Dieses Kabel für Badezimmer und Zweck geeignet?

Diskutiere Dieses Kabel für Badezimmer und Zweck geeignet? im Forum Installation von Leitungen und Betriebsmitteln im Bereich ELEKTRO-INSTALLATION & HAUSELEKTRIK - Hallo! Mein Vermieter hat mir Heute ein Kabel mit dem Aufdruck: Niedervolt max 24V 2x2, 5QMM MAX Strom nach VDE 0100 reingereicht. Ich...
Status
Für weitere Antworten geschlossen.
S

Stephan1999

Beiträge
16
Hallo!

Mein Vermieter hat mir Heute ein Kabel mit dem Aufdruck:

Niedervolt max 24V 2x2, 5QMM MAX Strom nach VDE 0100

reingereicht.

Ich soll damit den Badezimmer Lüfter anschließen.
( Davon riet schon mein Anwalt ab, nicht Aufgabe des Mieters )!

Das Badezimmer ist innenliegend, also ohne Fenster.

Das Kabel ist schwarz ummantelt und hat innen 2 Adern, eine blau, die andere rot ummantelt.

Der Anschluß ist so vorgesehen, das entlang der Badezimmerdecke ein Kabel verläuft, und an der Lüsterklemme der Deckenlampenkabel mit angeklemmt werden soll.

Mir macht ein fehlendes Erdungskabel etwas sorgen, grad im Badezimmer und ob ein Niedervolkkabel (24V) an die normale 230V Stromleitung darf.

Über fachlich versierte Meinungen dazu wäre ich sehr froh.

Vielen Dank, dies war mein 1. Beitrag hier!


Gruß


Stephan
 
Glaubst du, irgendwer hier schreibt dir gleich: Ja sicher, der Hersteller hat das bestimmt nur versehentlich so auf die Leitung gedruckt?
 
Hört sich an wie Lautsprecherleitung. Ist für den Lüfter nicht erlaubt. Außerdem haben die meißten Lüfter heute ein Nachlaufrelais eingebaut dazu braucht man 4 Adern einen mit Dauerspannung einen mit Spannung von der Leuchte, den Neutralleiter und auch einen Schutzleiter (der muss mitgeführt werden auch wenn die Lüfter in der Regel Schutzisoliert sind und ihn nicht brauchen.
 
Danke für die bisherigen Antworten!

@ego1: ich versteh Deine Antwort nicht ganz :?

Es geht mir drum, ob ich das richtig sehe und das Kabel für den angesprochenen Zweck eigentlich nicht vorgesehen und zugelassen ist.
Verbauen würde ich es eh nicht, bin kein Elektriker.

Und wenn der Vermieter es selbst verbauen will, dann möchte ich mich adequat wehren können.
Und nicht davon ausgehen, dass er weiss was er tut, bis die Bude brennt oder jemand zu Schaden kommt.

Ganz ehrlich ich schreib hier nicht aus Langeweile, sondern aus beginnender Verzweiflung!!!

Übrigens.... mit Lautsprecherkabel war der Lüfter bisher angeschlossen!!!
Darum wundert mich ja jetzt das wieder nur 2 Adern vorhanden sind.


Danke für die Hilfe!


Stephan
 
:?:

Wenn auf dem Kabel steht
Niedervolt max 24V 2x2, 5QMM MAX Strom nach VDE 0100

dann ist die Sachlage doch eindeutig!

Deshalb ist auch zu verstehen, dass "ego1" sich derart sarkastisch ausgedrückt hat.

Ein richtiger Elektriker würde dir dieses Kabel auch garnicht an 230 Volt anschließen!

Man kann über diesen Vermieter nur den Kopf schütteln und sich den Rest denken ...

P.
 
@patois


Ja, Sarkasmus ist so eine Sache!

Ich bin Laie ... mal ne Lampe anschließen ist ok. Von Steckdosen laß ich schon mal die Finger!
Das Niedervolt bis 24V offensichtlich NICHT für 230V
geeignet ist, führte mich ja in dieses FORUM!!!
Mir ist dabei nicht klar wie ein Vermieter so dumm/dreisst sein kann!!!
Darum habe ich das Bedürfnis mich rückzuversichern.

Hier laufen leider lauter so Sachen und ich möchte auch möglichst dem Anwalt ordentlich melden, was passiert!!!
Nicht das ich alle Pferde scheu mache und dann liegt das Problem bei mir und meinen mangelnden Sachkenntnissen!

Ich habe grad massig damit zu tun meine Familie und mich vor solchen PFUSCH zu schützen.... darum wäre es nett den Sarkasmus auf etwas später zu verschieben :wink:

Grundsätzlich hab ich nix gegen Sarkasmus, aber zur Zeit reichen mir nette und helfende Antworten!!!

Danke schön!

Wenn ich zusammenfassen darf.... 3 adrig ( mit Schutzleiter ) wäre zwingend fürs Badezimmer und dazu ist das Kabel grundsätzlich der Spannung nicht angemessen! Richtig so?

Danke für die Hilfe!


