DGUV V3 Ortsfest/veränderlich

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Ellessarr

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Moin Leute,
folgendes, die letzten Jahre haben wir entweder kleine Handgeräte (Kaffemaschiene, Staubsauger, Verlängerungskabel) oder größere Anlagen (Schaltschrank mit Fi´s Sicherungen, Motorschutzschaltern etc, mit kleiner Anlage die irgendwas macht Schutzzaun etc.) Überprüft. Jetzt haben wir neuerdings Anlagen Gerät (30-350KG, mit 230V Schuko oder Cee STECKERN, Aber ohne "Schaltschrank" also nur ein Gerät das in die Steckdose kommt, zwar mit 1 oder 2 Notausschaltern, einem Hauptschalter, aber das wars.) Teilweise sind es ähnliche Maschinen die 30KG Variante gibt es auch mit Rollen drunter, und die Große ist fest am Boden verankert.

Wir messen also für gewöhnlich nach DIN VDE 0701/0702 oder nach 0100-600 und 0105-100 inkl. 0100-600:2008-06.

Das Standard Prüfprotokoll für 0100... gibt aber echt nicht viel her. Wie z.B soll ich denn eine Schleifenmessung etc. machen das ergibt ja keinen Sinn bei einem geschlossenem Gehäuse. Oder die Einstellwerte der Überstromschutzorgane etc. Es muss bei diesen Geräten ja trotzdem der Ableitstrom, Umpolung (230V) etc. gemessen werden.

Hier gäbe es die ersten Fragen, gibt es da passendere Messprotokolle? Habe da nichts gescheites gefunden.(speziell im gleich beschriebenen Bsp.)
Wie viele Jahre würdet ihr geben? Wären 4 tatsächlich zulässig? Ich tue mich schwer damit denen Ü2 zugeben. Auch wenn sie nicht ständig bzw. eher gar nicht bewegt werden. Der Kunde dagegen hätte gerne 4 Jahre. Schon wegen der Zuleitung mit Stecker, die frei auf dem Boden in einem Reinbereich (tägliche Reinigung des Bodens), finde ich das nicht Zulässig, wer sagt denn das die mit ihrem Reinigungsgeräten da nichts beschädigen. Dazu handelt es sich um Maschinen von 1979-heute.

So und ein Beispiel hätte ich noch wie angekündigt. Anlage bestehend aus:
1. einem Schaltschrankwagen, auf Rollen. Zuleitung flexibel mit Stecker, Mit interen Steckdosen, Motorschutz, LS, FI´s, auf dem
2. eine wie oben beschriebene Maschine angesteckt ist. Alles ein Maschinen Hersteller. Das wird als ein Produkt zusammen verkauft.

da müsste ich ja alle Messungen beider Protokolle ausführen. Oder lässt man Ableitstrom etc. dann tatsächlich weg? Wir haben für beide Richtlinien geschultes Personal, aber die neuen Geräte fallen irgendwie nicht mit rein. Der Kunde beschränkt uns aber auf diese
VDE´s. Auch die DIN VDE 0113 haben wir in Betracht gezogen, aber auch das ist nicht ganz passend.

Zusammengefasst: Wie und nach was würdet ihr sowas prüfen?
Wie würde dementsprechend das Protokoll aussehen?
Wie viele Jahre würdet ihr geben?
 
Wer betreibt denn die Geräte?
Dieser muß auch festlegen wie oft diese geprüft werden sollen und auch nach was für Gesichtspunkten.
Wenn er auf Grund fehlender Fachkompetenz oder sonstigen Gründen dieses an Jemanden weiter delegiert hat, (z.B. Dich??) dann hat er da auch nichts mehr zu entscheiden im Bezug auf Wie und wie oft.

Sollst Du an dem Ding nur die Prüfung machen, dann machst Du nach Deinem besten Wissen und Gewissen sowie unter Beachtung der Vorgaben des Herstellers und der Norm die Prüfung. Den Zeitpunkt für die Wiederholung legst Du dann aber nicht fest.
 
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