber als Mehrgenerationenhaus und das Problem ist die "Fluchtwegbeleuchtung" die überall installiert ist.
Diese möchte ich gerne entfernen, schaffe es aber leider nicht die Leitungen stromlos zu bekommen.
Habe zwar im Sicherungskasten einen Schalter um sie ein und aus zu schalten, aber die Leitungen sind immer unter Strom.
Wer kann mir sagen wie ich die Teile stromlos bekomme?

Mfg

Thomas Will
 
Zentral-Batterieanlage? Hersteller und Modell der Zentrale?
 
Ich weiß nichts von einer zentralen Batterieanlage.
Habe leider nur im Sicherungskasten einen Schalter um die Fluchtwegbeleuchtungen ein oder auszuschalten, aber Leitungen haben so oder so Strom.
Die Fluchtwegbeleuchtungen selber haben eine integrierte Batterie.
 
Wenn es sich um Einzelbatterieleuchten handelt wird der Schalter sicher nur das Dauerlicht steuern - es muss noch eine oder mehrere Absicherungen für die Spannungsversorgung geben. Dies können einzelne Stromkreise sein, es kann aber auch von einer Leuchte(nabzweigdose) aus gehen und an selbigem Stromkreis angeschlossen sein.

Solche Leuchten sollten übrigens eine Kennzeichnung mit (Verteiler)/Stromkreisnummer/Leuchtennummer aufweisen.
 
Solche Leuchten sollten übrigens eine Kennzeichnung mit (Verteiler)/Stromkreisnummer/Leuchtennummer aufweisen.

Es handelt sich bei solchen Bauten in der Regel um Sonderbauten. Wenn Sicherheitstechnische Anlagen ausser betrieb gesetzt werden sollen ist zunächst eine Nutzungsänderung beim Bauamt zu erwirken.
Denn spätestens bei der nächsten Prüfung des Gebäudes durch einen Prüfingenieur mit Mängelanzeige beim Bauamt werden Massnahmen ergriffen bis hin zur Versiegelung des Gebäudes und Wohnen der Bewohner im Hotel.
Ich würde an Deiner Stelle die Finger von einer solchen Änderung lassen ohne Genehmigung.
 
Selbst wenn es kein Sonderbau ist, muß die Nutzungsänderung beim Bauamt beantragt werden.

Problematik ist dabei, daß das Haus dabei auf den aktuellen Stand der Vorschriften zu bringen ist.
 
So einen gequirlter Blödsinn.

Da kauft jemand ein Gebäude in dem offensichtlich früher eine Pension mit mehreren fremdvermieteten Gästezimmern untergebracht war.
Nun zieht er da komplett mit seiner Familie ein.

Ortsfremde Personen gibt es also nicht mehr im Gebäude, und wird es auch nicht mehr geben.

Aus diesem Fakt kontruieren unsere 200% Paragraphenreiter nun, das die gesamte Gebäudetechnik etc. an die aktuellen Normen anzupassen ist???
Am besten abreißen und Neubauen???
 
elektroblitzer schrieb:
Denn spätestens bei der nächsten Prüfung des Gebäudes durch einen Prüfingenieur mit Mängelanzeige beim Bauamt werden Massnahmen ergriffen bis hin zur Versiegelung des Gebäudes und Wohnen der Bewohner im Hotel.
Aus welchem Grund kommt ein Prüfingenieur in ein Privathaus?
 
Da es ja nun mal als Pension gebaut ist, wird das Bauamt auch die Prüfungen fordern, dann kommt auch ein Prüfingenieur.

Das Argument "wir nutzen das Haus aber als Wohnung" ist dann etwas problematisch zu vertreten, da dies als Wohnung nicht genehmigt ist.

bis 2 Parteien Häuser sind die Bauvorschriften noch ganz anders (einfacher)geregelt als darüber. Insbesondere auch was Fluchtwege betrifft.
 
So einen gequirlter Blödsinn.

Da kauft jemand ein Gebäude in dem offensichtlich früher eine Pension mit mehreren fremdvermieteten Gästezimmern untergebracht war.
Nun zieht er da komplett mit seiner Familie ein.

Ortsfremde Personen gibt es also nicht mehr im Gebäude, und wird es auch nicht mehr geben.

Aus diesem Fakt kontruieren unsere 200% Paragraphenreiter nun, das die gesamte Gebäudetechnik etc. an die aktuellen Normen anzupassen ist???
Am besten abreißen und Neubauen???

Diese Aussagen kann man nur als kriminell bezeichnen.

Es gibt Dinge die braucht man nicht so genau nehmen, beim Brandschutz sollte man es.
 
Wäre jetzt mal "Interessant" mit welchem Messgerät da "gemessen" wurde?

Und wieviel Volt da im Normalzustand anliegen bzw. welche Leuchten vorhanden sind.

Der FT sollte mal einen Fachmann vor Ort beiziehen, der weiss das dann vermutlich bereits nach 15 Minuten.

LG Arno.
 
Nunja ansonsten wird ja niemals etwas angepasst.
In ein Bürogebäude kann man auch nicht einfach "einziehen" die Behörde muß das genehmigen.

Es gibt ja durchaus auch andere Kriterien die dann zu erfüllen sind.

Die nächtliche Lärmbelastung in einem Wohngebiet muß deutlich geringer sein, als das für ein Gebiet mit Bürogebäuden ist. Eine Pension könnte durchaus dabei ähnliche Kriterien aufweisen muß aber nicht sein.
 
Schalte ganz einfach die Fluchtwegeleuchten aus. Dann probierst du die Sicherungen der Reihe nach durch. wenn die Leuchten an gehen, hast du die richtige Sicherung ausgeschalten.
Bevor du abklemmst, aber noch mal messen.
 
Ich bin ja mit bidgie nicht immer einer Meinung, hier aber sehr wohl!

Hinzuzufügen ist eigentlich nur, daß das ganze natürlich nur funktioniert, solange der Akku noch i.O. ist.
 
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Thema: Demontage Fluchtwegbeleuchtung
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