C
crispinus
- Beiträge
- 12
Hallo,
im Rahmen einer Elektroneuinstallation soll jede Steckdose separat im Verteiler auf einer Installationsklemme liegen, um, wenn gewünscht, eine Schaltbarkeit über Relais zu ermöglichen (Heimautomatisierung). Zu diesem Zweck wird durchgängig 5x1,5 oder 5x2,5mm² (je nach Leitungslänge) zu den Steckdosen verlegt, sodass mit einer Leitung je drei Steckdosen versorgt werden können.
Eine Möglichkeit ist natürlich, alle drei eigentlich für die separaten Außenleiter vorgesehenen Adern auf einen Außenleiter zu legen und diesen dann natürlich über eine gemeinsame Sicherung für alle drei Adern abzusichern. So hätte man eine N-Überlastung ja in jedem Fall vermieden, da dann aus allen drei Steckdosen zusammen maximal 16A (beispielsweise) gezogen werden könnten.
Eleganter wäre natürlich, auf der Leitung Drehstrom zu führen, da gibt es dann ja aber die Forderung nach der gemeinsamen Freischaltbarkeit der Leitung. Hier kommt jetzt meine eigentliche Frage:
Ist also die letztgenannte Variante tatsächlich zulässig, oder muss in jedem Fall die erstgenannte umgesetzt werden, um den Anforderungen nach DIN und VDE zu genügen?
Vielen Dank für eure Antworten!
Julian
im Rahmen einer Elektroneuinstallation soll jede Steckdose separat im Verteiler auf einer Installationsklemme liegen, um, wenn gewünscht, eine Schaltbarkeit über Relais zu ermöglichen (Heimautomatisierung). Zu diesem Zweck wird durchgängig 5x1,5 oder 5x2,5mm² (je nach Leitungslänge) zu den Steckdosen verlegt, sodass mit einer Leitung je drei Steckdosen versorgt werden können.
Eine Möglichkeit ist natürlich, alle drei eigentlich für die separaten Außenleiter vorgesehenen Adern auf einen Außenleiter zu legen und diesen dann natürlich über eine gemeinsame Sicherung für alle drei Adern abzusichern. So hätte man eine N-Überlastung ja in jedem Fall vermieden, da dann aus allen drei Steckdosen zusammen maximal 16A (beispielsweise) gezogen werden könnten.
Eleganter wäre natürlich, auf der Leitung Drehstrom zu führen, da gibt es dann ja aber die Forderung nach der gemeinsamen Freischaltbarkeit der Leitung. Hier kommt jetzt meine eigentliche Frage:
- Überwiegend liest man, dass die gemeinsame Freischaltbarkeit durch einen dreipoligen LSS zu gewährleisten ist
- hier im Forum wurde aber in einigen Beiträgen die Ansicht vertreten, dass auch ein FI, über den alle Außenleiter der Leitung führen, der Forderung genügt. Da es natürlich ohnehin FIs gibt, da Neuinstallation, wäre das natürlich eine bequeme und kostengünstige Lösung, wenn die gemeinsame Freischaltbarkeit so gewährleistet werden darf. Da würde ich auch in Kauf nehmen, das für Zeiträume, in denen eine Freischaltung tatsächlich erforderlich ist, andere, ebenfalls über diesen FI laufende Stromkreise nicht zur Verfügung stehen.
Ist also die letztgenannte Variante tatsächlich zulässig, oder muss in jedem Fall die erstgenannte umgesetzt werden, um den Anforderungen nach DIN und VDE zu genügen?
Vielen Dank für eure Antworten!
Julian