E 30 Leitung mit Erdkabel verbinden

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bartholomeus2807

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Hallo alle zusammen,

hiermit wende ich mich mit folgendes Anliegen an Euch.
Es wurde eine Sicherheitsbeleuchtungsanlage installiert.
Der Abgang von der Hauptverteilung bis zur Unterverteilung der Sicherheitsanlage wurde mit NYY-J 5x 16 qmm installiert. Das Kabel verläuft ca. 10 m im Gebäude und geht dann im Erdreich weiter. Auf der anderen Seite des Gebäudes tritt das Kabel wieder ins Gebäude ein und verläuft bis zur Unterstation. Allerdings wurde dieses vom TÜV bemängelt, da dieses nicht in E 30 erfolgte. Jetzt mit Frage, ist es möglich das Kabel biss zum Wanddurchbruch in E30 zu verlegen und dann am Gebäudeaustrittsort mit dem vorhanden NYY-J zu muffen,was auch die andere Seite betreffen würde. Gibt es dafür eine DIN oder VDE ??? Ich danke schonmal im voraus.
 
Leitungen für Sicherheitsstromkreise müssen außerhalb der durch diese Leitungen versogten Bereiche (Brandabschnitte) in Funktionserhalt verlegt werden.

Also wenn also im Nachbarraum eine Leuchte mit SV versorgt werden muß dann muß das Kabel bis in den Raum in Funktionserhalt verlget werden.
In diesem Raum könnte also eine Klemmdose sitzen, in der von dem E30 Kabel auf NYY-J umgeklemmt wird.
Ist natürlich meist aufwendiger als die 3m bis zur Lampe unterbrechungsfrei in E30 zu verlegen also wird das dann auch so gamacht.

wird z.B. eine Leuchte im Raum der SV-Unterverteilung angeschlossen benötigt diese keine E30 Zuleitung.

Nachzulesen müsste das in der Musterbauordnung oder der MLAR sein
 
Hallo,

Der geforderter Funktionserhalt der Leitung zur Unterstation ist gewährleistet, wenn die Leitung komplett im Erdreich verlegt wird. Auch eine Verlegung auf Rohbetondecke mit mindestens 30 mm Estrichüberdeckung entspricht einer E30 Verlegung.
Die Leitungen im Gebäude musst Du, so wie Du geschrieben hast gegen eine funktionserhaltende Leitung austauschen, selbstverständlich mit entsprechender E30 Befestigung. Kritisch ist u.U. der Übergang von der E30 Leitung auf das Erdkabel. Hier könnte eine Überdeckung mit Beton oder Estrich erfolgen.
Dein erster Ansprechpartner sollte allerdings der Mensch vom TÜV sein. Er muss Dein Vorhaben letztendlich absegnen.

Vorschriften die zu beachten sind:
Muster - Leitungsanlagen Richtlinie der Bundesländer MLAR
VDE 0100 Teil 560
VDE 0108

Gruß Beaker
 
erstmal Danke für Eure Antworten. Was Ihr mir schreibt ist mir alles einleuchtend. es würde halt nur ca 1m NYY-J betreffen bevor aus aus dem Gebäude austritt. Denn der Rest ist ja dann komplett in Funktionserhalt.
 
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Thema: E 30 Leitung mit Erdkabel verbinden
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