Doppeltarifzähler Nachtspeicheröfen Fragen

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chefffe

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Hallo,
ich habe eine Wohnung gekauft, die mit NSÖ beheizt wird. Die Wohnung hat in jedem Zimmer einen NSO und Thermostatsteuerung.
Die NSÖ möchte ich baldmöglichst entsorgen lassen. Jetzt frage ich mich ob ich die Stromleitungen der NSÖ nach dem Abbau auch für normale 230V Verbraucher 7/24 benutzen kann. Ist da nur Strom drauf in der NT Zeit oder auch in der HT Zeit? Kann ich die Thermostate einfach abbauen?
Werden NSÖ mit einem extra getrennten Stromkreis betrieben?

Gruß
chefffe
 
Hallo,
üblicherweise werden NSÖ über einen Kontakt des TSG per Schütz eingeschaltet. Es wären also Änderungen in der Verdrahtung erforderlich. Dann kannst du die Leitungen benutzen. Die Thermostate kannst du demontieren, wenn die Leitungen am andern Ende abgeklemmt werden. abgeklemmt werden.
 
Ich vermute du meinst mit TSG Tarifschaltgerät? Steckt das im Zähler oder in meinem Sicherungskasten? Die NSÖ sind alle getrennt mit Automat abgesichert. Ich hatte mich aber mehr gefragt ob ich die Zuleitungen der NSÖ ohne Änderung tagsüber benutzen kann. Sollte da in der HT Zeit auch Strom drauf sein?
Der Verkäufer der Wohnung meint (war sich aber nicht sicher) das sobald die NT Zeit geschalten wird alle Verbraucher der Wohnung mit NT laufen. Kann das sein?

Habe jetzt gerade gelesen, das Schütze wohl nur bei Eintarifzählern zum Einsatz kommen. Ich habe da aber einen Zweitarifzähler.
 
chefffe schrieb:
Ich vermute du meinst mit TSG Tarifschaltgerät? Steckt das im Zähler oder in meinem Sicherungskasten?

Normalerweise am oder zumindest beim Zähler im Zählerschrank.

chefffe schrieb:
Zuleitungen der NSÖ ohne Änderung tagsüber benutzen kann. Sollte da in der HT Zeit auch Strom drauf sein?

Meistens nicht, es gibt da aber mehrere Varianten - mit Schütz vor der Zuleitung einer eigenen UV, mit Schützen in der UV für jede Heizung, mit Freigabekontakten an der Laderegelung, ...

chefffe schrieb:
Der Verkäufer der Wohnung meint (war sich aber nicht sicher) das sobald die NT Zeit geschalten wird alle Verbraucher der Wohnung mit NT laufen. Kann das sein?

Bei einem Zweitarifzähler ist das so, ja.
 
Die Öfen sollen ja nur Laden wenn es NT Strom gibt, somit gibt es auch irgendwo ein Schütz welches über ein NT Signal die Öfen einschaltet. Nur ein Zweitarifzähler allein wäre dazu nicht ausreichend, schließlich will man ja erreichen, daß die Öfen auch nur bei NT aufheizen.

Wir nun einfach der Nachtstrom abgemeldet ist auf den Leitungen erst mal nichts drauf bis man das Schütz ausbaut oder anderweitig ansteuert.
 
Da ist bestimmt wieder ein Verkäufer unterwegs der Infarot Heizungen verkaufen will und erklärt wie billig das ganze ist.
NT gibts aber dafür nicht. Nur HT.
Infarot muss aber dann heizen wenn man es braucht. Also kann man nur HT nutzen und dann ist Infarot teuerer als Speicherheizung, wenn die Speicherheitung Aussentemperaturgeführt im Quadrantenmodus mit einem neuen Steuergerät betrieben wird.
 
Wenn man da renoviert kann man da durchaus eine Wärmepumpe verbauen, das spart etliches gegenüber anderen elektrischen Heizarten.
Das würde ich allerdings nur machen sofern andere Energieträger nicht in Frage kommen.
Wobei eine unterstützende Solarheizung fast immer machbar ist.
Ansonsten würde ich Gas bevorzugen.
 
Wenn man da renoviert kann man da durchaus eine Wärmepumpe verbauen, das spart etliches gegenüber anderen elektrischen Heizarten.
Das würde ich allerdings nur machen sofern andere Energieträger nicht in Frage kommen.
Wobei eine unterstützende Solarheizung fast immer machbar ist.
Ansonsten würde ich Gas bevorzugen.

Also alle angesprochenen Wärmeerzeuger benötigen eigene Räume, die in den Gebäuden mit Nachtspeicherheizungen nicht vorhanden sind.
Zusätzlich ergibt sich immer wieder das Problem das beim Umbau auf Infarot die Wände ein anderes Temperatuprofil bekommen. Wenn die Temperatur nicht mindestens 18 Grad ist, wird in bewohnten ohne kontrollierte Wohnraumlüftung Restfeuchte mit Schimmel entstehen.
 
Es gibt zwei Seiten, die eine ist die vertraglich-juristische und das andere die technische. Erstere entscheidet darüber, ob man NT nutzen darf, ohne Speicheröfen zu beitzen. Dazu kann ich jetzt pauschal nichts sagen, ich denke aber, dass die Nutzung eines NT meist an die Verwendung von Speicheröfen gebunden ist.

Die technische Seite ist einfacher zu beurteilen: Wenn du einen Zweitarifzähler hast, müssen nur die Ladeschütze ausgebaut und die Leitungen durchverbunden werden. Bei zwei getrennten Eintarifzählern und getrennten UVen ist es technisch auch relativ einfach machbar, in der regel aber nicht erlaubt!

