M
manuel82
- Beiträge
- 149
- Beruf
- Elektrotechniker
Vor Kurzem ist die neue ESV 2012 ausgegeben wurden. Dieses Österreichische Bundesgesetzblatt regelt die Sicherheitsanforderungen von elektrotechnischen Einrichtungen in Gewerbebetrieben.
Es wurde keine Übergangsfrist festgelegt - die ESV 2012 hat also sofortige Gültigkeit.
Eine interessante Textpassage der ESV lautet: Elektrische Anlagen in Betrieben müssen den anerkannten Regeln der Technik entsprechen.
"Anerkannte Regeln der Technik" bedeutet, den jetzt gültigen Normen! Darüber gibt es sogar ein OGH-Urteil.
Im Klartext heißt das, dass es in Betrieben keinen "Bestandschutz" mehr geben kann. Egal, ob eine Anlage nun wesentlich erweitert oder geändert wurde - in jedem Fall muss die Anlage so beschaffen sein, dass sie den jetzigen Normen entspricht.
Wer also eine Betriebsanlage befundet, müsste streng genommen nach den jetzigen Regeln prüfen - dies wird in vielen Fällen zu Problemen mit den Betriebsinhabern führen.
Mal sehen, wie das weitergehen wird...
Grüße aus Österreich,
Manuel
Es wurde keine Übergangsfrist festgelegt - die ESV 2012 hat also sofortige Gültigkeit.
Eine interessante Textpassage der ESV lautet: Elektrische Anlagen in Betrieben müssen den anerkannten Regeln der Technik entsprechen.
"Anerkannte Regeln der Technik" bedeutet, den jetzt gültigen Normen! Darüber gibt es sogar ein OGH-Urteil.
Im Klartext heißt das, dass es in Betrieben keinen "Bestandschutz" mehr geben kann. Egal, ob eine Anlage nun wesentlich erweitert oder geändert wurde - in jedem Fall muss die Anlage so beschaffen sein, dass sie den jetzigen Normen entspricht.
Wer also eine Betriebsanlage befundet, müsste streng genommen nach den jetzigen Regeln prüfen - dies wird in vielen Fällen zu Problemen mit den Betriebsinhabern führen.
Mal sehen, wie das weitergehen wird...
Grüße aus Österreich,
Manuel