Drei Wohnungen SLS Vorsicherung HAK

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SwamP

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Hallo zusammen,

wie würdet ihr das Umsetzen?

Es sollen drei Wohnungen versorgt werden. Laut DIN 18015 muss die Zuleitung ja dann für 63A ausgelegt werden.
Kann man jetzt einfach vom HAK (Absicherung 3x50A) auf die Sammelschienen im Zählerschrank gehen und dann über die 63A SLS in die Unterverteilungen der Wohnungen? Selektivität ist ja dann nicht gegeben, also eigentlich Nein?! Unter umständen fliegt ja dann die NH Sicherung im HAK vor den SLS.

Problem ist natürlich die Absicherung im HAK. Diese ist entsprechend des Querschnittes der Hausanschlussleitung gewählt. Was macht man dann jetzt in dem Fall? Die neue Installation muss ja gemäß der aktuellen Vorschriften erfolgen. Aber man kann ja auch nicht so einfach einen größeren Querschnitt ins Haus kriegen, oder?

Und auch wenn die NH Sicherungen im HAK 100A hätten, könnten sie ja theoretisch rausfliegen wenn die drei Wohnungen jeweils 35A ziehen. Müsste man dann zusätzlich nach der Sicherung im HAK noch eine Sicherung vor die drei SLS packen?

Ich freue mich auf eure antworten.

ps: Bitte verzichtet auf "Frag deinen Elektriker, er muss das abnehmen etc.."
Ich möchte das auch einfach für mich wissen, weil es mich interessiert. Ich bin gelernter Elektriker in der Industrie und habe dementsprechend mit HAKs und Zählerschränken wenig zu tun.

HAK - Zählerschrank.png
 
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Was sagt die TAB? BTW: 50 A und 63 A macht wenig Sinn, Selektivität solltest Du kennen.

Lutz
 
Naja nur weil man die Zuleitung auf 63A auslegt, muss man sie ja nicht mit 63A absichern. Ich muß ja auch nicht mit einem Auto welches 250 km/h fahren kann, immer 250 km/h fahren. Es geht ja auch um zukünftige Dinge.
 
Ein Elektriker würde nun mit dem zuständigen Versorgungssnetzbetreiber abstimmen, welche Sicherungen im HAK eingesetzt werden dürfen.
Dann würde man z.B. eine neue Hauptleitung(z.B. 5x25) zwischen HAK und Zählerschrank verlegen und die Absicherung erhöhen(z.B. auf 80A).
 
Also für reine Wohnungsverteilungen sind mE 35er SLS bei zentraler WW-Versorgung und Zentralheizung völlig ausreichend, ansonsten wäre auch ein höherer Querschnitt zum Wohnraumverteiler notwendig. Ich sehe aber auch deren Bedarf in der Wohnung nicht, insbesondere vor dem Hintergrund, dass Neu-Geräte - auch durch die EU verordnet - zukünftig mit weniger Energie auskommen werden/müssen. (Siehe Staubsauger). Einzig wo ich einen Mehrbedarf sehe, wäre die E-Mobilität.

Für evtl. zukünftigen Bedarf von Ladeplätze für die E-Mobilität wird man eh direkt an die Hauptverteilung rangehen müssen, wenn nicht sogar wegen der Anzahl der zu schaffenden Ladeplätze ein eigener HAK notwendig wäre.
Wie da die gesetzlichen und fiskalischen Anforderungen der neuen Regierung in Zukunft sein werden, kann zur Zeit keiner sagen.
Was aber amtlich ist, dass die im Kraftstoff enthaltene Energiesteuer (früher Mineralölsteuer) einen nicht unerheblichen Anteil des Steueraufkommens des Bundeshaushaltes ausmachen, die in irgendeiner Form kompensiert werden müssen. Zwar unterliegen auch Strom, Heizöl oder Erdgas der Energiesteuer, deren Sätze sind aber erheblich niedriger, bzw die andere höher mit der Begründung, da diese Einnahmen auch zur Aufrechterhaltung der umfangreichen Verkehrsinfrastruktur dienen, was sich ja auch nicht von der Hand weisen lässt.