Stephan
 
Stephan1999 schrieb:
.......................

Wenn ich zusammenfassen darf.... 3 adrig ( mit Schutzleiter ) wäre zwingend fürs Badezimmer und dazu ist das Kabel grundsätzlich der Spannung nicht angemessen! Richtig so?

Danke für die Hilfe!

Stephan
~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~

Es ist nur in dem Fall "richtig so", wenn kein Nachlaufrelais vorhanden ist.

Bitte lies die Zuschrift von "bigdie" nochmals aufmerksam.

++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++

Bitte seid vorsichtig, vielleicht tun wir alle dem Vermieter unrecht.
Hast du schon einmal überprüft mit welcher Spannung der Lüfter betrieben wird?
Der Vermieter könnte dir das richtige Kabel gegeben haben, wenn er nämlich
einen mit Kleinspannung zu betreibenden Lüfter eingebaut hätte !?

Das wäre echt peinlich. :oops:

P.
 
@patois

hab bigdie´s Beitrag nochmal gelesen. Hatte mich auch schon im WEB versucht schlauer zu machen. Für den Nachlauf brauchts mind. eine extra Ader.

Damit ich halt nicht doof da steh, schreib ich ja hier.
Möchte niemanden beschuldigen, wenn es halt nur mein Verständnisproblem ist.

Noch eine Frage:

Wenn es also ein Lüfter ist der mit Kleinspannung betrieben wird, dann geht das Kabel? Mich wundert halt dass das Kabel vom Deckenlampenkabel direkt abgezweigt wird, das sind def. 230V
Also aus der gleichen Lüsterklemme sollen 2 Kabeladern zum Lüfter geführt werden.

http://s14.postimg.org/pnglsvd0t/2015_09_15_14_34_01.jpg

So sah es am Anfang aus.... die Verkabelung ist noch immer so, inklusive abgeknipstem Schutzleiter. Obwohl mehrfach angefragt und ein "Hausmeister" vor Ort war! Ist das so sicher? Ist das so Fachgerecht?

Ich beschuldige niemanden, ich muss nur wissen, wie ich jetzt das ganze weiter anpacke!!!

Gruß und Danke

Stephan
 
Stephan1999 schrieb:
Hallo!

Mein Vermieter hat mir Heute ein Kabel mit dem Aufdruck:

Niedervolt max 24V 2x2, 5QMM MAX Strom nach VDE 0100

reingereicht.


Ich soll damit den Badezimmer Lüfter anschließen.
( Davon riet schon mein Anwalt ab, nicht Aufgabe des Mieters )!

Das Badezimmer ist innenliegend, also ohne Fenster.

Das Kabel ist schwarz ummantelt und hat innen 2 Adern, eine blau, die andere rot ummantelt.

Der Anschluß ist so vorgesehen, das entlang der Badezimmerdecke ein Kabel verläuft, und an der Lüsterklemme der Deckenlampenkabel mit angeklemmt werden soll.

Mir macht ein fehlendes Erdungskabel etwas sorgen, grad im Badezimmer und ob ein Niedervolkkabel (24V) an die normale 230V Stromleitung darf.

Über fachlich versierte Meinungen dazu wäre ich sehr froh.

Vielen Dank, dies war mein 1. Beitrag hier!


Gruß

Stephan

~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~

Warum folgst du nicht einfach dem Rat deines Anwalts?


Ist natürlich die Frage, wer die Leuchte aus der Decke gerissen hat. - Der Vermieter ???

Und wie und wer ist auf die Idee gekommen da ein neues Kabel für den Lüfter zu verlegen?

Du oder der Anwalt muss dem Vermieter klar machen, dass die Installation von einem Fachmann in Ordnung zu bringen ist.

P.
 
1. Diese Leitung ist definitiv nicht für den vorgesehenen Zweck geeignet, da die Leuchte mit 230V betrieben wir und somit auch der Lüfter.
2. Dort ist keine Leuchte aus der Decke gerissen, sondern es ist nur eine s.g. "Baufassung" vorhanden. Diser Anschluss mit den offnen Klemmen ist so nicht zulässig.
3. Da die Zuleitung nur 3-adrig ist, funktioniert kein Nachlaufrelais.
Für die Verbindung Leuchte - Lüfter wäre ein NYM-J 3x1,5 mm² zu verwenden.
 
Hallo!
Wer DAS gemacht hat, weiß ich nicht. Der Vermieter ist
gleich am Anfang informiert worden...!
Innenliegendes Bad, Heizung geht nicht ( vor ca. 6 Wochen im Keller abgesoffen ) usw.
Der Lüfter sollte schon angeschlossen worden sein.... nix passiert. Und jetzt bekomm ich für den Lüfter oben erwähntes Kabel.

Übrigens ALLE Lampenkabel kommen aus ähnlichen Löcher, teilweise noch größer und aus denen zieht es wie Hechtsuppe!!!
Und da fängts erst an :cry:

Leider findet sich hier so schnell keine passende, neue
Wohnung! Wir sind extra umgezogen, weil munser Kind chronisch Krank ist und es hier eine der wenigen Fachkliniken dafür gibt... damit hätten wir eigentlich schon genug zu tun :?

