Drehstromzuleitung nur einphasig verwendet - Umrüstung möglich?

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Hallo,

Ich bin mir sicher, das wurde schonmal irgendwo gefragt, kann aber nichts finden. Meine Entschuldigung, falls ihr diese Frage schon beantwortet habt.

Ich wohne in einer alten Mietwohnung mit veralteter Elektrik. Fast die gesamte Wohnung hängt an einer einzigen 16A Sicherung, nur der Herdanschluss und zwei Steckdosen in der Küche haben ihre eigene 25A- bzw. 10A-Sicherung. Die meisten Leitungen sind zweiadrig.
Die Zuleitung ist allerdings dreiphasig ausgeführt (5 Adern, Schätzungsweise 6mm2) und wurde vermutlich erst kürzlich eingezogen. Zwei der drei Phasen sind einfach nur unter eine Hutschiene geklemmt. Ob diese unter Spannung stehen, konnte ich mangels Messgerät noch nicht testen, ich vermute nicht. Ob diese im Keller bereits angeschlossen sind, weiß ich nicht. Die Zuleitung zum Herd ist ebenfalls dreiphasig ausgeführt (2,5mm2) aber nur einphasig angeschlossen und mit 25A abgesichert.

Nun habe ich mehrere Fragen:
Wenn ich das richtig verstanden habe, haben zweiadrige Leitungen Bestandsschutz. Stimmt das?
Wird mein Vermieter bei einer Umrüstung auf einen dreiphasigen Anschluss dazu verpflichtet, die gesamte Elektrik auf den neusten Stand zu bringen? Dann sehe ich schlechte Karten (Ich werde die Verwaltung fragen, die ist nur gerade im Urlaub).
Ist es erlaubt, die beiden übrigen Adern (L2 und L3) als einen weiteren Stromkreis zu verwenden (L2 -> N, L3 -> L1)? Möglich natürlich problemlos, nur stimmt dann die Farbcodierung nicht, was eventuell nicht legal ist. Damit könnte ich wenigstens das Kochfeld voll aufdrehen :)

Grüße,
Malte
 
Zwei der drei Phasen sind einfach nur unter eine Hutschiene geklemmt. Ob diese unter Spannung stehen, konnte ich mangels Messgerät noch nicht testen, ich vermute nicht.
Wenn du nur einen Wechselstromzähler hast und keinen Drehstromzähler ist dort zu 99% nichts drauf.

Wenn ich das richtig verstanden habe, haben zweiadrige Leitungen Bestandsschutz. Stimmt das?
Nein. Die Anlage braucht aber nicht erneuert zu werden, wenn sie zum Errichtungszeitpunkt den geltenden Vorschriften entsprach.
Du hast aber das Recht, übliche Großgeräte betreiben zu können. Auch ein Anschluss für eine vernünftige Kochgelegenheit muss vorhanden sein.


Ist es erlaubt, die beiden übrigen Adern (L2 und L3) als einen weiteren Stromkreis zu verwenden (L2 -> N, L3 -> L1)? Möglich natürlich problemlos, nur stimmt dann die Farbcodierung nicht, was eventuell nicht legal ist. Damit könnte ich wenigstens das Kochfeld voll aufdrehen :)
Nein, nicht in der beschriebenen Art durch einen Laien!
 
Hi Werner,
Danke für die schnellen Antworten. Was für ein Zähler im Keller ist, weiß ich nicht, die sind alle in einem abgeschlossenen Raum. Ist irgendein alter Ferrariszähler.
 
Ferrariszähler ist nicht schlecht. Aber die gibt es als Wechselstromzähler und als Drehstromzähler.

Der Raum darf m.W. nicht verschlossen werden. Du darfst dir deinen Stromlieferanten selbst aussuchen. Dazu benötigst du Zählerstand und Zählernummer.
 
Die Zugänge zu den Zähleranlagen sind jedem Mieter uneingeschränkt zu gewähren.
Auch um in Notfällen dort befindliche Trennvorrichtungen betätigen zu können.
Das gilt übrigens genauso für Gas und Wasser Haupt und Wohnungsabgängen.

Die elektrische Anlage geniest nur den Bestandsschutz wenn wenn diese den zum Errichtugnszeitpunkt gültigen Normen und Richtlinien entspricht und gemäß der damals angedachten Nutzung betrieben wird.
Als Mieter steht Dir allerdings zu, eine elektrische Anlage zu nutzen die mit heute üblichen Geräten bedenkenlos genutzt werden kann.
Das hießt sie muß die Energie für Geschirrspüler Waschmaschine Staubsauger und Herd (sofern kein Gasanschluß vorhanden) zur Verfügung stellen.
ein heute üblicher Herd hat 11kW und darf nur an Drehstrom angeschlossen werden.
Für Rechner und Co ist ein klassisch genulltes Netz ein ernstes Problem.
Folglich sind etliche Analgen nicht mehr so betreibbar, allerdings ist die Einsicht bei den Vermietern dazu leider fast nur über Gerichte zu ändern.
 
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