E-Check durch wen?

Diskutiere E-Check durch wen? im Forum Grundlagen & Schaltungen der Elektroinstallation im Bereich ELEKTRO-INSTALLATION & HAUSELEKTRIK - Liebe Experten, wir haben ein Haus gekauft und um Rahmen des Kaufvertrages wurden zu erledigende Restarbeiten des Verkäufers aufgenommen. U.a...
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Cortisonsalbe

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Liebe Experten,

wir haben ein Haus gekauft und um Rahmen des Kaufvertrages wurden zu erledigende Restarbeiten des Verkäufers aufgenommen. U.a. nach Kernsanierung einen E-Check durchzuführen.

Dieses wurde nun im Rahmen eines Protokolles nachgewiesen, gestempelt und unterschrieben von einem Sanitärfachbetrieb, der nach eigenen Aussagen über einen berechtigten Elektriker verfügt.

Gemäß Internetseite des ZVEH (Zentralverband Elektro) darf dieser E-Check nur von (Zitat) "qualifizierten Innungsfachbetrieben" durchgeführt werden.

Kann mir hier jemand von den Experten eine Hilfestellung geben, ob dem so ist? Bei zertifizierten Innungsfachbetrieben denke ich an Elektrohandwerk und nicht an Sanitär, bei denen ein Mitarbeiter auch z.B. eine Wärmepumpe anschließen darf.

Gibt es irgendwo belastbare Informationen?

Vielen Dank!
 
Hallo,

Gibt es irgendwo belastbare Informationen?
Ja, gibt es. Wenn die Firma aus deiner Stadt kommt, suche einfach mal nach "Elektroinnung" und deiner Stadt. Auf deren Seite findest du irgendwo eine Übersicht zu den Innungsbetrieben. Da kannst du dann nach der Firma schauen. Wenn die Firma aus einer anderen Stadt kommt, halt bei der dortigen Innungs-Website nachschauen.

Es ist nicht ungewöhnlich das auch Mischbetriebe in mehreren Innungen sind. Mal als Beispiel hier die Elektroinnung Mainz-Bingen-Worms
Innungsbetriebe
 
Zunächst mal ist der Begriff E-Check eine geschützte Marke des ZEVH und darf nur von Betrieben genutzt werden die diesem angehören.

Eine Prüfung der Anlage an sich, gemäß den gültigen Normen (VDE 0105 oder 0100-600), kann jede Elektrofachkraft die mit Prüfungen erfahren ist.
Bei einem Sanitärfachbetrieb zweifele ich aber daran, daß dieser überhaupt die richtige Struktur aufweist für so etwas.

Siehe hierzu DIN VDE 0100-600:
"
6.4.1.6
Die Prüfung muss von einer Elektrofachkraft vorgenommen werden, die zur Durchführung von Prüfungen befähigt ist."

Unterschreiben muß das Protokoll immer der Prüfer und nicht der Betrieb oder Chef.
wie sieht das Protokoll denn aus?
 
Es ist nicht ungewöhnlich das auch Mischbetriebe in mehreren Innungen sind.
Vielen Dank. Ich habe bereits vor meinem Post auf der Innungsseite nachgesehen und der Sanitärbetrieb ist nicht aufgeführt.
Ich vermute, die zugehörige Innung ergibt sich zwangsläufig aus dem Firmensitz (PLZ) und nicht aus Lust und Laune?

Zunächst mal ist der Begriff E-Check eine geschützte Marke des ZEVH und darf nur von Betrieben genutzt werden die diesem angehören.
Ja, das hatte ich mir so auch gedacht.
Bedeutet für mich, dass der Betrieb zwangsläufig in der Innung sein muss, und nicht nur ein MA aus einem Mischbetrieb "dort (zertifiziertes oder abnahmeberechtigtes -falls es sowas gibt) Mitglied ist"?

Das Prüfzeugnis ist, so vermute ich, ein Standardformular vom ZEVH, zumindest ist oben rechts das Zeichen zu erkennen. Es gibt diverse Auswahlkriterien / Prüfverfahren die zu wählen sind und dann die ganzen Prüfpositionen (Schutzpotential, etc.).
Ich möchte ungern die Datei hochladen, da ich zuerst u.a. den Firmenstempel unkenntlich machen wollen würde.
Angehängt aber ein Muster aus dem Netz, welches relativ identisch aussieht.
E-Check-Muster.jpg
 
Also dieses Protokoll darf natürlich nur von einem ZEVH Betrieb verwendet werden.
Ein einzelner Mitarbeiter kann da nicht angemeldet werden um so was zu dürfen.

