DGUV V3 Prüfung Standlüfter SK1

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Guest
Ein freundliches Hallo an alle.
Problemschilderung : wie o.g. Prüfung eines Standlüfters (Ventilator). Ausgewiesen lt.BAL als SK1, verbaute Metallteile (berührbar) sind aber nachgewiesen nicht mit Schutzleiter verbunden! Ich habe diese Gerät erst mal zur weiteren Benutzung nicht freigegeben, und habe mich an den Hersteller/ Vertreiber des Gerätes mit folgenden Wortlaut in Verbindung gesetzt."
Sehr geehrte Damen und Herren, bezüglich des o.g. Produktes hätte ich ein paar Fragen. Laut Bedienungsanleitung ist der Lüfter in SK 1 ausgeführt. Ich bin EFK und führe im Auftrag meines Arbeitgebers auch Prüfungen nach DGUVV3 bei Kunden aus. Heute hatte ich bei einem Kunden auch einen Lüfter von XXX zu prüfen. Nach DIN-VDE 701 sind Prüfschritte und Abläufe vorgeschrieben, welche mir als Prüfer keinen Spielraum lassen.
Dieser Lüfter hat die Prüfung nicht bestanden, obwohl er erst vor 2 Monaten angeschafft wurde. Die zwei metallisch leitenden Stangen (Ständerkonstruktion) hat keine leitende Verbindung zum Schutzkontakt der Anschlußleitung (Schutzkontaktstecker). Berührbare Metallene Befestigungsschrauben ebenso nicht. Nun frage ich mich, wie kann dieses Gerät ein GS Prüfzeichen haben und in Deutschland vertrieben werden, wenn die SK 1 überhaupt nicht gegeben ist? Die DIN-VDE 701 läßt hier wie schon geschrieben keinen möglichen Spielraum, oder gibt es hier, mir unbekannte Ausnahmen? Über eine Zeitnahe Antwort Ihrerseits wäre ich sehr dankbar, der Kunde möchte von mir eine verbindliche Aussage, ob er das Gerät weiter betreiben darf, reklamieren oder verschrotten soll.
Mit freundlichen Grüßen

Zeitnah bekam ich eine Antwort, "
Sehr geehrter Herr XXX,


vielen Dank für Ihre Anfrage.


Die VDE 0701 sieht eine Messung des Schutzleiterwiderstands vor. Dies bedeutet in der Praxis eine Messung von der Kontaktzunge am Stecker bis zum Klemmstein im Gerät, an dem der Schutzleiter auf das Gehäuse übergeben wird.


Beim XXX gibt es metallische Konstruktionsteile die von den elektrifizierten durch eine s. g. Schutzklasse 2 Anordnung getrennt sind. D. h. durch doppelte oder verstärkte Isolierung sind diese Teile vor einem Übergang der Elektrizität gesichert.

Eine solche Lösung findet sich nicht häufig, aber regelmäßig dort wo die Metallteile nicht zwangsläufig den Betrieb einer elektrischen Maschine bestimmen. Standrohre von Ventilatoren sind ein Beispiel dafür.


Die metallischen Teile der elektrischen Komponenten brauchen aber den Schutzleiteranschluss. Beispielsweise der Motor. An diesen Stellen kann der Schutzleiterwiderstand gemessen werden.

Beim XXX muss aufgrund der Schutzklasse 2 Anordnung das Kunststoffgehäuse geöffnet und an der darunterliegenden Schutzleiterklemme gemessen werden. Hier stellt sich unseren Erfahrungen ein Schutzleiterwiderstand von 0,1Ohm ein.



Mit freundlichen Grüßen"

Meine eigentliche Frage lautet, gibt es eine zulässige Mischung von SK1 und SK2 in einem Gerät?
Desweiteren finde ich die Antwort " geöffnet werden" zum messen und prüfen schon mehr als Grenzwertig.
Das kann man : a: keinen Prüfer zumuten und : b :keinen Kunde, der dieses ja schließlich bezahlen muß bzw.soll.

Über qualifizierte Aussagen würde ich mich sehr freuen, die unqualifizierten mögen bitte schweigen. Danke
 
Hallo,
ich hatte bei einen Toaster auch Berührbare Metallteile die keine PE Verbindung hatten.
Das konnte erst mit Anfrage beim Hersteller geklärt werden.
Die Metallteile sind ausreichend Isoliert.
Es kann doch nicht Aufgabe eines Prüfers sein, erst einen Hersteller Anzuschreiben und Wochen Später das gleiche Gerät nochmal zu Prüfen.
Wenn ich dann von Preisen von < 5 Euro für ein Gerät lese, wie soll das gehen?
Ich denke selbst die Klärung mit dem Hersteller dürfte 30 Min. Kosten. Wenn der Überhaupt erreichbar ist und auch Antwortet.

