drei Phasen - eine Leitung - drei Sicherungen

Diskutiere drei Phasen - eine Leitung - drei Sicherungen im Forum Installation von Leitungen und Betriebsmitteln im Bereich ELEKTRO-INSTALLATION & HAUSELEKTRIK - Hallo! Ich bin grad am Grübeln, ob es zulässig ist, eine 5x2,5mm² Leitung als Zuleitung zur Küche zu legen, an die dann über drei B16A...
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ray82 schrieb:
nur "Freischalten" im Sinne der 5 Sicherheitsregeln (DIN VDE 0105-100) ist das nicht

Ein LSS hat meines Wissens nach immer Trenner-Eigenschaften und ist somit auch zum Freischalten geeignet.
 
Hi,

ganz ehrlich - ich weiß es nicht ... die Netz-Trenneinrichtungen müssen laut Maschinenrichtlinine spezielle Eigenschaften haben, die so ein LSS oder RCD IMHO nicht erfüllt. Ich weiß aber nicht ob das in der "Hausverteilung" auch Anwendung findet :)

Mit dem über den RCD abschalten habe ich folgendes schon selbst erlebt: Ich wollte den Herd anschließen, Sicherungskasten auf, hm ein RCD ganz vorn - ausgeschaltet - Licht aus, Radio aus, alles aus ... Ich messe nochmal ob Spannung anliegt (bin ja ein Schisser und hab Angst vor Strom)... Hm 400 V ... nochmal zum Sicherungskasten gerannt und geguckt, zusätzlich noch alle Sicherungen (alles natürlich unbeschriftet) ausgeschaltet ... immer noch 400 V ... Vermieter angerufen - der meinte die Sicherungen für den Herd sind im Keller ... Hab mich dann noch 'ne Weile mit dem "zuständigen Eli" gestritten ob das so erlaubt ist oder nicht - to put it in a nutshell --> das abschalten/freischalten (wie auch immer) über den RCD war fürn Ar***
 
ray82 schrieb:
Mit dem über den RCD abschalten habe ich folgendes schon selbst erlebt: Ich wollte den Herd anschließen, Sicherungskasten auf, hm ein RCD ganz vorn - ausgeschaltet - Licht aus, Radio aus, alles aus ... Ich messe nochmal ob Spannung anliegt (bin ja ein Schisser und hab Angst vor Strom)... Hm 400 V ... nochmal zum Sicherungskasten gerannt und geguckt, zusätzlich noch alle Sicherungen (alles natürlich unbeschriftet) ausgeschaltet ... immer noch 400 V ... Vermieter angerufen - der meinte die Sicherungen für den Herd sind im Keller ... Hab mich dann noch 'ne Weile mit dem "zuständigen Eli" gestritten ob das so erlaubt ist oder nicht - to put it in a nutshell --> das abschalten/freischalten (wie auch immer) über den RCD war fürn Ar***

Lustiges Geschichtel, aber irrelevant.

wie heissst so schön.

1.Freischalten
2.Gegen Wiedereinschalten sichern
3.Spannungsfreiheit allpolig feststellen
4.Erden und kurzschließen
5.Benachbarte, unter Spannung stehende Teile abdecken oder abschranken


wobei Punkt 4 in der Hauselektrik eher weniger relevant ist.
 
@ray82: Guck mal da: http://www.vde-verlag.de/normen/0100161 ... 11-06.html

Im Ankündigungstext unter Buchstabe b) steht, dass "für Einrichtungen zum Schutz gegen elektrischen Schlag durch automatische Abschaltung der Stromversorgung [...] eine Eignung zum Trennen verpflichtend" ist.

Diese besteht, wenn folgendes gegeben ist:

1) Stehstoßspannung >= 5kV in Überspannungskategorie III (=>hinter dem Netzanschluss)
2) Maximaler Ableitstrom zwischen Trennstreckenpolen von 5mA zu Beginn und 6mA am Ende der Lebensdauer
3) Optische Erkennbarkeit der Schaltstellung
4) Keine Selbsteinschaltung durch Vibrationen oder andere äußere Einwirkungen.

Interessant wäre jetzt zu wissen, ob bzw. seit wann diese Forderung für LSS praktisch durchgängig auch vor Gültigkeit der neuen VDE0100-530 erfüllt war. Ich kann mir jedenfalls nicht vorstellen, dass ein beliebiger Automat, der in der zweiten Hälfte des vorigen Jahrhunderts hergestellt wurde, nicht als Trenner geeignet sein sollte. Weiß da jemand Genaueres?
 
Wenn die 4 Punkte die Eignung zum Trennen definieren steht in der Maschinenrichtlinie "ein bissl mehr" ...

