Durchlauferhitzeranschluss

Diskutiere Durchlauferhitzeranschluss im Forum Installation von Leitungen und Betriebsmitteln im Bereich ELEKTRO-INSTALLATION & HAUSELEKTRIK - Hallo, ich wurde zu einem Kunden gerufen, um im neu gefliesten Bad den DLE (18KW) anzuschließen. Ich musste leider feststellen, daß die Leitung...
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rolfi

Guest
Hallo,
ich wurde zu einem Kunden gerufen, um im neu gefliesten Bad den DLE (18KW) anzuschließen.
Ich musste leider feststellen, daß die Leitung dorthin ein flexibles Kabel (4x4mm²,Länge ca. 10m)
ist. Sie liegt unterputz unterm neuen Fliesenspiegel.
Nun meine Frage :
Gibt es für mich eine Möglichkeit (Rechnungsvermerk
oder Schriftstück)um mich abzusichern ?
Oder muss ich den Anschluß verweigern und darauf bestehen, daß eine neue Leitung (NYM) gelegt wird ?
Danke im voraus.
 
Hallo,

wenn die Absicherung passt (<=32A), der DLE keinen N braucht und über eine geeignete Anschlussmöglichkeit für flexible Leitungen mit oder ohne AEH verfügt, sehe ich nicht, wo das Problem sein sollte. Flexible Leitung ist ja nicht grundsätzlich ungeeignet zur festen Verlegung, sondern wird schlicht deswegen nicht für diesen Zweck genommen, weil sie a) teurer ist und b) die Vorteile der größeren Flexibilität und höheren Drahtbruchsicherheit bei der festen Verlegung unter Putz nicht unbedingt benötigt werden. Aber ich denke mal, ich vertrete da wahrscheinlich eher eine Außenseitermeinung... :wink:

Schöne Grüße,
Bernd
 
Hab noch mal kurz recherchiert: Im Elektropraktiker 7/2001 gab's mal eine Leseranfrage, deren Beantwortung sich im Wesentlichen mit meiner Einschätzung deckt. Fall Du kein Abo hast, kann ich Dir bei Interesse den Artikel gerne per E-Mail zukommen lassen - oder, wenn Dir die 2 Euro nichts ausmachen, kann man den Artikel hier auch einzeln beziehen: http://www.elektropraktiker.de/nc/fachi ... ails=56403

Schöne Grüße,
Bernd
 
rolfi schrieb:
ich wurde zu einem Kunden gerufen, um im neu gefliesten Bad den DLE (18KW) anzuschließen.
Ich musste leider feststellen, daß die Leitung dorthin ein flexibles Kabel (4x4mm²,Länge ca. 10m)
ist.

Als Fachmann solltest Du eigentlich wissen das es kein flexibles Kabel gibt.

rolfi schrieb:
Gibt es für mich eine Möglichkeit (Rechnungsvermerk oder Schriftstück)um mich abzusichern?

Mach doch erst mal eine ISO Messung. Da du nicht installiert hast weisst Du überhaupt nicht wie die Befestigung aussieht. Vielleicht ist ja was in die Hose gegangen.

Lutz
 
1. Die Zuleitung für den DLH ist nach DIN 18015 für 3x35A auszulegen, damit ist 4x6mm² der Mindestquerschnitt.

2. Der DLH muß beim VNB angemeldet werden. (sofern kein reiner 1:1 Austausch)
 
Die Zuleitung für den DLH ist nach DIN 18015 für 3x35A auszulegen,

Finde diese Passage garnicht in der DIN 18015.

Kannst du die Stelle mal zitieren oder näher benennen?
 
edi schrieb:
Die Zuleitung für den DLH ist nach DIN 18015 für 3x35A auszulegen,

Finde diese Passage garnicht in der DIN 18015.

Kannst du die Stelle mal zitieren oder näher benennen?

Die Frage kommt mir irgendwie bekannt vor: http://www.elektrikforum.de/ftopic18024.html :wink:

Nichtsdestotrotz ist die DIN 18015 ja keine bindende Vorschrift, an die sich jeder und immer zu halten hat. Auch wenn ein größerer Querschnitt im Hinblick auf eine spätere Aufrüstung des DLE natürlich sinnvoll gewesen wäre...
 
Hallo,

ja ..stimmt hatten wir schonmal.
Die DIN 18015 schreibt die Auswahl der Leitung für 35A vor....jedoch bezieht sie sich nicht auf einen festgelegten Mindestquerschnitt. Dieser ergibt sich ja dann aus den Verlegebedingungen usw usw
 
Ich kenne es so, das in Rohr oder Kanal einige Typen fest verlegt werden dürfen. Nicht jedoch unter Putz.


Beim Hersteller Schriftlich anfragen.
Dann hast du was in der Hand

Entweder OK vom Hersteller oder dieser gibt dir das Argument für die Neuverlegung.
 
Danke für die Antworten.Es ist keine Neuanlage. Die feindrähtige Leitung (Absicherung 25A) liegt wohl schon seit Jahrzehnten in der Wand. Es wurd halt neu gefliest und ein neuer DLE 18KW soll dran.
Isollationswiderstand wird heute gemessen.
Ich hab aus Lehrlingszeiten un Erinnerung, daß es verboten ist, feindrähtige Leitungen up zu verlegen, fine aber leider keine Angaben dazu.
 
rolfi schrieb:
Ich hab aus Lehrlingszeiten un Erinnerung, daß es verboten ist, feindrähtige Leitungen up zu verlegen, fine aber leider keine Angaben dazu.

Kann mich zwar auch dunkel daran erinnern. Aber in Endeffekt, wennd er Hersteller dazu schreibt geeignet für in und unter Putz, dann müsste es passen.
 
Also sofern die Leitungen im Rohr liegen dürfen die verlegt werden.
Einzeladern (z.B. H05VV-K oder F) dürfen NICHT einfach in den Putz gelegt werden.
Diese sind mit zusätzlichem mechanischen Schutz auszustatten, z.B. im Kabelkanal oder Installationsrohr.

Die Isolierung der Adern wird von dem Putz beschädigt.
 
s-p-s schrieb:
Ich kenne es so, das in Rohr oder Kanal einige Typen fest verlegt werden dürfen. Nicht jedoch unter Putz.

Kenne ich auch so unter Putz eigentlich nur NYM-J
NYY-J dürfte auch gehen vom Mantel aber das wird keiner
macen wegen der Biegeradien.
H07RN-F und ähnliche Gummischlauchleitungen sowie Ölflex dürfen auch für Festanschlüsse und zur festen Verlegung verwendet werden aber nur in Rohren in Kabelkanälen sowie auf spez.Kabelpritschen. :)
 
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