E-Check mit Erweiterung einer Leitung für Geschirrspüler

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Guten Abend,

im Dachgeschoß in einer Mietwohnung meiner Eltern führt die örtliche Elektrofachkraft vor Neuvermietung einen E-Check durch. Desweiteren wird die Elektrik um einen separaten Stromkreis zum Anschluss eines Geschirrspülers ergänzt.

Die EFK meint eine Leitung mit Querschnitt 1,5 mm² reicht für den Geschirrspüler allein vollkommen aus, Die Leitungslänge beträgt etwa 9 Meter. Er will da ein fünfadriges Kabel einziehen, was sich mir nicht ganz erschließt. Ich dachte dreiadrig reicht. Die Absicherung in der Wohnung wird noch durch FI-Schalter ergänzt.

Die Leitung für den Geschirrspüler wird über den Spitzboden gezogen und liegt hier auf 4 Meter Länge im ungedämmten Spitzboden auf den Holzdielen.

Meine Frage: Ist 1,5 mm² Leitungsquerschnitt für den Stromkreis Geschirrspüler so ausreichend? Soll die Leitung für den Geschirrspüler im Spitzbodenbereich noch gedämmt werden wegen der Wärme im Sommer?

Danke für eine Rückmeldung.
 
Mit 1,5 qmm kannst Du 16A über 15 bis 18 Meter jagen, passt schon. Dreiadrig würde ausreichen, um den zusätzlichen Stromkreis zu legen. Das Fünfader wird er wahrscheinlich deswegen legen wollen, um im Bedarfsfall erweitern zu können. Lieber ne Ader mehr als eine zu wenig, so groß ist der Preisunterschied nicht.
 
Ok. Vielen Dank für die Rückmeldung. Und Dauerbelastung oder Erwärmung im Spitzboden spielt bei einer Leitung für einen Geschirrspüler in einem Singleappartment auf Putz oder auf Decke wohl eher auch keine Rolle?
 
Bis 40°C Umgebungstemperatur reicht das 1,5mm²; bei höheren Temperaturen wäre 2,5mm² besser. Eine Wärmedämmung ist eher kontraproduktiv.
 
Super. Vielen Dank. Ich habe hier gerade bei meinen Bruder noch reichlich 2,5 mm aus seinem Umbau 2021 gefunden und werd dies dem EFK geben. Ist wohl besser wegen der Wärme im Spitzboden. Dann sind wir auf der sicheren Seite.
 
also die Umgebungswärme ist unbedingt zu berücksichtigen!!!
ein ungedämmter Dachboden kann schnell mal 60°C aufweisen was für die Leitung NICHT förderlich ist, da kann es sogar sein, daß 2,5mm² zu gering werden!

Da ist eine Wärmeisolierung der Leitung gegen den Dachboden durchaus zu überdenken, auch in der Hinsicht, daß man damit die Leitung auf die Ungünstigste Verlegeart setzt -> A2.

In einer Wohnung können die üblichen 18m 1,5mm² bei 16A nicht vollkommen ausgenutzt werden, da aufgrund des Spannungsfalls zwischen Zähler und Unterverteilung keine 3% mehr für die Wohnung zur Verfügung stehen.
Da bleiben wenn die Zuleitung zur UV richtig dimensioniert wurde nur noch maximal 12m übrig.
 
Vielen Dank nochmal für den Hinweis mit der Umgebungstemperatur.

Ich habe noch eine Frage zur Erweiterung, da auch in meinem eigenen Wohnhaus im nächsten Jahr eine kleine Leitungserweiterung der Elektrik ansteht.

Hier in der Dachgeschoss-Wohnung wurde von EFK ein zusätzliches Kabel für den Geschirrspüler eingezogen und an der Flurbeleuchtung eine Wechselschaltung verlegt. Gilt so etwas schon als wesentliche Veränderung, so dass hier für jeden Stromkreis ein RCD nachgerüstet werden muss oder hat der Rest der Elektroinstallation dann noch Bestandsschutz? RCD für das Bad ist bereits seit 1992 vorhanden.
 
Ausschließlich der Bereich welcher verändert wurde, muss nach neuesten Normen ausgeführt werden.

