Digitaler Zähler mit Wahnsinns Stand !

Diskutiere Digitaler Zähler mit Wahnsinns Stand ! im Forum Installation von Leitungen und Betriebsmitteln im Bereich ELEKTRO-INSTALLATION & HAUSELEKTRIK - Hallo zusammen, ich bin vor gut 1 Jahr als Single in eine neu sanierte Wohnung eingezogen die mit einem digitalen Stromzähler versehen ist! Der...
Nein dieses Recht hat jeder Mieter einer Wohnung
Man kann sehr viel in einen Mietvertrag schreiben, Dinge die rechtlich nicht in Ordnung sind, gelten dann trotzdem nicht.
Ausgenommen sind davon lediglich solche Dinge wie Untervermietung oder eine Art Hotelbetrieb, Ferienwohnungen, Stellplatz für den Wohnwagen etc.
 
Unsinn.
Ein Mieter hat nichtmals Anspruch auf einen eigenen (im Sinne von nur für ihn) Zähler.

"Einen eigenen Stromzähler in der Mietwohnung können Mieter nicht immer verlangen
Hat die Wohnung keinen Stromzähler, und ist darüber im Vertrag nichts vereinbart, dann haben Sie keinen Anspruch gegen den Vermieter auf Einbau eines Stromzählers - solange Strom geliefert wird."

Quelle: Stromversorgung Mietwohnung - Anschluss von Geräten im Haushalt

Dass diese Seite nun besonders vermieterfreundlich ist, davon ist NICHT auszugehen.
Die von Dir genannten Einschränkungen (Wohnwagen Hotel etc.) kommen allesamt dort nicht vor.
Gerne kannst Du aber auch noch Deine Quellen einstellen, dass man als Mieter uneingeschränkt (meinethalben auch mit Deinen Ausnahmen) ein Anrecht auf die Wahl des Stromlieferanten habe und außerdem bitte die Quellen angeben, nach denen ein Mietvertrag, der den Strombezug durch den Vermieter vorsieht, "rechtlich nicht in Ordnung" sei.
(Gefühl und Hörensagen ist dabei etwas wenig, so kommt es mir leider bei Dir (mal wieder) vor).
 
Stopp die Elektrische Anlage ist zwar Eigentum des Vermieters . Das hat aber nichts mit dem Bezug von elektrischer Energie zu tun. Als Beispiel der Vermieter liefert den Mieterstrom zu einem Preis von 0,5 €, (laut Mietvertrag) dann werde ich benachteiligt. Das sieht anders aus wenn ich meinen Lieferanten frei wählen kann. Zweiter Punkt dem Vermieter wird der Strom gesperrt , dann steh ich als Mieter ohne Strom da obwohl ich meine Rechnung immer bezahlt habe.
Sofern die Wohnung eine eigenständige Wohneinheit ist und dauerhaft vermietet ist steht dem Mieter ein eigenständiger Zähler zu der es auch ermöglicht den Energieversorger frei zu wählen. Anschlussnehmer für die elektrische Anlage ist nicht der Vermieter sondern der Mieter.
 
Sofern die Wohnung eine eigenständige Wohneinheit ist und dauerhaft vermietet ist steht dem Mieter ein eigenständiger Zähler zu der es auch ermöglicht den Energieversorger frei zu wählen.
hmm...stelle ich mir schwierig vor, auf einem Betriebsgelände hinter einem Mittel-/Hochspannungsanschluss inkl. privaten Kundentrafostation einen Energieversorger selbst zu wählen, mit offizellen Zähler und so...natürlich bezogen auf den Thread hier ^^
 
Sofern die Wohnung eine eigenständige Wohneinheit ist und dauerhaft vermietet ist steht dem Mieter ein eigenständiger Zähler zu der es auch ermöglicht den Energieversorger frei zu wählen.

Unsinn.
Liest Du auch mal die angegebenen Quellen (von denen ich gerne mehr beibringen kann) oder machst Du es wie Octavian, nach Gefühl und Hörensagen ein "Rechtsverständnis" frei zu formulieren?
Auch Dir wurde das in anderen Threads ausführlich erklärt, ist das alles schon wieder "weg" aus der Rübe?
 
bleib mal sachlich ! Es geht um eigenständig dauerhaft vermietete Wohnung . Und wenn ich in meiner Wohnung einen Untermieter aufnehme kann ich zb im Mietvertrag pauschal einen Preis für den Strom vereinbaren. Ein Untermietverhältnis ist eine Sonderform der Vermietung und nicht zu Vergleichen mit einem " normalem" Mietverhältnis.
 
Auch auf einem Betriebsgelände kann ich einen offiziellen Meßstellenbetreiber damit beauftragen eine geeichte Meßstelle zu betreiben.
Diese muß nicht zwingend an einem öffentlichen Stromnetz direkt hängen.

Wird z.B. in Einkaufszentren gemacht, die elektrische Anlage ab Trafo ist Eigentum des Objekt Eigentümers und die Zähler die nach diversen Verteilungen sitzen werden von einem offiziellen Meßstellenbetreiber eingesetzt und betrieben.
 
bleib mal sachlich ! Es geht um eigenständig dauerhaft vermietete Wohnung . Und wenn ich in meiner Wohnung einen Untermieter aufnehme kann ich zb im Mietvertrag pauschal einen Preis für den Strom vereinbaren. Ein Untermietverhältnis ist eine Sonderform der Vermietung und nicht zu Vergleichen mit einem " normalem" Mietverhältnis.

Unsinn. In Bezug auf Bereitstellung von Strom gibt es weder in der Gesetzgebung, noch in der Jurisprudenz einen eigenen Passus zur Art der Mietsache.

Es gilt vielmehr ALLGEMEIN (ist das Wort in so weit verständlich, oder muss ich jetzt ausholen??)

