DGUV 3

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Haustechniker1

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Servus an alle :)

Folgender Sachverhalt:

Mieter einer Gewerbeimmobilie ist an mich ran getreten, das sämtliche Festinstallierten Deckenlampen sowie sämtliche UP-Steckdosen nach DGUV 3 geprüft werden müßen.
Das wäre die Aussage vom TÜV o_O gewesen. Kann das stimmen?

Über Antworten wäre ich dankbar;)
 
Er muß die gesamte elektrische Anlage regelmäßig prüfen lassen.
Zur elektrischen Anlage gehören auch die Steckdosen und Leuchten.
Nachzulesen in der DGUV-V3 selbst.
Geprüft wird nach VDE 0105
verplichtende Einhaltung der DGUV-V3 ergibt sich aus dem Arbeitsschutzgesetz.
 
Danke dir.
Aber es wird doch keiner auf die Leiter steigen und gefühlt 1000 Lampen "zerlegen". Ich kenne das so, das stichprobenartig Steckdosen geprüft werden
 
Danke dir.
Aber es wird doch keiner auf die Leiter steigen und gefühlt 1000 Lampen "zerlegen". Ich kenne das so, das stichprobenartig Steckdosen geprüft werden

Richtig... Es muss sichergestellt werden, dass die Anlage sicher betrieben werden kann.
Wenn du dafür nicht jede Lampe auseinanderschrauben musst und trotzdem beurteilen kannst, dass alles gut ist, dann ust das so.
 
Hallo,
ich kann nicht Heilsehen, und nicht gemessene Anlagenteile für Sicher bewerten.
Wozu alle Leuchten auseinander nehmen?

Low - Ohm mit langer Stange mit Messspitze an den Leuchten Messen.
Steckdosen alle Messen

R--Iso bei verbundenen L/N gegen PE Messen.
Letzte Leuchte Schleifenimpedanz, wenn ohne RCD
Wenn es jedoch um feuergefährliche Bereiche ... geht wird wohl das Abklemmen nötig sein.
 
Sinnvollerweise misst man auch den Differenzstrom im Betrieb.
Durch Vorschaltgeräte und andere angeschlossene Bauteile, integrierte Überspannungsableiter etc. kann die Iso-prüfung oftmals nicht zu einem befriedigenden Ergebnis führen.
 
Danke euch:),

@patois : Geht nicht darum, den Auftrag anzunehmen. Ich gehöre eher zu denen, die meinen, das man sich auch
zu Tode prüfen kann. Im Sinne von übertrieben.

Finde leider den Artikel nicht spontan, habe aber Sinngemäß gelesen "......nicht prüfpflichtig wären ortsfeste
Betriebsmittel mit festen Anschluss..." Wobei das für mich genauso Schwachsinnig wäre:(.

Und die letzten Jahre hat sich der TÜV nie für die Beleuchtung interessiert. Zumindest in einem anderen
Objekt, für das ich zuständig bin.

Gruß
 
@karo28 : Das ist möglich, wobei es in meinen Augen alles ein wenig Schwammig formuliert ist.

Hab diese Frage auch an befreundete Elektriker/Meister gestellt, aber so richtig sicher war keiner. Eher erstaunt, da ich nicht der erste wäre, der mit dieser Frage kommt.
Deswegen habe ich es jetzt mal hier reingestellt, bin ja sonst eher der stille Mitleser
 
Hab diese Frage auch an befreundete Elektriker/Meister gestellt, aber so richtig sicher war keiner. Eher erstaunt, da ich nicht der erste wäre, der mit dieser Frage kommt.

Die Vorgaben zur Pruefung nach DGUV 3 bzw. 4 sind aber recht gut dokumentiert, in DGUV, DIN VDE 0105-100 bzw. 0100-600 und der Fachliteratur (VDE-Schriftenreihe...) beschrieben.
 
im Bezug auf Gewerbe: Es gibt keine nicht prüfpflichtigen Anlagen.
Es wird nur zwischen fest installiert und ortsveränderlich unterschieden, da dabei die Intervall Zeiten abweichen, und die Art der Prüfung. (VDE 0105 bzw 0701-0702)

Fest installierte Anlagen maximal 4 Jahre
Ortsveränderliche maximal 2 Jahre.

Je nach Betriebsart und Gefährdungsbeurteilung auch kürzer.
 
Dazu benötigst Du aber entsprechende Messtechnik, welche eine ständige Überwachung ermöglichen.
Ständige Überwachung heißt nicht eine Elektrofachkraft als Haustechniker zu beschäftigen, sondern mit Meßgeräten den Zustand kontinuierlich zu erfassen und bei Störungen sofort die Fachkraft zu alarmieren um Abschaltung oder Reparaturen durch zu führen.
Das wäre mit Hilfe einer Differenzstromüberwachung möglich, bei Meldung an eine ständig besetzte Stelle.
 
Habe nichts Anderes behauptet. Wichtig ist, dass man so die Wiederholungsprüfung umgehen kann.
 
Thema: DGUV 3

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