Dimensionierung des Neutralleiters

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manuel82

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Hallo zusammen,

gibt es ein explizites Verbot für die Abminderung des N-Leiterquerschnittes auf die Hälfte, wenn der Außenleiterquerschnitt 50mm² beträgt?

Es geht konkret um Verteilerzuleitungen für Büroverteiler - keine besondere Belastung durch Oberschwingungen zu erwarten.

Falls die Abminderung erlaubt ist, gibt es da was Besonderes bei der Vorsicherung des jeweiligen Kabels zu beachten (z.B. dass die Sicherungen auf den Querschnitt des N-Leiters bemessen sein müssen)?

Ich habe in einem Datenblatt von der Fa. Möller gelesen, dass im Fall einer Abminderung der N-Leiter auch auf Überstrom zu überwachen ist (DIN VDE 0100-470) - vielleicht kann mir da jemand Genaueres dazu sagen.

Danke!

Gruß Manuel
 
Hallo früher war es üblich dass bei Freileitungen der Neutraleiter, damals Nulleiter genannt einen wesentlich geringerern Querschnitt hatte. etwa 70 zu 50mm²oder gar noch weniger.mfg sepp
 
manuel82 schrieb:
Es geht konkret um Verteilerzuleitungen für Büroverteiler - keine besondere Belastung durch Oberschwingungen zu erwarten.

Aha ... Haste des auch mal nachgemessen?

Muss ja ein interessantes Büro sein nur mit Schreibmaschine, Glühlampe und analogem Telefon ...
 
In der praxis werden N-Leiter heute grundsätzlich in Aussenleiterquerschnitt verlegt.

Mir ist auch kein Kabeltyp bekannt, der geringere Neutralleiterquerschnitte ermöglicht.

Anders siegt es beim Schutzleiter aus, dort ist eine halbierung ab 25mm² standart.

Was der Markt hergibt, sind 3 1/2 Leiter kabel, hier würde aber der Null-bzw. der Schutzleiter halbiert. Derartige Kabel sollten heute nur noch in Anlagen verarbeiter werden, wo definitiv kein Neutralleiter benötigt wird, z.b. Kälteanlagen.
 
Bei Büros ist die VDE 0100-520:2012-10 Anlage 3 zu beachten!

Ansonsten wäre der Verteiler falsch geplant.
 
Hö? Ein Büro ohne Netzteile? Sprich ohne Computers bzw Laptops? Was machen die da? Wird da alles per Hand geschrieben?
 
Re.

Hallo - erstmal danke für eure Antworten!

Hier noch ein paar Eckdaten zur Anlage:

Errichtungszeitpunkt: vor ca. 15 Jahren
Nutzung: Bürogebäude
Im Zuge einer Befundung wurde die Anlage auf Nullung + Zusatzschutz umgestellt (somit wesentliche Änderung, Anpassung an jetzige Bestimmungen erforderlich)
Anzahl der Subverteiler: 7 Stück
Versorgung der Subverteiler: 3x5 + 1x25 sowie 1 gesondert verlegter 25er für den PE
Vorsicherung: 100A NH Gr.00, Typ gL

Ein Kollege wollte heute mit der Stromzange an einem Subverteiler die Ströme messen - leider rutschte dabei der N-Leiter aus der Klemme raus (im Vollbetrieb), wodurch es zu einer Sternpunktverschiebung kam. Ergebnis: 4 tote Rechner sowie ein paar kaputte Vorschaltgeräte (Leuchtstofflampen). Bei der verteilerinternen Verdrahtung wurden zwar Adernendhülsen verwendet - jedoch nicht gepresst - dieser Job wurde der Reihenklemme überlassen. Leider verkantete sich das Ding in der Klemme (Klemme war festgezogen) ...

Zurück zum eigentlichen Problem: Ein kleines Gedankenspiel... Kommt es bei einer Zuleitung zu einem Kurzschluss zwischen zwei Außenleitern könnte der N-Leiter bei nur einem aktiven Außenleiter überlastet werden - die Nennstromstärke der Sicherungen wurde ja auf die Außenleiter bemessen. Hierfür muss es doch eine Regelung geben??

Überstromschutz für den N-Leiter klingt sinnvoll (gemeinsame Abschaltung der Außenleiter) - ist das in irgend einer Norm fixiert?

Es stellt sich die Frage, ob ein Eingriff notwendig ist bzw. mit verbindlichen Normen argumentiert werden kann. Normen die nur den Status "Stand der Technik" haben sind in diesem Fall uninteressant.

MfG
 
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