e-check (herd)

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mitchel

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hallo liebe kollegen,

in unserer firma wird schon seit langem diskutiert ob ein e-herd als festanschluss durchgeht oder er als ortsveränderlich gilt. es geht um den e-check bzw. bgv prüfung ortsveränderlicher verbraucher. in meinem beispiel ist er an eine ganz normale herdanschlussdose angeklemmt.

vielen dank schonmal im vorraus.
 
Worum geht es dir? Um die Abschaltzeiten?
 
Also,wo bei uns vor kurzer Zeit der E-Herd angeschloßen wurde-steht im Prüfprotokoll.

Prüfung durchgeführt nach:
UVV "Elektrische Anlagen u.Betriebsmittel" (VGB 4 )
nach DIN VDE 0100 T.610

Angeschloßen den Herd im Privathaushalt.

Gruß Helge 2
 
Na das war wohl ein älterer Mitarbeiter ohne Schulung. Teil 610 ist in Teil 600 mit neuen Reglungen umbenannt worden.
 
Ja, auch die VGB 4 ist in die VBG A3 geändert worden
 
Ja,aber das erstellte Prüfprotokoll ist doch trotzdem Rechtssisher-oder ?
Der Herd wurde durch einen Fachmann/Firma angeschloßen.

Prüfgerät lt.Protokoll "Gossen PG 0100 N"

Firmenstempel+Unterschrift der Prüfer´s

Gruß helge 2
 
Man muss das Protokoll wohl anzweifeln und auch die Prüfung, wenn nicht einmal die grundlegenden Normen bekannt sind. Man kann nicht davon ausgehen das richtig geprüft worden ist.
 
vorrangig geht es darum ob der herd (als festanschluss) teil der installation darstellt oder als ortsveränderlicher verbraucher gilt und er im e-check nicht mitgeprüft werden muss
 
Ich würde sagen Ortsfest.Prüfen nach VDE 0105-100

"Tragbare Geräteprüfung" nach VDE 0701/0702 geht eigentlich nur mit ausbauen und abklemmen. Viel zu umständlich
 
Die Fachkraft darf entscheiden, ob die Prüfung nach VDE 0105-100 oder VDE 0701/0702 erfolgt.

Die neue Norm VDE 0701/0702 ist für Ortsfeste und Ortsveränderliche Betriebsmittel.
Also egal ob der Herd Tragbar ist.

Siehe PDF ab Seite 8/9

http://www.elektrofachkraft.de/fachwiss ... ndbuch.pdf
 
übrigens heißt das Ding BGV-A3 und nicht VGB-A3
Die alte hieß VBG4. nur mal um die Buchstaben richtig zu sortieren.
 
elektroblitzer schrieb:
Man muss das Protokoll wohl anzweifeln und auch die Prüfung, wenn nicht einmal die grundlegenden Normen bekannt sind. Man kann nicht davon ausgehen das richtig geprüft worden ist.

Wie sieht das denn rechtlich aus ?
(Ich weiß keine Rechtsberatung)
Angenommen,es kommt zu einem Personenschaden,oder Brand.
Die Versicherung/ein Sachverständiger will das Prüfprotokoll sehen.

Als Laie gehe ich doch von einer Ordnungsgemäßen Prüfung aus.
Hätte in dem Fall die ausführende Firma/Mitarbeiter der unterschrieb die volle A...Karte ?

Gruß helge 2

PS:Was unterscheidet eigentlich eine alte Prüfung nach einer DIN oder VDE zu einer ganz aktuellen ?
Bzgl.Herdanschluß ?
Lt.Protokoll wurde geprüft:
Überstromschutzeinrichtung Riso Mohm >20

Fehlerstrom:
In/Art A 40
Idn A 0,03
Imess A <0,03

UL < 50 V
Umess V 1

Was die Abkürzungen im Protokoll bedeuten-natürlich keine Ahnung meinerseits.
 
Also eigentlich müsste hier der Isolationswiderstand zwischen L/N und PE (Erde) gemessen werden.
Was da an der Überstromschutzeinrichtung (Sicherung) gemessen wurde versteh ich nicht denn die hat nur den L und keinen anderen Draht.

Es fehlt auch die Auslösezeit des FI Schutzschalters.

Wurde die Prüfung nicht fachgerecht durchgeführt und es kommt zu einem Schaden ist der Prüfer immer mit im Boot und zwar dieser persönlich, sein Arbeitgeber nur am Rande. Als Laie oder Auftraggeber hat man seine Pflicht getan in dem man die Prüfung hat durchführen lassen.
 
Fehlerstrom:
In/Art A 40
Idn A 0,03
Imess A <0,03

UL < 50 V
Umess V 1

Der FI muss raus, da er nur bis 0,0299A betrieben werden darf. Hier stimmt etwas nicht.
Die Person erfüllt wahrscheinlich nicht die TRBS 1201/1203 Kriterien. Der Bericht ist zurückzuweisen.
Der Eigentümer oder Unternehmer hat in Deutschland dafür zu haften das die Elektrik in einem einwandfreien Zustand ist.
Also am besten Tätig werden und nachprüfung mit Nachweis der Kriterien nach den Technischen Regel Betriebssicherheit verlangen.
 
Der FI muss raus, da er nur bis 0,0299A betrieben werden darf. Hier stimmt etwas nicht.
?????
was soll mit dem FI nicht stimmen?
Da die Auslösezeit nicht gemessen wurde kann man das eingeschränkt beurteilen.
[/quote]
 
elektroblitzer schrieb:
Fehlerstrom:
In/Art A 40
Idn A 0,03
Imess A <0,03

UL < 50 V
Umess V 1

Der FI muss raus, da er nur bis 0,0299A betrieben werden darf. Hier stimmt etwas nicht.
Die Person erfüllt wahrscheinlich nicht die TRBS 1201/1203 Kriterien. Der Bericht ist zurückzuweisen.
Der Eigentümer oder Unternehmer hat in Deutschland dafür zu haften das die Elektrik in einem einwandfreien Zustand ist.
Also am besten Tätig werden und nachprüfung mit Nachweis der Kriterien nach den Technischen Regel Betriebssicherheit verlangen.

?? ist dir gerade langweilig? kleiner 30 mA hat helge mitgeteilt. du bestehst auf max 29,9 mA.
 
Das Prüfprokoll ist gemogelt.
Andere Formulierungen möchte ich nicht benutzen. Allein die Tatsache das kein konkreter Wert angegeben worden ist lässt misstrauen aufkommen.

P.S.: Ich habe keine Langeweile, sondern sitz hier noch über einer größeren Planungsaufgabe.[/quote]
 
ich bin auch davon überzeugt das das protokoll anzuzweifeln ist
 
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