Alles was nicht berührt wurde, darf bleiben, ob dies allerdings sinnvoll ist, steht auf einem anderen Blatt
 
Für den Geschirrspüler wurde ein eigener Stromkreis eingerichtet mit separater Absicherung. Allerdings ohne RCD. Hätte dieser dann mit eingebaut werden müssen? Die EFK hat mir bei Auftragsvergabe erzählt noch einen Gruppen-RCD einzubauen. Da hab ich aber gestern nix in der Unterverteilung gesehen.
 
Und hier noch ne Frage zu den Hohlwanddosen. Gestern sollte noch die Dämmung im Kniestock verstärkt werden. Nach Öffenen desselben kam das zum Vorschein. Das wurde in diesem Fall bei den vier Steckdosen keine Hohlwanddosen verwendet. In der restlichen Wohnung sind Hohlwanddosen vorhanden. Die vier Steckdosen sind mit der Holzunterkonstruktion verschraubt; können also nicht herausgezogen werden. Sind hier nachträglich Hohlwanddosen Pflicht oder kann das auch mit einem Kasten aus Gipskarton auf der Unterkonstruktion verkleidet werden?
 

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Für den Geschirrspüler wurde ein eigener Stromkreis eingerichtet mit separater Absicherung. Allerdings ohne RCD. Hätte dieser dann mit eingebaut werden müssen? Die EFK hat mir bei Auftragsvergabe erzählt noch einen Gruppen-RCD einzubauen. Da hab ich aber gestern nix in der Unterverteilung gesehen.
Ja. Ein RCD wäre hier Pflicht gewesen.
 
Und hier noch ne Frage zu den Hohlwanddosen. Gestern sollte noch die Dämmung im Kniestock verstärkt werden. Nach Öffenen desselben kam das zum Vorschein. Das wurde in diesem Fall bei den vier Steckdosen keine Hohlwanddosen verwendet. In der restlichen Wohnung sind Hohlwanddosen vorhanden. Die vier Steckdosen sind mit der Holzunterkonstruktion verschraubt; können also nicht herausgezogen werden. Sind hier nachträglich Hohlwanddosen Pflicht oder kann das auch mit einem Kasten aus Gipskarton auf der Unterkonstruktion verkleidet werden?
Auch so ist es absolut unzulässig!
 
Vielen Dank. Ich hab es mir mit dem RCD fasst gedacht. Als ich dabei war hat er einen eingebaut (Bild 1). Gestern war der mehrpolige RCD nicht mehr drin (Bild 2). Ich rufe den guten Mann morgen mal an.

Zum Thema Hohlraumdose nochmal: Einen Gipskartonkasten anstelle der Hohlraumdosen hinter die Steckdosen zu setzen wäre auch nicht zulässig? Immerhin brandsicher.
 

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Es ist einfacher Hohlwanddosen einzubauen als irgendwie was mit Gipskarton zu bauen
 
Die Dose soll auch den Schutz vor Funken und Kurzschlüssen bieten.
Hier sind entsprechende Dosen ein zu setzen egal was dahinter sitzt.

Ich gehe jetzt mal von aus, daß der Bereich der da fotographiert wurde üblicherweise nicht zugänglich ist, wenn doch dann wäre auch mit der eingesetzten Dose dieses zu verkleiden.

Es gibt mittlerweile 4fach Dosen führ Hohlwand die lassen sich für so was gut einsetzen.
Geräte-Verbindungsdose O-range ECON® 4
 
Wahrscheinlich wurde der FI wieder ausgebaut, weil irgendwo ein Fehler vorliegt.

Das ist natürlich keine Lösung. Der Fehler ist unabhängig vom FI zu suchen und zu beseitigen!
 
Wahrscheinlich wurde der FI wieder ausgebaut, weil irgendwo ein Fehler vorliegt.

Das ist natürlich keine Lösung. Der Fehler ist unabhängig vom FI zu suchen und zu beseitigen!

Es gibt keine Verpflichtung, einen FI- Schalter in einer vorhandenen Anlage nachrüsten zu müssen.

Leprechaun
 
Habe ich das behauptet?

Trotzdem ist ja nun bekannt, das ein Isolationsfehler vorliegt.
Meinst du, da gibt es auch keinen verpflichtung zu den zu beseitigen?
 
Hier wurde aber eine neue Steckdose montiert und für diese besteht der FI Zwang!
 
Thema: E-Check mit Erweiterung einer Leitung für Geschirrspüler
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