Drehmaschine und PEN

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Ares735

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Hallo Leute, bräuchte hier mal kurz euren Rat bezüglich dem Anschluss einer Drehmaschine (ca. 40 Jahre alt).

Ausgangssituation:

Verteiler in einer Werkstatt, Zuleitung NYM 5x6, bisher ohne RCD, alle Abgänge 3-adrig. BG forderte nun RCD-Schutzschalter, wurden eingebaut. Aufgrund der 3-, bzw. 5 adrigen Abgänge keine Problem. Dachte ich. Nach dem Einschalten oben beschriebener Drehmaschine löst der zugehörige RCD aus. Die genauere Recherche ergab, dass die Drehmaschine über einen 32A CEE Stecker ohne N angeschlossen ist; die 230V Steuerspannung werden über einen Steuertrafo erzeugt, der sekundärseitig geerdet ist. Wie ich auf die Schnelle herausfinden konnte, wurde der Steuertrafo mal geändert, bzw ersetzt, daher löst auch der RCD aus. Einen Umbau der Drehmaschine möchte ich, bzw. auch der Besitzer nicht. Daher wäre die Frage nach 4-adrigem Anschluss vor dem RCD-Festanschluss, natürlich. Allerdings bräuchte ich ja dann mindestens eine 10mm² Anschlussleitung, wegen des PEN.
Wie würdet ihr die Situation lösen?

Gruß, Ares735
 
Entweder 5-adrige Anschlussleitung mit N oder Steuertrafo durch 400V-Trafo ersetzen.

Alles andere ist Mist. Im Verteiler ist doch vor dem RCD auch kein PEN vorhanden.

PS: Wenn der Steuertrafo sekundärseitig geerdet ist, ist das doch kein Problem.
Ist das nun ein 400V- oder 230V-Trafo oder ein Spartrafo?
 
über einen Steuertrafo erzeugt, der sekundärseitig geerdet
sekundärseitige Erdung Löst keinen Fi in der Verteilung aus. Das Wird bei Steuerstromkreisen so gemacht anstelle einer Isolationsüberwachung...

Anderen Fehler suchen.

Ist der Steuertrafo jedoch Primär geerdet 400V Trafo einbauen.
 
Einen Umbau der Drehmaschine möchte ich, bzw. auch der Besitzer nicht.

Dann ist die offensichtlich defekte Maschine vom Netz zu trennen, und das Problem ist für dich erledigt, oder?
 
Dann ist die offensichtlich defekte Maschine vom Netz zu trennen, und das Problem ist für dich erledigt, oder?

Genau. Und der Kunde ist weg, so das Du ihn einsamllen kannst??!!
 
elektroblitzer schrieb:
Dann ist die offensichtlich defekte Maschine vom Netz zu trennen, und das Problem ist für dich erledigt, oder?

Genau. Und der Kunde ist weg, so das Du ihn einsamllen kannst??!!
:lol: :lol: Genau, und das schreibt gerade derjenige der permanent auf TAB, NAV etc. verweist ...

:roll:
 
elektroblitzer hat folgendes geschrieben:
Zitat:
Dann ist die offensichtlich defekte Maschine vom Netz zu trennen, und das Problem ist für dich erledigt, oder?


Genau. Und der Kunde ist weg, so das Du ihn einsamllen kannst??!!

Laughing Laughing Genau, und das schreibt gerade derjenige der permanent auf TAB, NAV etc. verweist ...

Da die Maschine noch gebraucht wird kann man die sichere Variante, den Umbau, wählen.

Das stillegen geht sowieso nicht durch den konzessionierten Betrieb, sondern nur durch den dessen Aufsichtführenden Netzbetreiber -> siehe hierzu §15 NAV.
 
elektroblitzer schrieb:
...
Da die Maschine noch gebraucht wird kann man die sichere Variante, den Umbau, wählen.
...
und wenn man den gesamten thread durchliest kann man u. a. lesen:
Ares735 schrieb:
Einen Umbau der Drehmaschine möchte ich, bzw. auch der Besitzer nicht. Daher wäre die Frage nach 4-adrigem Anschluss vor dem RCD-Festanschluss, natürlich.
 
Ares735 hat folgendes geschrieben:
Einen Umbau der Drehmaschine möchte ich, bzw. auch der Besitzer nicht. Daher wäre die Frage nach 4-adrigem Anschluss vor dem RCD-Festanschluss, natürlich.

Es kommt nicht darauf an was jemand möchte, sondern was die Anerkannten Regeln der Technik fordern.
 
Genau. Und deshalb wirst du das im zweifel unentgeltlich erledigen. Was für ein geschwafel.
 
Und was genau außer Reden schwingen würdest du tun???
 
Ein PEN ist auch mit 10mm² in einer flexiblen Leitung nicht zulässig.
Allein schon deshalb, da die Maschine auch in TN-S /TT/IT Netz Steckdosen eingesteckt werden kann und dann den PE oder PA als PEN nutzt.

Dieser Anschluß der Maschine war garantiert auch schon zum erstellungszeitpunkt nicht normkonform und muß somit auf aktuellen Stand geändert werden.

Da es sich offensichtlich um eine gewerblich genutzte Maschine handelt hätte diese gemäß BGV-A3 /DGUV-V3 geprüft werden müssen, was hier entweder nicht passiert ist oder nicht ordnungsgemäß durchgeführt wurde.
 
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