Dimensionierung Vorsicherung/SLS für nachfolgenden RCD

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haeusle-sanierer

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Hallo,

die neue Hausinstallation soll über drei parallele FIs abgesichert werden. Diese habe ich bereits, deren Nennstromstärken betragen: 40A, 40A, 63A.

Bei der Beschäftigung mit dem fälligen neuen Zählerkasten wurde mir klar, dass im Standardfall bis zu 63A vom HAK geliefert werden. Dies möchte ich voll ausnutzen, zumal auch Drehstrom benötigt wird.

Um zum Punkt zu kommen: Ich möchte einen SLS mit 63A als Trennung und Vorsicherung einbauen. Der Zählerschranklieferant meinte, dass die 40A FIs verwendet werden können, da diese die 63A im Kurzschlussfall locker aushalten, bis der SLS auslöst und der Haushaltsbetriebsstrom sowieso keine 40A erreichen würde (wir haben keine Stromfresser wie DLE usw.). Ist das richtig so?

Vielen Dank im voraus,
haeusle-sanierer
 
haeusle-sanierer schrieb:
die neue Hausinstallation soll über drei parallele FIs abgesichert werden. Diese habe ich bereits, deren Nennstromstärken betragen: 40A, 40A, 63A.

Mit einem FI kann man gar nichts absichern! Sicherlich meinst du aber das richtige. Ein FI vergleicht den Strom, welcher reinfließt, mit dem Strom, welcher zurückfließt, denn was reinfließt muß auch wieder raus und zwar auf dem richtigen Weg. Geht jetzt irgendwo Strom "verloren", dann stellt der FI ein Ungleichgewicht fest und schaltet die Leiter ab.

Bei der Beschäftigung mit dem fälligen neuen Zählerkasten wurde mir klar, dass im Standardfall bis zu 63A vom HAK geliefert werden. Dies möchte ich voll ausnutzen, zumal auch Drehstrom benötigt wird.

Der letzte Satz ist eigentlich nicht ganz logisch, denn bei Drehstrom teilt sich die Summe der Strombelastung durch drei.

Um zum Punkt zu kommen: Ich möchte einen SLS mit 63A als Trennung und Vorsicherung einbauen. Der Zählerschranklieferant meinte, dass die 40A FIs verwendet werden können, da diese die 63A im Kurzschlussfall locker aushalten, bis der SLS auslöst und der Haushaltsbetriebsstrom sowieso keine 40A erreichen würde (wir haben keine Stromfresser wie DLE usw.). Ist das richtig so?

Nein, ist es nicht. In der Praxis würde der FI zwar sicherlich keinen solch hohen Strömen ausgesetzt sein und wenn, dann nur kurzzeitig, weil ja im Kurzschlußfall auch der Leitungsschutz greift. fakt ist aber, dass durch geeignete Maßnahmen sichergestellt werden muß, dass kein höherer Strom fließen kann, als der maximale Nennstrom des FI.
Nun aber zu einem ganz anderem Aspekt. Dir als Kunde und Verbraucher obliegt es nicht, die Größe des SLS auszuwählen. Wie groß das Ding sein darf, muß oder kann steht in den TAB deines VNB, bzw. wird an Hand der Leistungsermittlung bei der Anmeldung über den ausführenden Elektriker festgelegt. Dabei spielt es eine Rolle, ob die Kundenanlage über eine elektrische Warmwasseraufbereitung verfügt, oder nicht.
Im Einzugsbereich unseres VNB beispielsweise wird bei einem Haus mit einer Kundenanlage der Háusanschluß mit 3x63A abgesichert und grundsätzlich ein 3x35A SLS vor den Zähler gesetzt. Will man einen größeren, so muß man dies begründen und so weit ich das bislang feststellen konnte hat man damit nur bei einer elektrischen Warmwasseraufbereitung Erfolg. Bei anderen VNB ist widerum ein 3x63A SLS in jedem Fall Pflicht, ob nötig oder nicht. Also mal in die TAB schauen.

MfG
 
Vielen Dank für die erschöpfende Antwort!

Über den FI sichere ich die Anlage gegen Fehlerströme ab, so hatte ich es gemeint. War wahrscheinlich fachlich und auch fürs Thema der falsche Ausdruck.

Habe in der TAB nachgeschaut: dort wird mindestens 63 A für den SLS verlangt.

Das einzige Fragezeichen ergibt sich aus der Sonderbestimmung für EIN-Kundenanlangen mit EINEM Zähler. Dafür ist in der TAB kein SLS vorgesehen. Hoffe aber, dass der VNB (e.dis) kein Problem damit hat, die Anlage mit einem SLS zu verbessern.

Oder gibt es VNBs, die damit ein Problem haben?

Grüße,
haeusle-sanierer
 
haeusle-sanierer schrieb:
Über den FI sichere ich die Anlage gegen Fehlerströme ab, so hatte ich es gemeint. War wahrscheinlich fachlich und auch fürs Thema der falsche Ausdruck.

Ja, so richtig war das nicht getroffen. Es wird auch nichts gegen Fehlerströme abgesichert. Fehlerströme sind mehr oder weniger harmlos und bis zu einer gewissen Größe treten diese an allen elektrischen Geräten und Anlagen auf. Wenn nicht gerade wirklich viele Geräte betrieben werden oder ein größerer Isolationsfehler besteht, bewegen sich die Werte allerdings im unteren Milliamperebereich. Ein FI ist aber nicht da, um bei Fehlerströmen des verlorengegengenen Stromes wegen abzuschalten, sondern um einen effektiven Personen- und Brandschutz zu gewährleisten. Denn auch wenn der Strom infolge eines Fehlers oder Unachtsamkeit den weg durch den menschlichen Körper suchen sollte, so fließt dieser Strom in dem Moment nicht wieder durch den FI zurück, dieser merkt das und schaltet ab. Der FI wird zwar in die Anlage integriert, ist aber letzlich nicht für sie da und sichert da auch nichts ab. Ganz im Gegenteil der FI muß durch geeignete Überstromschutzorgane (Sicherungen, LSS) vor zu hohen Strömen geschützt werden.

Habe in der TAB nachgeschaut: dort wird mindestens 63 A für den SLS verlangt.

Steht da wirklich mindestens? Manchmal kann man sich über den Sinn oder Unsinn bei solchen Bestimmungen nur wundern.

Das einzige Fragezeichen ergibt sich aus der Sonderbestimmung für EIN-Kundenanlangen mit EINEM Zähler. Dafür ist in der TAB kein SLS vorgesehen. Hoffe aber, dass der VNB (e.dis) kein Problem damit hat, die Anlage mit einem SLS zu verbessern.

Das ist meist eine Kann-Bestimmung, welche besagt, dass ein SLS nicht unbedingt nötig ist und ein entsprechender Hauptschalter ausreicht. Zu den TAB gibt es in der Regel noch Erläuterungen und zusätzliche Bestimmungen. Darin ist meist näheres erläutert. Ansonsten mal beim VNB oder dem Elektriker nachfragen.

MfG
 
Hallo,

soweit mir bekannt, setzt eon immer SLS in neue Kundenanlagen.
 
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