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T.Paul
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Apfel und Birne ...
Habe ich einen Verbraucher wie einen E-Herd an einem 3-phasigen-Anschluss, erwarte ich eine 3-polige Absicherung.
Habe ich eine Steckdose für Wechselstrom, erwarte ich eine 1-polige Absicherung. Schalte ich nun diese frei und messe Spannungsfreiheit, schließt das dennoch nicht aus, dass der N im weiteren Verlauf der Arbeiten Spannung (der noch aktiven Außenleiter, über Verbraucher) führt -> Gefahr eines Stromschlags.
Darum ist letzteres anders geregelt und zu bewerten.
Die erste Anforderung ist die Erkennbarkeit der Zugehörigkeit. Habe ich eine 3-fach-Steckdose und sehe in jeder Gerätedose die durchlaufenden Adern eines durchgeschliffenen 5-Aders mag das passen. Habe ich aber ein Stichende und bau die letzte Steckdose aus, sehe ich nur 3 Adern - ob daraus Erkenntlich ist, dass es sich um einen Drehstromkreis handelt? Nein! Ist der LSS Mehrpolig ist das aber ziemlich eindeutig erkenntlich beim freischalten. Man darf sich auch eine andere Methode ausdenken, aber es muss eindeutig klar sein!
Die nächste Anforderung ist die Möglichkeit, alle aktiven Leiter gemeinsam zu trennen - dies beinhaltet auch den N, dies ist ein aktiver Leiter (DIN VDE 0100-200). Deswegen muss das kein 4-poliger LSS sein, es kann aber ... Es kann auch ein Aufputz-Hauptschalter sein, das ist egal - Es muss ja bereits vorher erkenntlich gewesen sein, dass ein Drehstromkreis zu trennen ist! Jetzt muss es möglich sein, dies gemeinsam vom Netz zu trennen.
Tatsächlich grenzwertig ist die Frage, ob der N getrennt werden muss. Er ist ein aktiver Leiter, muss in DE aber im TN-S-System nicht getrennt werden (DIN VDE 0100-460:2002-08 Abschnitt 461.2). Dennoch fordert die Norm an dieser Stelle (DIN VDE 0100-520:2003-06 Abschnitt 528.1.2) eine Trennung aller aktiven Leiter - ob dies ein Formulierungsfehler ist? Keine Ahnung ... Ich vermeide diese Form der Installation.
Habe ich einen Verbraucher wie einen E-Herd an einem 3-phasigen-Anschluss, erwarte ich eine 3-polige Absicherung.
Habe ich eine Steckdose für Wechselstrom, erwarte ich eine 1-polige Absicherung. Schalte ich nun diese frei und messe Spannungsfreiheit, schließt das dennoch nicht aus, dass der N im weiteren Verlauf der Arbeiten Spannung (der noch aktiven Außenleiter, über Verbraucher) führt -> Gefahr eines Stromschlags.
Darum ist letzteres anders geregelt und zu bewerten.
Die erste Anforderung ist die Erkennbarkeit der Zugehörigkeit. Habe ich eine 3-fach-Steckdose und sehe in jeder Gerätedose die durchlaufenden Adern eines durchgeschliffenen 5-Aders mag das passen. Habe ich aber ein Stichende und bau die letzte Steckdose aus, sehe ich nur 3 Adern - ob daraus Erkenntlich ist, dass es sich um einen Drehstromkreis handelt? Nein! Ist der LSS Mehrpolig ist das aber ziemlich eindeutig erkenntlich beim freischalten. Man darf sich auch eine andere Methode ausdenken, aber es muss eindeutig klar sein!
Die nächste Anforderung ist die Möglichkeit, alle aktiven Leiter gemeinsam zu trennen - dies beinhaltet auch den N, dies ist ein aktiver Leiter (DIN VDE 0100-200). Deswegen muss das kein 4-poliger LSS sein, es kann aber ... Es kann auch ein Aufputz-Hauptschalter sein, das ist egal - Es muss ja bereits vorher erkenntlich gewesen sein, dass ein Drehstromkreis zu trennen ist! Jetzt muss es möglich sein, dies gemeinsam vom Netz zu trennen.
Tatsächlich grenzwertig ist die Frage, ob der N getrennt werden muss. Er ist ein aktiver Leiter, muss in DE aber im TN-S-System nicht getrennt werden (DIN VDE 0100-460:2002-08 Abschnitt 461.2). Dennoch fordert die Norm an dieser Stelle (DIN VDE 0100-520:2003-06 Abschnitt 528.1.2) eine Trennung aller aktiven Leiter - ob dies ein Formulierungsfehler ist? Keine Ahnung ... Ich vermeide diese Form der Installation.