Durchlauferhitzer, Lastabwurfrelais

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Matze001

Matze001

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Guten Tag,

ich habe die Aufgabe eine Wohnung neu zu verdrahten.
Im Bad befindet sich ein Durchlauferhitzer mit 21kW.
Ich habe noch nie mit DLEH´s gearbeitet, habe aber von Lastabwurfrelais gehört die verwendet werden müssen.
Wie diese genau gebraucht und eingebaut werden ist mir nicht bekannt!

Ein paar Daten zur Wohnung:
Zählernachsicherung 35A pro Außenleiter
Leitungen werden alle neu gelegt
Leitungslänge UV - DLEH ca. 5m

Fragen:
Brauche ich Lastabwurfrelais?
Wenn ja wie viele?
Wie dimensioniere ich die Leitung am Besten? (möglicherweise Reserve falls neuer DLEH etc)

Vielen Dank für die Antworten!

MfG

Marcel D.
 
Wie diese genau gebraucht und eingebaut werden ist mir nicht bekannt!

Hallo,

das Lastabwurfrelais ( LAR ) hat die Aufgabe , andere große Verbraucher abzuschalten bzw deren Einschalten zu verhindern wenn schon ein Großverbraucher ( in diesem Falle dein DLE ) aktiv ist.

Das LAR wird also in einem ( bestimmten ) Strompfad des DLE geschalten und wertet somit den Stromfluss im DLE aus.....Fazit : DLE ein---anderer Verbraucher aus....

Ob du ein LAR brauchst richtet sich nach deinen im Haus zur Verfügung stehenden Anschlussleistungen und eingesetzten Verbrauchern.
Wie du sicher weisst , spricht da dein Versorger ein " Wörtchen" mit..
 
Vielen Dank für die schnelle Antwort!

Verbraucher im Haus:

Eherd (nur Kochplatten)
Backofen (so nen Microwellenteil)
WaMa
SpüMa
el. Rolläden
Schukos
Licht

der DLEH war in der Wohnung installiert und lief bereits über 4-5 Jahre OHNE LAR. Dafür musste teilweise auf die SpüMa oder WaMa verzichtet werden und die Installation wies allg. auch viele Fehler auf (GrGb als Nullleiter (PEN) trotz vorhandenem blauen Leiter usw...)

Ich wollte nur bei der Installation diese Dinge abklären und ggf. verbessern.

Ich arbeite bei meinem Versorger :roll: Hab also keinen langen Anfrageweg!

MfG

Marcel D.
 
Es ist nicht sinnvoll andere verbraucher abzuschalten wenn der DH Leistung zieht.

Also muss die Wohnungszuleitung so dimensioniert werden das sie höher abgesichert werden kann. z.B. 63A.

Damit muss auch der Vorzählerberreich mit in deine Überlegung einbezogen werden.
 
Vielen Dank!
Ich weis nur das die Leitung vom Zähler zur UV in 10mm² ausgelegt ist und mit ihren 100cm 63A LOCKER abkann... vor dem Zähler ist für mich nicht einsehbar da es sich um ein Mehrfamilienhaus handelt. Ich werde mich einmal schlaumachen, aber ich denke die Zählervorsicherung wird 63A sein.

MfG

Marcel D.
 
Damit für die Sicherung im HAK meist 63 A zur Zähleransicherung selektiv Arbeiten kann ist diese mit dem Faktor 1,6 zu bemessen. D.h. man muss eine Sicherung in der Grösse 35 A verbauen, wenn Selektivität vorhanden sein soll.
Normalerweise kommt man aber mit 35 A hin wenn man einen Durchlauferhitzer hat.
Es wird nie der E-Herd voll aufgedreht und der Durchlauferhitzer. Das sind die beiden größten Verbraucher. Setzt man die Vorsicherung auf 50A hat man keine sichere Selektivität mehr.
Die HAK Sicherung sollte einfach nie kommen.
 
Bzgl. der Selektivität muss man eben Kompromisse eingehen, beim Phasenschluss ist es mit der ohnehin Essig! gL63A im HAK und SLS E50A in der HV genügen, um einen Störungsfreien Betrieb zu ermöglichen. Man könnte dann sogar auf 24kW umrüsten - selbst 27 gingen (mit Ach und Krach) noch, ohne allzuoft den SLS auszulösen.

Nachzählersicherung weglassen, stattdessen Hauptschalter einsetzen, alternativ gL35A beibehalten. Absicherung des DLE mit B32!