Wie kann man einen LSS oder einen RCD gegen Wiedereinschalten sichern? Klebeband mit Zettel ist (grob) fahrlässig habe ich irgendwo letztens gelesen.

Abschließbare LSS gibt es, sind aber nicht die Regel und abschließbare RCD hab ich noch nicht gesehen.
 
ray82 schrieb:
Wenn die 4 Punkte die Eignung zum Trennen definieren steht in der Maschinenrichtlinie "ein bissl mehr" ...

Ich finde, da steht eher weniger drin als mehr, jedenfalls ist dort, soviel ich gesehen habe, der Begriff "trennen" nicht einmal definiert, und im Übrigen kann ich auch nicht erkennen, was die Maschinenrichtlinie mit aufgeteilten Drehstromkreisen in Wohnungsinstallationen zu tun hat. Ein Trenner braucht auch keinen integrierten Schutz gegen Wiedereinschalten, um als solcher zu gelten, wie Du suggerierst. Ich habe das Gefühl, Du redest Dich grade ein bisschen selbst an die Wand. Sag doch einfach, "Sorry, ich hab mich geirrt", und gut ist's.
 
Hi,

habe mich nicht geirrt o_O und rede mich auch gegen keine Wand - Nasenbär. Ich hab doch schon geschrieben, dass ich nicht weiß/denke dass die EN 60204-1 bei Hausinst. Anwendungen findet.

Aber da ist "recht klar definiert" was Netz-Trenneinrichtungen sind, können müssen usw.

5.3.2 Arten
a) Lasttrennschalter, mit oder Ohne Sicherungen
b) Trennschalter, mit oder ohne Sicherungen
c) Leistungsschalter, geeignet zum Trennen
d) jedes andere Schaltgerät, was IEC 60947-1 erfüllt
e) Stecker/Steckdosen Kombinationen

5.3.3 Anforderungen für a - d
- Trennen von der Versorgung, nur 2 Stellungen möglich, gekennzeichnet mit "O" und "I"
- sichtbare Kontakttrennstrecke oder Stellungsanzeige, die "Aus" nicht Anzeigen kann, bevor die Anforderungen für die Trennfunktion erfüllt
- äußere Bedienungsvorrichtung
- mit Vorrichtung versehen, die das Abschließen in Trennstellung erlaubt
- muss alle aktiven Leiter trennen
- ausschaltvermögen muss ausreichend sein

So ... mal Abgesehen davon ob erforderlich bzw. ob es Anwendung findet - ein LSS oder RCD erfüllt das nicht (alles) - oder?
 
ray82 schrieb:
So ... mal Abgesehen davon ob erforderlich bzw. ob es Anwendung findet - ein LSS oder RCD erfüllt das nicht (alles) - oder?

Also muss man zum Wechseln einer Steckdose die NHs im HAK ziehen? :?:


Also bei uns in Österreich schreibt die ÖVE ziemlich genau vor dass Leitungsschutzschalter aber auch RCD zum Trennen geeignet sind, wenn diese gewissen Normen erfüllen.

Und es dürfen auch Stromkreisgruppen durch ein gemeinsames Gerät freigeschalten werden.


http://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Bgbl ... 254283.pdf
 
Was weiß ich ob man das "muss" ...?!

für mich steht nur fest, dass das keine Netz-Trenneinrichtungen gemäß Maschinenrichtlinie sind und ich grad nicht wüsste wie ich einen RCD gegen Wiedereinschalten sichern kann (die Sache mit den 5 Regeln) außer ausbauen und in die Tasche stecken.
 
So nach dem Motto 2 Löcher bohren und ein Fahrradschloss nehmen?
 
Nö, in den meisten LSS sind seitlich zwei kleine Löcher. LSS aus, nen dünnen (Telefondraht) durchfädeln, verzwirbeln und ein Hinweisschild dran.
Damit hat man genug getan und das Entsperren durch eine dritte Person muss als mutwillig angesehen werden.

In den alten Diazed-Zeiten hab ich halt die Einsätze raus geschraubt und in die Tasche gesteckt - War wohl zu wenig, denn irgendwann hat einer nen Einsatz gefunden und ich bekam eine verbrezelt.
 
ray82 schrieb:
für mich steht nur fest, dass das keine Netz-Trenneinrichtungen gemäß Maschinenrichtlinie sind und ich grad nicht wüsste wie ich einen RCD gegen Wiedereinschalten sichern kann

Wir reden hier nicht von Maschinen sondern Anlagen.
Neue RCD und LS können gegen wieder einschalten gesichert werden.
 
Für die Hager LSS, FIs etc. gibts sogar eine Abschließvorrichtung wo ein Vorgängeschloß rein kommt ...
 
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Thema: drei Phasen - eine Leitung - drei Sicherungen

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