C
Cortisonsalbe
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Liebe Experten,
wir haben ein Haus gekauft und um Rahmen des Kaufvertrages wurden zu erledigende Restarbeiten des Verkäufers aufgenommen. U.a. nach Kernsanierung einen E-Check durchzuführen.
Dieses wurde nun im Rahmen eines Protokolles nachgewiesen, gestempelt und unterschrieben von einem Sanitärfachbetrieb, der nach eigenen Aussagen über einen berechtigten Elektriker verfügt.
Gemäß Internetseite des ZVEH (Zentralverband Elektro) darf dieser E-Check nur von (Zitat) "qualifizierten Innungsfachbetrieben" durchgeführt werden.
Kann mir hier jemand von den Experten eine Hilfestellung geben, ob dem so ist? Bei zertifizierten Innungsfachbetrieben denke ich an Elektrohandwerk und nicht an Sanitär, bei denen ein Mitarbeiter auch z.B. eine Wärmepumpe anschließen darf.
Gibt es irgendwo belastbare Informationen?
Vielen Dank!
wir haben ein Haus gekauft und um Rahmen des Kaufvertrages wurden zu erledigende Restarbeiten des Verkäufers aufgenommen. U.a. nach Kernsanierung einen E-Check durchzuführen.
Dieses wurde nun im Rahmen eines Protokolles nachgewiesen, gestempelt und unterschrieben von einem Sanitärfachbetrieb, der nach eigenen Aussagen über einen berechtigten Elektriker verfügt.
Gemäß Internetseite des ZVEH (Zentralverband Elektro) darf dieser E-Check nur von (Zitat) "qualifizierten Innungsfachbetrieben" durchgeführt werden.
Kann mir hier jemand von den Experten eine Hilfestellung geben, ob dem so ist? Bei zertifizierten Innungsfachbetrieben denke ich an Elektrohandwerk und nicht an Sanitär, bei denen ein Mitarbeiter auch z.B. eine Wärmepumpe anschließen darf.
Gibt es irgendwo belastbare Informationen?
Vielen Dank!