"Der Mieter muss in der Lage sein, seine Wohnung mit Strom zu versorgen. Diese Möglichkeit muss der Vermieter gewährleisten (Schmidt-Futterer, Mietrecht 12. Auflage 2015 § 535 Rn. 540) und somit auch alle erforderlichen Gerätschaften für den Strombezug vom Versorger zur Verfügung stellen (Beck'scher Online-Kommentar BGB; Hrsg: Bamberger/Roth, Stand 1.5.2014 § 535 Rn. 202). Der Mieter hat daher auch einen Anspruch auf einen Stromzähler, [Anmerkung von MIR: jetzt noch nicht zu früh freuen!!! :D] weil das anders sonst nicht möglich ist. Er gehört zur allgemeinen Beschaffenheit der Mietsache (AG Berlin-Charlottenburg: Urteil vom 18.01.2007 - 218 C 441/06)."

Soweit, so gut! Jetzt aber die Stelle für alle Kobolde und Moderatoren (sorry, @werner_1, Du bist NICHT gemeint! ;))

Etwas anderes gilt nur dann, wenn aufgrund ausdrücklicher Vereinbarung eine Stromversorgung durch den Vermieter vereinbart ist (Schmidt-Futterer, Mietrecht 12. Auflage 2015 § 535 Rn. 540). Und dann kommt es auch noch darauf an, ob eine Pauschale vereinbart ist. Andernfalls ist dem Vermieter die Versorgung mit Strom und damit natürlich auch eine Abrechnung über diesen - wie hier gegeben - sogar untersagt (BGH, Urteil vom 30-06-1993 - XII ZR 161/91; OLG Brandenburg: Beschluss vom 31.08.2006 - 3 U 79/06).

Fazit: Ein Vermieter kann, völlig unabhängig von der Mietsache, mit seinem Mieter einen RECHTSGÜLTIGEN Vertrag über Strombezug abschließen und eine Pauschale FREI im Sinne einer freien Vertragsgestaltung vereinbaren. Der Mieter hat also weder das Recht auf einen eigenen Zähler, noch auf einen bestimmten Anbieter, noch auf eine bestimmte Stromart ("Ökostrom" etc.). Es gilt der Mietvertrag.
Ist das jetzt soweit klar geworden, oder möchte einer der Vorgenannten auch noch entsprechende OLG- und BGH-Urteile in Abrede stellen??? :confused:

Mann, Mann, Mann, da hatte ich den Pumukel im anderen Thread gerade noch gelobt und dann das hier wieder....
 
Verstehe ich nicht. Da steht doch u.a.:
"Hohe Qualität: Die Schale besteht aus isolierendem Material, lässt keinen Strom aus, sorgt für Ihre Sicherheit und spart Platz.
Praktisch & Sicher: Anti-elektromagnetische Störungen, geringer Stromverbrauch, hohe Präzision,"

Sollten das etwa alles nur Werbeversprechungen sein? :D

Was allerdings mag das bedeuten:
"Betriebsstrombereich: 0,25A-100A"

Darunter wird nichts gezählt? :confused:
Sowas hätte ich dann auch gerne von meinem Versorger.... aber nur mit Bezug auf DIESE Eigenschaft! :p
 
Auch auf einem Betriebsgelände kann ich einen offiziellen Meßstellenbetreiber damit beauftragen eine geeichte Meßstelle zu betreiben.
Diese muß nicht zwingend an einem öffentlichen Stromnetz direkt hängen.
Bestreitet auch keine, also das mit der geeichten Meßstelle.

Wird z.B. in Einkaufszentren gemacht, die elektrische Anlage ab Trafo ist Eigentum des Objekt Eigentümers und die Zähler die nach diversen Verteilungen sitzen werden von einem offiziellen Meßstellenbetreiber eingesetzt und betrieben.
Puuh, ich würde, zugegebenermaßen aus Mangel an handfesten Erfahrungen, behaupten das dies nicht generell gilt, sondern abhängig davon ist, wo die erste Meßstelle sitzt.
Wird in der Mittel-/Hochspannung gemessen, dann dürfte das so nicht funktionieren, da der Objekteigentümer der eigendliche Stromabnehmer ist, und nicht die nachfolgenden Geschäfte. Das dürfte auf ziemlich viele Industriebetriebe zutreffen udn auch zum Thema hier passen. Somit wäre eine "offizelle" Meßeinrichtung nicht möglich.
Ich kenne es aber zb. aus Erfahrung einer ehm. Großdruckerei so, das der Netzbetreiber(-versorger) in der Niederspannung einmal direkt nach Trafo('s) eine Messung hat, und die einzelnen Gewerke (Büro, Lager, etc) dann ganz normale offizelle Zähler haben, mit der freien Wahl des Anbieters. Der "Hauptzähler" dient hierbei halt rein zu Kontrollzwecken.
 
Doch auch bei einer Zählung an der Mittelspannung ist das möglich.
Wie sollten ansonsten die Stadtwerke Strom über "offizielle Zähler" bereitstellen?
Deren Anschluß an welches Netz auch immer, wird schließlich auch gezählt.
 
Zurück zum Thema: die Frage nach der Heizung wurde noch nicht beantwortet, oder? Wie wird die Wohnung denn beheizt?
DLE im Bad und elektrische Zusatzheizung im Bad meine ich gelesen zu haben, aber was ist mit dem Rest?
 
Zurück zur Basis : Hier hilft nur ein Elektriker vor Ort der erstens überprüfen kann ob der Zähler auch nur den Verbrauch des Mieters zählt und zweitens auch den Zähler selbst überprüfen kann.
 
Thema: Digitaler Zähler mit Wahnsinns Stand !
Zurück
Oben