Also ich sehe in naher Zukunft (meine Meinung) die Verpflichtung an die Vermieter, für ihre Mieter entsprechende Anzahl an Ladepunkte für ihre Stellplätze einzurichten, die sich auch separat abrechnen lassen.
Da sich der Anteil der Steuereinnahmen vom Mineralölbereich nicht einfach so auf die gesamte Energiesteuer aus verfassungsrechtlichen Gründen auflösen lässt, wird es zu einer Verpflichtung zur getrennten Abrechnung von Ladestrom zum restlichen Strom kommen. D.h. die Wallboxen bekommen einen eigenen Zähler zur Abrechnung - im Bestand einen Zwischenzähler, die neuen einen eigenen. Es ist eher erstaunlich warum es jetzt nicht schon eHZ mit 10, statt 7 Zungen gibt, um einen zweiten Zähler in einem Gerät zu initiieren. Ich gebe euch Brief und Siegel drauf, dass diese mit der Änderung der nächsten TAB kommen werden. Auch wird im Nachzählerbereich - allein aus zollrechtlichen Gründen - der Strang zum Ladepunkt ungeschnitten sein müssen und wird verplombt werden, um Steuerbetrügereien zu erschweren.

Also ich würde wie in deinem Fall, da schon mal einen Zählerplatz extra vorsehen und einen weiteren benötigst du ja noch für Allgemeinstrom oder wie willst du diesen abrechnen? Also entweder einen vierreihigen doppelstöckigen für 3-Punkt-Befestigung + Allgegemeinverteilung oder einen vierreihigen mit 5 BKI-Plätzen für die eHZ-Zähler + Allgemeinverteilung. Der Mehrpreis dafür ist keine 200,-€.
 
63A als SLS kriegt man eh kaum noch durch, bei uns ist bei 50A Schluss.

Und für eine Wohnung sollten eigentlich auch 35A Reichen.
 
Bei uns sind weit und breit 63A SLS vorgeschrieben!
(z.B. Westnetz und RNG)
 
Doch, das macht doch Sinn. Dann kann jede Wohnung auch mal vorübergehend mehr als 35A ziehen, ohne dass der SLS fällt.
 
Doch, das macht doch Sinn. Dann kann jede Wohnung auch mal vorübergehend mehr als 35A ziehen, ohne dass der SLS fällt.
Ja drei Phasen? Ich wette mit dir dass 98% aller Wohnungs-Haushalte da nicht herankommen, selbst wenn die sämtliche im Besitz befindlichen Geräte aufbieten und gleichzeitig anschliessen werden.
 
Ein moderner Durchlauferhitzer benötigt alleine schon 40A.
 
Hallo,

Ich entnehme deiner Aussagen
Ich möchte das auch einfach für mich wissen, weil es mich interessiert. Ich bin gelernter Elektriker in der Industrie und habe dementsprechend mit HAKs und Zählerschränken wenig zu tun.
das kein aktuell realer Fall zu Grunde liegt und du einfach dein Wissen etwas erweitern willst :)

Laut DIN 18015 muss die Zuleitung ja dann für 63A ausgelegt werden.
die DIN 18015 ist per se erstmal nicht verpflichtend, weswegen man das "muss" in dem Bezug streichen kann. Ausschlaggebend ist neben der TAB insbesondere die DIN VDE AR 4100, respektive die 4105. Wobei die AR 4100 mittlerweile auf TAR genannt wird, aber das nur der Vollständigkeit halber. Dort wird allerdings auf den Passus in der DIN 18015 hingewiesen, worauf sich die...absolut sinnbefreite...Forderung mit der Auslösung stützt. Aber...
Es interessiert keinen VNB auf welcher Basis die Zuleitungen der Unterverteiler berechnet wurden. Seine Befugnis endet an den Abgangsklemmen des HAK, mit dem Mitbestimmungsrecht was die Zählerstelle ansich betrifft. Aber auch diese endet, (fast) immer mit der Zählerabgangsleitung, bzw der HLAK im AAR.

Kann man jetzt einfach vom HAK (Absicherung 3x50A) auf die Sammelschienen im Zählerschrank gehen und dann über die 63A SLS in die Unterverteilungen der Wohnungen? Selektivität ist ja dann nicht gegeben, also eigentlich Nein?! Unter umständen fliegt ja dann die NH Sicherung im HAK vor den SLS.
Was die Selektivität betrifft gilt das ähnlich. Wenn 50A NH im HAK vorhanden sind, ist im Einfamilienhaus halt mit SLS 50A Schluss. Im Zweifamilien-, vielleicht auch noch im Dreifamilienhaus, gibt es dann nur noch 35A oder sogar nur 25A. Was danach kommt, ist dem VNB auch wieder völlig wumpe. Für ihn zählt zum einen der Anschlusswert, und, insbesondere bei mehreren Zählern, der Gleichzeitigkeitsfaktor. Deine eigene Schlussfolgerung mit Nein ist somit richtig.