Bei einer Außenlampe mit Zusammen geschraubten Einzelteilen war nach Hersteller Angabe, auch nur das Anschlussteil geerdet.
Alles andere hatte nur Kontakt über Schraubverbindungen auf Lackierten Oberflächen.
Keine Vernünftigen Werte außer am Anschlussteil und ein Paar Schrauben.
Nach Hersteller wird die ja Isolierte Zuleitung durch die Standrohre geschoben ...
Außerdem Messen die mit 10A das kann mein Installationstester nicht.
Ich kann das so nicht mehr beurteilen. Alle durchgefallenen Geräte oder Betriebsmittel könnten so aufgebaut sein oder auch nicht.
Von den Normen ist der Praktiker allein gelassen.

Schon mit der 10 A beim Hersteller und 200 mA Prüfung gibt es Probleme
https://www.elektropraktiker.de/ep-...Id=8314&hash=6c00d38ffa718f7bedf8fc8a3cf0e8cd

Schon über 10 Jahre alt und immer noch nicht Praktisch gelöst
 
Zuletzt bearbeitet:
Nun stell ich mal die Gegenfrage, wodrin der Sinn liegen sollte, einen derartigen Bügel oder was auch immer mit dem Schutzleiter zu verbinden?
Leider fehlt uns aber ein Foto von dem Gerät, um uns selber von der offentsichtlich/oder nicht erkennbarkeit des ganzen ein Bild machen zu können.
 
Wie hoffentlich ersichtlich ist, habe ich vorerst Produkt und Hersteller/Vertreiber nicht bekannt gemacht. Die eigentliche Frage war: SK1 und SK2 in einem Gerät möglich?
 
Nach meinen Hersteller anfragen Praktisch Ja.
Frage doch mal bei den Fachzeitschriften EP oder der De an
 
Es ist doch bei vielen SKI Geräten so, das nicht grundsätzlich alle Leitfähigen teile mit dem Schutzleiter verbunden sind.
 
Dann sind alle Prüfer praktisch Freiwild. Niederohmigkeitsprüfung nach DIN-VDE 701 " alle berührbaren leitenden Teile ... Niederohmig (Grenzwert 0,3 Ohm) ... .
 
Dabei darf man aber auch sein Gehirn einschalten!
Problematisch wird es dann, wenn nicht klar erkennnbar ist, ob der nichtanschluß seine richtigkeit hat.
 
Dabei darf man aber auch sein Gehirn einschalten!
Problematisch wird es dann, wenn nicht klar erkennnbar ist, ob der nichtanschluß seine richtigkeit hat.
Aaah jaaaa, :rolleyes:

kannst du uns mal bitte deinen entsprechenden Kriterienkatalog zukommen lassen?
 
Ohne wenn und aber das Teil fällt bei der Prüfung durch SK1 besagt ja das alle Berührbaren Teile mit dem Schutzleiter zu verbinden sind. Der Kunde kann ja das Gerät wegen Mangel beim Hersteller reklamieren und von dem Kauf wegen Irreführung zurücktreten. Eine Mischung von SK1 und SK2 ist unzulässig! Es ist nicht meine Aufgabe als Prüfer die Hausaufgaben der Hersteller zu machen.
 
Das ist doch Lötzinn!
Warum soll ich irgendwelche Teile mit dem Schutzleiter verbinden, welche überhaupt nicht in die nähe von elektrischen einrichtungern kommen, bzw. durch Kunstoff vom eigentlichen Gerät getrennt sind?
 
Noch mal zum Mitmeiseln Ein Gerät der SK2 hat eine verstärkte Isolierung >>>> Metallteile können keine fremde Spannung annehmen .
SK1 Metalteile sind mit dem Schutzleiter verbunden . So und nun sage mir mal woher erkennst du als Prüfer welche Teile da in SK2 und welche Teile da in SK1 ausgeführt sind? Für mich ist das ein Gerät der SK1 und bei der Prüfung stelle ich fest das eben berührbare Metallteile nicht am Schutzkontakt angeschlossen sind. Daraus folgt Gerät ist mangelhaft. Und genau so steht es im Prüfbericht. Hier muss der Auftraggeber und auch der Hersteller angeben welche Teile in SK2 ausgeführt sind. So und wenn ich ein Gerät erst demontieren muss um es zu prüfen kostet das auch extra!
 
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Halo zusammen
Geräte der Schutzklasse I, deren Körper und Anschlussleitung teilweise oder durchweg den Anforderungen der Schutzisolierung genügen, so dass keine oder nicht alle Prüfparameter der Schutzklasse I,sondern auch die der Schutzklasse II zur Anwendung kommen müssen.

