s-p-s
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Das ist ja auch nicht schlimm.
Es ist aber kein SK II Verteiler im TT- Netz.
Leprechaun
Soweit ich weiß, müssen längst alle Netze "nullungsfähig" sein. Das Netz müsste also TN erlauben, ob es eine ÄnderungsPFLICHT für die Anlagen gibt, weiß ich nicht.
Nullungsverordnung schrieb:Werden bisher als N-Leiter benutzte und gekennzeichnete Leiter mit einem Mindestquerschnitt von 10 mm2 Kupfer oder 16 mm2 Aluminium als PEN-Leiter verwendet, so genügt eine dauerhafte grün/gelbe Endenkennzeichnung
Nullungsverordnung schrieb:Nullungsverbindung: eine möglichst kurze, elektrisch leitfähige Verbindung, mit welcher der PEN-Leiter im ersten dafür geeigneten Sicherungs- oder Verteilerkasten einer Verbraucheranlage direkt oder über den Hauptpotentialausgleich mit dem Schutzleiter verbunden wird (siehe Anlage).
Das ist sicher kein Hager-VT, der ist eher von Rittal oder ERA, oder.XY?...,anhand der alten "bunten Zuleitungsverkabelung" hat der schon -zig Jahre auf dem Buckel.
Das ist sicher kein Hager-VT, der ist eher von Rittal oder ERA, oder.XY?...,anhand der alten "bunten Zuleitungsverkabelung" hat der schon -zig Jahre auf dem Buckel.
Ich denke bei dem Zustand inerhalb von dem VT, gibt es wichtigere Dinge, als über den VT-Schrank-Hersteller nachzudenken, wer es sein könnte.
Nullungsverordnung schrieb:Hauptpotentialausgleich muß mit einer Erdungsanlage mit angemessener Erderwirkung verbunden sein