MfG; Fenta
 
Danke erstmal für die zahlreichen Meldungen und guten Infos. Ich habe bisher noch keinen Heizungsbauer, Elektriker etc. zu Rate gezogen. Die Idee ist aber tatsächlich nur da zu heizen wo es gebraucht wird und auch nur in der Zeit in der es gebraucht wird. Dafür eignen sich m.M. nach Infrarotheizungen und zB. solche Heizungen: http://www.amazon.de/gp/product/B004QM3 ... JRYTAFG2GE
Ihr habt Recht, es muss noch ein Schütz oder ein Vorrichtung da sein die nur den NT-Strom an die NSÖ weitergibt. Da werde ich mich nochmal informieren wie es hier gelöst wurde. Das Haus hat einen sehr guten Dämmwert und ich gehe davon aus das die Nachbarn da noch einen guten Teil zu beitragen nicht übermässig viel heizen zu müssen.
In unserer jetzigen Wohnung heizen wir auch extrem wenig, ich bekomme jedes Jahr Rückzahlungen. Richtig warm möchten wir es nicht. Gas etc. befindet sich nicht im Haus. Eine Wärmepumpe halte ich in einer Wohnung für etwas Overkill vom Platzbedarf und Kosten. Solarheizung wird auch schwierig, bin ich aber noch am "studieren".

Von der rechtlichen Seite her geht es um Heizstrom. Das wird sich ja auch nicht in Zukunft ändern wenn ich E-Heizungen + Infrarot benutze.

Wo befindet sich normalerweise so ein Schütz für die NSÖ?
 
Wenn Du das vor hast, dann lass es.
Ein solche Vorhaben macht keinen Sinn und verteuert die Heizkosten extrem.

mal so gegoogelt: Nachtstrom 18ct/kWh Normalstrom 27-29ct

Und dann willst Du auch noch Geld investieren um mehr zu bezahlen.
Völlig unverständlich.
 
So passt die Rechnung nicht. Die letzten Jahre haben wir täglich maximal 2-3h in 1-2 Räumen geheizt (auch viele Tage lang gar nicht). Wenn ich jetzt dann auch noch mit NT heizen kann, kann es nur günstiger werden als mit den NSÖ die jede Nacht über viele Stunden aufgeladen werden (ob man es braucht oder nicht).

Wenn ich da 6000kwh NT und 3000kwh HT rechne komme ich auf einen guten, akzeptablen Preis fürs Jahr.

http://www.verivox.de/heizstrom-preisve ... pe=storage
 
Naja, wie viel aufgeladen wird, lässt sich ja auch über eine Änderung der Ladesteuerung realisieren.

MfG, Fenta
 
Das stimmt natürlich, aber die hässlichen Riesenkisten fliegen auf alle Fälle raus. Die verbrauchen ja auch einen nicht unerheblichen Platz im Zimmer und blöderweise sind es auch noch welche mit Asbest :( ... also die werde ich sicher nicht behalten.
 
Es gibt heutzutage flachere Wandmontierbare Speicherheizungen mit weniger Speicherkapazität, die optional auch zu HT-Zeiten nachheizen können, ähnlich (etwas träger) Direktheizungen. So etwas muss von den Dimensionen aber vernünftig geplant werden, welche Leistung und Kapazität an welcher Stelle Sinn macht. Infarot- und andere Direktheizungen sind in keinem Fall wirtschaftlicher als eine sinnvoll geplante und in der Aufladesteuerung eingestellte Speicherheizung mit NT.

Zu viel Energie hast Du in eine Speicherheizung übrigens erst gesteckt, wenn Du lüften musst um die Temperatur abzusenken, weil die Räume zu warm sind - ansonsten ärgerst Du Dich einfach nur grundlos über das Funktionsprinzip und benötigst die Nachts gespeicherte Energie eben doch, ohne es Dir eingestehen zu wollen.
 
Im schlimmsten Fall kann das natürlich stimmen. Auch das halte ich nicht für unmöglich. Das ganze werde ich auch nicht Hals-über-Kopf durchführen, sondern erstmal sehen wieviel Wärme ich in dieser Wohnung im Winter brauche. Erst dann entscheide ich welche Heizart es letztendlich werden wird. Die NSÖ fliegen somit erst im Frühjahr raus wenn sie sowieso nicht mehr benötigt werden.

Ich schalte dann im Winter erstmal einen Raum ab und beheize ihn so wie ich es denke. Damit kann man ja seine Erfahrungen sammeln ...
 
Die technische Seite ist einfacher zu beurteilen: Wenn du einen Zweitarifzähler hast, müssen nur die Ladeschütze ausgebaut und die Leitungen durchverbunden werden. Bei zwei getrennten Eintarifzählern und getrennten UVen ist es technisch auch relativ einfach machbar, in der regel aber nicht erlaubt!

Es ist grundsätzlich nicht an die verplombten Ladeschütze Änderungen durchzuführen.
Dies könnte ein Straftatbestand nach §248c sein!

Folgender Fall vom OLG Hamm scheint mir noch Interessant zu sein: Kunde muss über 50.000 EUR für Strom nachzahlen, den er zum Betrieb einer Cannabisplantage unerlaubt entnommen hat
Hier wurde auch NT abgezapft.
 
Oweia ... danke für die Info. Wenn etwas verplombt ist, heisst es natürlich Finger weg.
 
Verplombte Ladeschütze kenne ich zumindest aus meiner Region nicht. In einem Zweitarifzähler-System würde das auch gar keinen Sinn machen.

MfG; Fenta
 
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