Siehe dir mal den Ablaufplan an
Im Punkt
Sind berührbare leitfähige Teile vorhanden,die nicht mit dem Schutzleiter verbunden sind
Dann weiter nach Ablaufplan im Bild

Quelle
Elektropraktiker 03-2006 K. Bödeker
Prüfen von Elektrogeräten –Bedeutung der Schutzklasse
https://www.elektropraktiker.de/ep-...Id=7400&hash=dddd4f4b4269aa735cf84956e7a48cd8

Leider bei der Suche nur einen freien Beitrag nach alter VDE gefunden.
Auch für mich ist das noch nicht endgültig geklärt.
Dann könnte ich an jedem Teil das keine PE Verbindung hat, einfach ISO, UB ... Messen.
 
Ein neuer Beitrag dazu,
https://www.fbz-e.de/downloads/info/geraetepruefungen_2016_2.pdf
Fachzeitschrift de 19-2016 Prüfung elektrischer Geräte nach DIN VDE 0701-0702(2)
E. Josef Pott
Bei Geräten der Schutzklasse I kann sich der zusätzliche Aspekt der Schutzklasse II aufgrund von berührbaren leitfähigenTeilen ohne Schutzleiteranschluss ergeben. Die Norm differenziert deshalb nicht mehr die Schutzklasse der Geräte sondern der berührbaren leitfähigen Teile und deren Schutzmaßnahme.

Die Angegebene Lösung von E. Josef Pott auf "Schlüssigkeit" zu Prüfen ist nicht Praktikabel.

Ich habe hier mal ein Beispiel vom Toaster. (Markengerät)
Die großflächigen Seitenwände sind nicht mit dem PE verbunden.
Nach "Schlüssigkeit" würde ich einen PE Kontakt Erwarten.
Im Bild die inneren Metallteile die eine Verbindung bei der Messung haben.


Auch ein anderes Fachbuch kennt das Problem
Siehe unter
1.7.3 Kombination von Schutzmaßnahmen bei Schutzklasse 1 und 2]
Handbuch Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Geräte
 

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Von den Normen ist der Praktiker allein gelassen.
Danke, aber ich glaube das wußten wir alle schon, der Prüfer ist immer der Arsch.
Noch mal zum Mitmeiseln Ein Gerät der SK2 hat eine verstärkte Isolierung >>>> Metallteile können keine fremde Spannung annehmen .
SK1 Metalteile sind mit dem Schutzleiter verbunden . So und nun sage mir mal woher erkennst du als Prüfer welche Teile da in SK2 und welche Teile da in SK1 ausgeführt sind? Für mich ist das ein Gerät der SK1 und bei der Prüfung stelle ich fest das eben berührbare Metallteile nicht am Schutzkontakt angeschlossen sind. Daraus folgt Gerät ist mangelhaft. Und genau so steht es im Prüfbericht. Hier muss der Auftraggeber und auch der Hersteller angeben welche Teile in SK2 ausgeführt sind. So und wenn ich ein Gerät erst demontieren muss um es zu prüfen kostet das auch extra!
Extra Kosten ist eine Seite, die Irreführung durch Prüfvorschriften und daraus resultierend die schwammigen Beschreibung der Hersteller/ Vertreiber die andere, und um ein Gerät prüfen zu können erst auseinanderzubauen, und nach der Prüfung wieder zusammenschrauben, definitiv ein no go.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Hallo,
dann kannst du dir ein Standrad Formular mit Hinweis auf das Problem und Weitergabe der Verantwortung an den Hersteller machen.

Freigabe erst nach Angaben des Herstellers.
Da der Service bei vielen Herstellern mangelhaft oder nicht erreichbar ist , kann hier nicht immer eine Lösung gefunden werden.
Der Kunde soll entscheiden ob hier auf seine Kosten nachgeforscht oder Entsorgt wird.

Sehr hilfreich ist hier eine Erstprüfung mit Vergleichswerten für die Folgeprüfung nach Anschaffung. Wenn da was nicht Stimmt, gibt es noch Garantie.
Auch die Auswahl der Geräte beim Einkauf, sollte den Service und nicht nur den Preis berücksichtigen.
Ob dann beim nächsten mal ein 2 Euro Plakettenkleber Prüft?

In deiner Eingangsfrage hast du ja die Info vom Hersteller bekommen.
Deine Frage nach SK 1und SK2 in einem Gerät, kann mit Zulässig beantwortet werden.
Somit erst mal gelöst, bis zum nächsten Gerät ...
 
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Thema: DGUV V3 Prüfung Standlüfter SK1
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