Problem ist natürlich die Absicherung im HAK. Diese ist entsprechend des Querschnittes der Hausanschlussleitung gewählt.
Grundsätzlich erstmal nein. Versorgungsnetze sind anders zu bewerten als zb. eine Hausinstallation, Faktoren sind beispielsweise auch die "gekaufte" Anschlussleistung, aber auch die Verfügbarkeit von Anschlussleistung. Es ist halt leider nicht so, wie so manch einer selbst heutzutage noch annimmt, das der VNB einfach bei Bedarf nur fis ne Kompakt-Trafostation ins Gelände stellt und gut ist. Irgendwoher muss der Strom ja kommen :cool:

Was macht man dann jetzt in dem Fall? Die neue Installation muss ja gemäß der aktuellen Vorschriften erfolgen.
Wie Forenkollege @ego1 in Beitrag #4 schon schrieb, wäre der erste Gang das Gespräch mit dem VNB, dem man erklären muss warum man mehr Anschlussleistung haben möchte. Dieser entscheidet dann was es gibt, bzw. was es eben nicht gibt. Weswegen auch gerade bei Schaffung von Wohnraum eines der ersten Anlaufstellen die Versorger sein sollten, also Strom, Wasser, Abwasser, ggf. Gas, Telekommunikation etc. Wenn man mit 50A an einer komplt. am Leistungslimit liegenen Versorgung hängt, kann man halt nicht so einfach ein 20-Familienhaus in den Hinterhof bauen ^^

Aber man kann ja auch nicht so einfach einen größeren Querschnitt ins Haus kriegen, oder?
Das ist oftmals auch überhaupt nicht nötig. Die VNB's decken, heute und in naher Vergangenheit, ihre Anschlussleistung bis 250A meist mit zwei oder drei Querschnitten ab. Da wird nicht so ein Aufwisch gemacht von wegen das da jede einzelne Hauszuleitung einzeln bemessen und mit daraus folgenden Querschnitt versorgt wird. Wie schon geschrieben, Versorgungsnetze sind da einfach anders zu bewerten.

Und auch wenn die NH Sicherungen im HAK 100A hätten, könnten sie ja theoretisch rausfliegen wenn die drei Wohnungen jeweils 35A ziehen. Müsste man dann zusätzlich nach der Sicherung im HAK noch eine Sicherung vor die drei SLS packen?
Nein. Mach einfach mal eine andere Rechnung auf.
Nehmen wir mal an du hast in einem Einfamilienhaus, oder einer größeren Wohnung rund 15 Wechselstromkreise, jeweils mit 16A Leitungsschutzschalter. Aufgeteilt auf die drei Phasen wären das pro Phase 80A Nennstrom, bzw (Prüfstrom I2) sogar bis zu 116A für ne gute Stunde. Ich denke damit ist deine Frage ansich beantwortet :)
Auch bei den SLS/NH spielt natürlich der Gleichzeitigkeitsfaktor eine Rolle. Der durchschnittliche Leistungswert, also der tatsächliche gleichzeitige Bedarf, liegt gemäß der obrigen DIN 18015 bei irgendwas zwischen 12-15kVA pro Wohnung (ohne elektr. Warmwasserbereitung), was so im groben um die 18/19A liegt. Ist aber imho auch schon recht hoch bemessen, ich würde da eher 8-12kVA annehmen wollen.

Ich hoffe du kannst damit wenigstens ein bissle was anfangen :)
 
Ja drei Phasen? Ich wette mit dir dass 98% aller Wohnungs-Haushalte da nicht herankommen, selbst wenn die sämtliche im Besitz befindlichen Geräte aufbieten und gleichzeitig anschliessen werden.
Ich wette sogar auf 99% (ohne E-Heizung). Deshalb kann so eine Wohnung ja auch keinen 40A-FI überlasten.
 
Ich wette sogar auf 99% (ohne E-Heizung). Deshalb kann so eine Wohnung ja auch keinen 40A-FI überlasten.
Und wie verträgt sich deine Aussage mit der aus #12?
Alternativ statt eines reinen FI mit vorgeschalteten LS gebe es auch einen FI/LS-Kombi, der kaum teurer ist, als zwei einzelne Kompuneten, aber Installationszeit und Platz spart. Ein C32A FI/LS wäre mir bekannt, der wäre selektiv zum 35er SLS. Ein C40A FI/LS weiß ich jetzt nicht, ein 40A SLS gibt es aber.

PS: Habe mal recherchiert. Es gibt einen B40A FI/LS von Wallbox. Höre aber zum ersten Mal von der Marke.
 
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