Trotzdem darf, sofern man nicht den Markennamen "E-Check" verwendet, JEDE fähige Elektrofachkraft prüfen.
Im Endeffekt geht es ja darum zu überprüfen ob eine elektrische Anlage sicher ist, dazu benötige ich nicht den Innungsverband, sondern Sachverstand und Messgeräte.
 
Trotzdem darf, sofern man nicht den Markennamen "E-Check" verwendet, JEDE fähige Elektrofachkraft prüfen.
Im Endeffekt geht es ja darum zu überprüfen ob eine elektrische Anlage sicher ist, dazu benötige ich nicht den Innungsverband, sondern Sachverstand und Messgeräte.
Ja, danke. Ich denke, das habe ich verstanden.

Es gibt leider doch etwas Querelen mit den Verkäufern die auch auf anderen Bereichen / Gewerken zweifelhafte Protokolle vorlegen. Ich habe den Betrieb mal angeschrieben und um Nachweis gebeten, dass die das dürfen. Sollte da nichts kommen, würde ich mich direkt an die Innung wenden. Die müssten ja im Zweifelsfall eine Liste haben mit Leuten / Betrieben, die das dürfen.
 
Protokolle sind das eine fachliche Kompetenz das andere.
Leider mache ich mit dem Papier immer wieder die Erfahrungen, daß dort Werte dokumentiert werden die nicht einer Mangelfreien Anlage entsprechen, allerdings als mangelfrei abgehakt werden, oder gar Protokolle mit passenden Phantasiewerten ausgefüllt werden.

Es wäre für Dich sicher leichter hier einen Elektrofachbetrieb mit einer erneuten Prüfung zu beauftragen und dann sehen ob der auch auf "mangelfrei" kommt.
 
@Cortisonsalbe
Bei dem Muster wird ja unter "Prüfung nach" gewählt, nach welchen Kriterien geprüft wird. Wird dort "E-Check" angewählt, so darf es dann, wie schon @Octavian1977 angemerkt hat, nur durch einen zertifizierten Innungsfachbetrieb durchgeführt, da der Begriff "E-Check" ja nur eine Marke ist, so wie "Tesa" für Klebestreifen. Es darf also nur Nutella drin sein, wenn auch Nutella drauf steht :)

Wenn allerdings nach DIN-VDE geprüft wird, langt die befähigte Person entsprechend aus.

Zweifelst du eher an der Gültigkeit/Ergebnis des Prüfprotokolls, oder ist es dir nur einfach suspekt das sowas von einem SHK-Betrieb kommt?
Da Messungen immer Orts- und Prüferabhängig sind, ist es ziemlich unmöglich hier im Forum die Ergenisse zu bewerten. Denn ob die Werte wirklich gemessen sind, oder nur "geschätzt" kann im Nachgang keiner beurteilen, ausser der Prüfer selbst.
Wenn die SHK-Firma als solches gute Arbeit geleistet hat, würde ich erstmal darauf vertrauen das auch die Messungen ordentlich gemacht wurden.
Es gibt auch keine Verpflichtung, in irgendeiner Form, das die Firma dir genau, mit Zeugnisse oder ähnlichen, beweisen muss das der Prüfer prüfberechtigt ist. Wenn die dir formlos mitteilen das der Betrieb diese Leistung erbringen kann, dann muss du das so hinnehmen. Einzig der Weg über die jeweiligen Handwerkskammern könnte indirekt vielleicht die grundsätzliche Aussage ermöglichen.
 
Hallo Peter,
es ist mir sehr wichtig hier zu betonen, dass die Qualität der Prüfung nichts mit einer Innungszugehörigkeit oder einem Befähigungsschein zu tun hat. In meinen Augen.
Wie ich oben schrieb, spielen da diverse (Kauf-)Vertragsrechtliche Dinge mit, die zuviel wären um sie hier auszubreiten.

1.000 Dank an Alle!
 
Du kannst ja wenn du magst das Protokoll hier mal anonymisiert einstellen.
 
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