Also danke, das ihr meine Meinung bestätigt habt, was die Verkabelung anbelangt!

Danke!

Stephan
 
:roll:

Ach ja, die berühmte Frage nach dem FI wurde auch noch nicht gestellt ...

P.
 
patois schrieb:
:roll:

Ach ja, die berühmte Frage nach dem FI wurde auch noch nicht gestellt ...

P.

in dem Zusammenhang sollte die Fragestellung erweitert werden, nach BJ, bzw. letzte (größere) elektrische Arbeiten an der Anlage und vor allem wäre hilfreich zu wissen wo sich das ganze abspielt. (Kasachstan, Dom. Rep, oder möglicherweise in Good Old Germany)
:lol: :lol:
 
Stephan1999 schrieb:
Der Vermieter ist
gleich am Anfang informiert worden...!

Schriftliche Mangelanzeige mit Fristsetzung zur Behebung und Ankündigung vom Gebrauch des Rechts auf Mietminderung?
 
Hallo,

mit der Mietminderung würde ich virsichtigt sein. Nicht jeder Mangel berechtigt dazu. Nach einemMonat unberechtigter Minderung ist der Vermieter berechtigt den Mietvertrag fristlos zu kündigen.

mfG
F.T.
 
ne ist er nicht.

Das kann er nur wenn der Mieter einfach weniger zahlt.

Mit schriftlicher Benachrichtigung des Vermieters sowie einer Fristsetzung und Androhung der Minderung, ist eine fristlose Kündigung völlig ausgeschlossen.

Fehlende Heizung und Abluft im Bad sind schon wesentliche Mängel, da hierdurch ein sehr hohes Risiko für Bauschäden besteht, insbesondere Schimmelbildung.

Eigentlich ist das Bad so fast nicht nutzbar.
 
:!: Man, -der Forumsteilnehmer -, weiß ja garnicht, was bei Abschluß des Mietvertrags abgesprochen wurde.

Aus meiner Sicht, wollte der Mieter unbedingt einziehen, und hat daher die Mängel in Kauf genommen, denn man kann doch wohl davon ausgehen, dass er die Wohnung vor der Anmietung besichtigt hat.

Man kann sich auch gut vorstellen, dass abgesprochen wurde, die fehlenden Leuchten würden vom Mieter montiert.

Manche Mieter möchten das so, da sie Leuchten nach ihrem Geschmack haben wollen.

So langsam komme ich an den Punkt, wo ich denke, dass der Vermieter über den Tisch gezogen werden soll. - Die Vorgänge um den angeblichen Blitzableiter deuten auch in diese Richtung.

Merke: auch die Auswahl des Mieters kann sich in manchen Fällen als problematisch erweisen ...

P.
 
:D
Ich würde gern meine Lampen aufhängen, meine Farbe an die Wand bringen und meine Ruhe haben.

Die Löcher und Kabel konnte ich bei der BEsichtigung nicht sehen, weil der Vormieter hier gewohnt hat.

Ich will einfach wissen, ob das gelieferte Kabel so verbaut werden darf!?!
Genau wie der Blitzableiter!
Ich kenn mich nicht aus und möchte kein unnötiges Risiko bei Verschlimmbesserungen eingehen.
Wenn Du den Blitzableiter Beitrag gelesen hast, sieht man auf dem Bild evtl. eine recht kreative Art der Reparatur. Inzwischen ist Schimmel im BAD, darum wollte ich schnellstens den Lüfter. Und am besten die Heizung nach der Kellerüberschwemmung. :D Wenn Ihr Alles wüsstet, was hier los ist, dann wüsstet ihr warum ich lachen muss! :D :D :D
Aber DANKE für die dreist Unterstellung!!!
Ich denke ein Cent-Betrag für 50cm ordentliches Kabel und eine Stück Draht um die Regenrinne wieder zu erden oder sogar ein Stückchen Blitzableiter machen es doch sehr schwer einen VERMIETER abzuzocken!?!
BITTE HERR RICHTER.... mir fehlen 50cm Elektrodraht in der Wohnung....lebenslänglich für den Vermieter :lol: :D :lol: :lol: Entschuldigung, aber das Kraut würd ich auch gern mal raauchen!!!!

:shock: :shock: :shock:
 
Stephan1999 schrieb:
Ich will einfach wissen, ob das gelieferte Kabel so verbaut werden darf!?!
Ich habe dir am 23.09.2015 16:34 eine detaillierte Antwort geschrieben. Ist das trotzdem noch unklar?
 
Nein darf es nicht.
Und erst recht nicht von einem Laien.

Wenn die Ware nicht in Ordnung ist, kann man sie nicht verkaufen oder vermieten wenn es sich dabei um solch gravierende Mängel handelt.
 
Status
Für weitere Antworten geschlossen.
Thema: Dieses Kabel für Badezimmer und Zweck geeignet?
Zurück
Oben