Noch ein paar Worte zur Selektivität: In Zeiten mit fast flächendeckender SLS-Pflicht (bis 100A) und in der Regel maximalen HAK-Größen von 63A und dezentraler Verteilung ist keine ordentliche Selektivität mehr hinzubekommen. Wenns nach mir ginge, gäbe es keine SLS mehr, man schafft dadurch nur Umstände. Besser: Statt HAK mit Schmelzsicherungen endlich auf Leistungsschalter umrüsten, ausgeführt als IP65-SKII-Version in einem plombierten Gehäuse mit transparentem Deckel. So kann der Kunde seine Anlage direkt Vorzählerseitig Freischalten, bei neuen Anforderungen an die Leistung kann der VNB den Auslösebereich des Leistungsschalters einfacch neu einstellen oder (bei signifikant höherer Leistungsforderung einfach einen anderen Leistungsschalter einstecken (Steck- oder Ausfahreinrichtung muss enthalten sein). Durch die Verwendung von vierpoligen Leistungsschaltern kann der N gleich mitgeschaltet werden (geht nur, wenn im Haus keine klassische Nullung enthalten ist).
Vorteilhaft dabei ist eben die positive Seite der modernen Leistungsschalter, dass sich die Auslösewerte in weiten bereichen verändern lassen. Außerdem ist die Verlustleistung geringer und die max. Abschaltkapazität höher als NH!

Das Konzept von gL-HAK + SLS + Nachzähler-Sicherungen + Endstromkreissicherungen in Gegenwart von Verbrauchern in Endstromkreisen von Jenseits 25A ist mehr als defizitär!

MfG; Fenta
 
Die Pflicht ist der SLS Nachrüstung ist 100%.
Leider müssen wir feststellen, das alle Kunden auf Bestandsschutz pochen und ein Umbau in der Regel im Bestand mit hohen Kosten verbunden ist, da Leitungen dann evtl. zu kurz und ganz ausgetauscht werden müssen.

Deshalb komme ich auf die vorgenannte Krücke.
Schon ist es immer, wenn man einen Neubau hat, da kann man dann (im Rahmen der TAB2000) richtig planen.

Die Kostensituation legen auch die Mitbewerber fest. Es wird halt so gearbeitet.
 
Die ganze Wohnung wird neu gemacht, also wars das mit dem sog. "Bestandsschutz".

Laut Fenta soll ich also vor dem Zähler einen SLS E50A installieren, die Zählernachsicherungen komplett entfernen und dann direkt auf die UV gehen.

Für mich stellt sich jetzt das Problem ein das es sich um ein MFH handelt und ich nicht weis inwiefern Eingriffe in die Anlage des Hausbesitzers erlaubt/ einfach Möglich sind. Er wird uns glaubig schon den Kopf abreißen weil wir im Treppenhaus eine neue Zuleitung legen müssen und das vor einem Jahr neu verputzte Treppenhaus etwas anklopfen :twisted:

Das wird alles noch ein Spass! Aber vielen Dank schon einmal für eure Antworten!

MfG

Marcel D.

Edit:

Kann ich die Zählernachsicherung durch den SLS ersetzen? Denn ich glaube von dem HAK führt nur eine 16mm² im Treppenhaus nach oben auf die dann alle Zähler geklemmt sind... somit kann ich davor keinen SLS hauen...

Ich muss aber noch einmal genau schauen!
 
@Matze

Ich will hier nicht den Moralapostel spielen aber zu bedenlen gilt:

1. Die LAR (Leitungsanlagen-Richtlinie)
Wahrscheinlich dürfen aus Brandschutzgründen keine Leitunge durch das Treppenhaus gelegt werden.

2. Die NAV i.V.m. dem Energiewirtschaftsgesetz sollte in Mietshäusern eingehalten werden. Insbesondere der Satz
"In Bezug auf die allgemein anerkannten Regeln der Technik gilt § 49 Abs. 2 Nr. 1
des Energiewirtschaftsgesetzes entsprechend. Die Arbeiten dürfen außer durch den
Netzbetreiber nur durch ein in ein Installateurverzeichnis eines Netzbetreibers
eingetragenes Installationsunternehmen durchgeführt werden; im Interesse des
Anschlussnehmers darf der Netzbetreiber eine Eintragung in das Installateurverzeichnis
nur von dem Nachweis einer ausreichenden fachlichen Qualifikation für die Durchführung
der jeweiligen Arbeiten abhängig machen."
ist zu beachten.
Ist eine Eintragung vorhanden?
Ansonsten hilf jemanden der eine Eintragung hat.
 
