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toti
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Hallo Forum,
ich bräuchte mal Euren Rat !
Folgende Situation:
Einfamilienhaus, Hausanschluß mit 63A, zwei UVs, beide mit 35A abgesichert, an UV1 hängt für die Warmwasserversorgung in Bad 1 ein DLE mit 18kW.
Es soll ein 2tes Badezimmer eingerichtet werden, vorbereitet ist von UV2 zu besagten Raum ein mit 25A abgesichertes 5x2,5mm², an dem eigentlich ein Warmwasserspeicher 400V/6kW vorgesehen ist, bzw. richtigerweise, war, denn:
Nun soll für das 2te Bad (Waschbecken/Dusche) doch lieber ein Kompakt-DLE mit 13 kW betrieben werden.
Die techn. Gegebenheiten sollten sowohl von Querschnitt, Absicherung und HAK genügen, auch ohne Lastabwurf, nach meinem Dafürhalten !
So, und nun zur eigentlichen Frage: Laut TAB müssen Einzelgeräte über 12 KW angemeldet werden. 13 KW hätte er ??? Muss ich das tasächlich anmelden und was hätte das u.U für Folgen?
Prüft der Netzbetreiber vor Ort? Oder wie wird das entschieden?
Die Frage stellt sich mir insbesondere deswegen, weil der bereits vorhanden DLE ja auch durchaus auch 21kW oder gar 24kW haben dürfte und dann mit einem zusätzliche Gerät unter der Grenze von 12KW, die ohne Anmeldung erlaubt wären, in Summe (33kW) mehr Last ergeben würde, als im obigen Fall (31kW).
Danke vorab und Gruß
ich bräuchte mal Euren Rat !
Folgende Situation:
Einfamilienhaus, Hausanschluß mit 63A, zwei UVs, beide mit 35A abgesichert, an UV1 hängt für die Warmwasserversorgung in Bad 1 ein DLE mit 18kW.
Es soll ein 2tes Badezimmer eingerichtet werden, vorbereitet ist von UV2 zu besagten Raum ein mit 25A abgesichertes 5x2,5mm², an dem eigentlich ein Warmwasserspeicher 400V/6kW vorgesehen ist, bzw. richtigerweise, war, denn:
Nun soll für das 2te Bad (Waschbecken/Dusche) doch lieber ein Kompakt-DLE mit 13 kW betrieben werden.
Die techn. Gegebenheiten sollten sowohl von Querschnitt, Absicherung und HAK genügen, auch ohne Lastabwurf, nach meinem Dafürhalten !
So, und nun zur eigentlichen Frage: Laut TAB müssen Einzelgeräte über 12 KW angemeldet werden. 13 KW hätte er ??? Muss ich das tasächlich anmelden und was hätte das u.U für Folgen?
Prüft der Netzbetreiber vor Ort? Oder wie wird das entschieden?
Die Frage stellt sich mir insbesondere deswegen, weil der bereits vorhanden DLE ja auch durchaus auch 21kW oder gar 24kW haben dürfte und dann mit einem zusätzliche Gerät unter der Grenze von 12KW, die ohne Anmeldung erlaubt wären, in Summe (33kW) mehr Last ergeben würde, als im obigen Fall (31kW).
Danke vorab und Gruß