DGU V3 ortsfest oder ortsveränderlich

Diskutiere DGU V3 ortsfest oder ortsveränderlich im Forum Installation von Leitungen und Betriebsmitteln im Bereich ELEKTRO-INSTALLATION & HAUSELEKTRIK - Hey, Ich habe mal eine Frage zur DGU V3, wann ein Gerät als ortsfest eingestuft wird. Laut DIN VDE 0100-200 ist ein Gerät mit Stecker was nicht...
D

DJTobi24

Beiträge
2
Hey,

Ich habe mal eine Frage zur DGU V3, wann ein Gerät als ortsfest eingestuft wird.

Laut DIN VDE 0100-200 ist ein Gerät mit Stecker was nicht im Betrieb „bewegt“ wird z.B. ein Kühlschrank ein Ortsfestes gerät und wird laut diesem Dokument von der VGB:

Sicherheit_bei_Veranstaltungen_und_Produktionen_Pruefung_elektrischer_Anlagen_und_Geraete.pdf


Ortsfeste Geräte -> mindestens alle 48 Monate -> auf ordnungsgemäßen Zustand -> Zur Prüfung befähigte Person (Elektrofachkraft)

oder laut: DGUV PDF Link:
mindestens alle 12 Monate

Aber laut VDE 0701/702 sind alle Geräte, die mit einem Stecker betrieben werden als ortsveränderlich einzustufen.

Nehmen wir als Beispiel eine Beleuchtung die fest an der Decke verschraubt ist und mit einem Stecker angeschlossen ist. Muss diese dann alle 12 Monate oder alle 48 Monate überprüft werden?

Ändert sich das ganze, wenn es ein Öffentlicher Raum ist?


LG Tobi

PS: Links kann ich leider nicht einfügen.
 
Hallo,
Da hier wohl die Geräte in einer Firma von Arbeitnehmern verwendet werden, greift die Betriebssicherheitsverordnung.

Eine Gefährdungsbeurteilung ist zu erstellen.
Aus der Gefährdungsbeurteilung soll auch die Prüffrist ermittelt werden.
Dabei können kürzere oder auch längere Fristen als aus dem DGUV Vorschlag möglich sein.
 
Grundsätzlich ist es Aufgabe des Betreibers/Unternehmers die Prüffristen fest zu legen und auch was er unter ortsfest und ortsveränderlich versteht.
Ziel muß hierbei aber immer Null Unfälle sein.
VDE und auch BG Vorschriften geben lediglich Hilfestellungen.
 
Welche Arbeitsmittel als ortsfest oder ortsveränderlich angesehen werden, legt der Unternehmer in seinem Prüfkonzept fest.
Aus der Gefährdungsbeurteilung nach TRBS1111 ergibt sich dann die Prüffrist, diese ist regelmäßig auf ihre Wirksamkeit zu prüfen.

"Grundsätzlich sind die Fristen sind so zu bemessen, dass entstehende Mängel, mit denen gerechnet werden muss, rechtzeitig festgestellt werden." (§ 5, Abs. 1, 2. DGUV Vorschrift 3)

Ob ein Arbeitsmittel dann nach DIN EN 50678 / DIN EN 50699 (DIN VDE 0701-0702), DIN VDE 0105-100 oder einer anderen Prüfvorschrift zu prüfen ist, entscheidet der erfahrene Prüfer (befähigte Person nach TRBS1203) oder ist auch imPrüfkonzept festgelegt.

Um mal bei deinem Beispiel der Lampe zu bleiben:
-Wie alt ist die Leuchte? (Zustand)
-Welche negativen Einfüsse? (Vibration, Staub, Klima)
-Ist sie überhaupt berührbar?
-Betriebsstätte, Räume besonderer Art nach VDE 0100-7xx?
-usw. ...

Dies Dinge würden mich bei der Festlegung der Prüffrist mehr interressieren, als die Einordnung ortsfest/-veränderlich.

Grüße Luc
 
Zuletzt bearbeitet:
Vielen dank für die schnellen Antworten,
dann werde ich mal nachfragen wie dass bei uns so abläuft mit der Festlegung der Prüffrist.

LG Tobi
 
Da sollte es eigentlich eine VEFK geben welche das festlegt, ansonsten die Geschäftsführung
 
Thema: DGU V3 ortsfest oder ortsveränderlich
Zurück
Oben