Entschuldigung das vergaß ich zu erwähnen!
Zum einen Arbeite ich bei meinem Versorger, zum Anderen bin ich nicht allein, Sondern beauftrage die Firma eines Bekannten mit den Arbeiten bis zur Unterverteilung! Diese ist in das I-Verzeichnis eingetragen und darf diese Arbeiten vornehmen.

Zu dem Treppenhaus:

das Gebäude ist aus den 40-50 Jahren, pro Etage sind zwei Wohnungen und im Treppenhaus 2 Zähler mit Zählernachsicherungen in einem Kasten.

Das habe ich nicht verbockt, und ändern kann ich das auch nicht!

MfG

Marcel D.
 
Kläre doch bitte mal den Querschnitt der Steigeleitung, ihre Vorsicherung, und die Menge der angeschlossenen Wohnungen!(Wenn mehrere Steigeleitungen existieren, ist dies an einem NH-Verteiler hinter dem HAK oder einem Doppel HAK erkennbar)

Ohne diese Werte wird eine Aussage nicht möglich sein.

Weiter ist der Nennstrom des Zähler interresant.
 
Ich glaube es war ein 63A Zähler pro Wohneinheit, habe ich aber nicht direkt drauf geachtet! Wenn jede Wohnung eine eigene Leitung hat, dann wird es ein Schienensystem o.ä. im Keller geben nehme ich mal an.
Ich werde nachher zu der Wohnung fahren und einmal nachschaun!

MfG

Marcel D.
 
@Matze1
Ich wollte mein letztes Posting nicht persönlich verstanden wissen, sondern nur informativ. Es ist leider nicht ganz einfach die Prüfung zum Sicherheitsschein mit Sachkundenachweis zur Eintragung beim VNB zu bekommen. Ich besitze eine Eintragung in das Installateursverzeichnis. Ich hätte vor der Prüfung und einarbeitung nicht gedacht was man alles falsch machen kann. Daher biete ich Hilfestellung an, wenn man mich fragt. Bitte nicht als Massregelung verstehen das wäre falsch.

@all
Ich habe gerade auch ein 8 Familienhaus das aus Eigentumswohnungen besteht in Arbeit. Hier möchte ein "Besitzer" seinen Zähler der von uns von Wechselstrom auf Drehstrom gewechselt wurde in den Keller haben. Nun ist der Aufbau der Steigleitung in unserem Beispiel so das die nach dem HAK zwei Stränge abgesichert mit DII Sicherungen 50A nach oben gehen. 4x10qmm Mantelleitung. Es wird im Zähler der sich jeweils im Flur einer Wohnung befindet im Unterteil zum nächsten Stock durchgeschliffen.
Morgen ist mein Betreuer des VNB wieder da. Mal sehen was der sagt wie der Bestandsschutz aussieht.
Denn mindestens eine Leitung ist immer zu kurz nach dem Umbau. Wären sich alle einig wäre es kein Problem wir würden das ganze in 3 Tagen umbauen. Nur wer lässt sich schon die Wand aufstellen. Freiwillig nicht. Geld kostet das ganze auch noch.

Ich hoffe Matze1 das dies bei Dir einfacher ist, da nur ein Besitzer.
 
@elektroblitzer

ist doch vollkommen in Ordnung, ich verstehe es ja.
Ich bin einfach nicht berechtigt dazu und basta... daran will ich auch nicht rumrütteln... es ist so, deshalb macht es ein Eingetragener. Ich habe nur eine Wohnung als Auftrag, also ab den Zählernachsicherungen beginnt "mein Spass". Ich werde das alles nach gültiger Norm installieren und dann noch von dem Eingetragenen Besichtigen, Messen, Erproben lassen.

Meine Kenntnisse in dem Bereich sind auch entsprechend, zwar bin ich in Kraftwerken "heimisch" und arbeite eher mit SPS und Regelungstechnik, doch genießen wir in der Ausbildung auch 3 Monate reine Installationstechnik + ca. 1 Monat nur Theorie in dem Bereich, so das ich sagen kann das ich in dem Bereich mit den gültigen Normen und Vorschriften vertraut bin. Bei Unsicherheiten halte ich Rücksprache mit dem Elektrounternehmen meines Vertrauens.

MfG

Marcel D.
 
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Thema: Durchlauferhitzer, Lastabwurfrelais
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