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Alex1202
Guest
Hallo zusammen,
ich betreibe selbst eine kleine firma und prüfen meine geräte nach DIN VDE 701-702 selbst.
darf ich ohne weiterees die Geräte von einem Kumpel prüfen und abnehmen?
laut gesetz ist ja er der betreiber und auch haftbar, oder stecke ich bei einem schadensfall mit drin?
die Prüfung ist ja in diesem sinne nur eine momentaufnahme, wenn 2h nachher i.o. prüfung etwas passiert, war das gerät ja zur prüfung i.o.
dies kann man ja durch entsprechende protokolle belegen.
diese protokolle müssen ja vom betreiber unterschriben werden und nicht vom prüfer...oder?
muss mich der betreiber schriftlich dazu beauftragen, seine geräte zu prüfen? wenn ja, wie und wie ist es in diesem fall dann mit der haftung?
vielen dank im vorraus
mfg alex1202
ich betreibe selbst eine kleine firma und prüfen meine geräte nach DIN VDE 701-702 selbst.
darf ich ohne weiterees die Geräte von einem Kumpel prüfen und abnehmen?
laut gesetz ist ja er der betreiber und auch haftbar, oder stecke ich bei einem schadensfall mit drin?
die Prüfung ist ja in diesem sinne nur eine momentaufnahme, wenn 2h nachher i.o. prüfung etwas passiert, war das gerät ja zur prüfung i.o.
dies kann man ja durch entsprechende protokolle belegen.
diese protokolle müssen ja vom betreiber unterschriben werden und nicht vom prüfer...oder?
muss mich der betreiber schriftlich dazu beauftragen, seine geräte zu prüfen? wenn ja, wie und wie ist es in diesem fall dann mit der haftung?
vielen dank im vorraus
mfg alex1202