Moin,
das geht ja rund hier.
Faktum bleibt: Diese Installation muss ja irgendwann mal zulässig gewesen sein, sonst hätte die Installation ja keinen Zähler bekommen, richtig?
Also entweder ist gar nicht genullt, sondern es gab mal die Schutzmaßnahme "Standortisolation" - dann wäre der gn/gb wirklich nur ein N, wenn auch mit unglücklicher Farbe, oder es ist genullt, allerdings ohne RCD, wenn ich das richtig sehe. Standortisolation wird es mittlerweile nicht mehr sein, es sei denn, der OP hat Fussbodenheizung...
Ob die Installation auf dem Papier mittlerweile TT ist, ist für die Wirksamkeit der Schutzmaßnahme irrelevant, die Meßwerte u. ggf. die Ursprungserrichtung zählen.
Den PEN auf den formal reinen N zu nullen, ist mir persönlich allerdings wesentlich lieber, als den PEN auf den PE zu erden, wo unter Umständen nur ein gammeliger alter Erder dran ist. Das würde dann krasse Berührungsspannungen ergeben.
Ehrlich gesagt mache ich mir darum keine so großen Sorgen wie den Umstand, dass der Vermieter die relativ sauber errichtete Anlage von irgendeinem Rentner verpfuschen lässt, der ja scheinbar ohne Sinn und Verstand arbeitet.
Das Problem wird nämlich sein, dass es so ein Wohnghetto mit -zig, wenn nicht sogar hunderten Wohnungen ist, und der Vermieter will natürlich kein Geld ausgeben, die Wohnung komplett auseinanderzunehmen und wieder zusammenbauen.
Es muss nicht TT sein, es kann auch TNC-S sein und der PE wurde aus irgenwelchen Gründen sonstwo langgelegt sein, eventuell vom HPA abgegriffen. Dieses Gebäude scheint ja einigen Spielraum für kreatives Gestalten zu lassen...
Spekulieren hilft nichts, man müsste direkt vor Ort nachsehen.
Und nun müssen wir erstmal die Kirche wieder ins Dorf zurückschieben: Es bringt nichts, sich hier aufzuregen. Selbst wenn die Wohnung des Fragestellers aus irgendwelchen Gründen renoviert wird und damit eine der Netzform angemessene Installation hergestellt wird, es gibt noch einige -zig bis einige tausend solcher Wohnungen in dieser Ecke. Das ist ein Kampf gegen Windkraftwerke!
Kollegen, Hand aufs Herz: Selbst wenn einer von uns ein Angebot für die Sanierung abgäbe, welche auf den notwendigen Sanierungsstand hinausliefe, würde einer den Auftrag bekommen? Oder doch der Elektrobetrieb, der am Ende günstiger ist, weil er ohne Fortbildungen nicht mitbekommen hat, dass es RCD-Pflicht, sogar mittlerweile mit 2 RCDs gibt?
Seht es als Art der Resignation an, wenn ich solche Umstände as "Schönheitsfehler" bezeichne - sich darüber aufzuregen lohnt nicht und verkürzt die Ebensdauer bis zum Herzinfarkt.
Das soll natürlich nicht heissen, dass ich eine solche Installation gutheiße, aber ändern kann man nichts. Es bleibt zu hoffen, dass das Netz trotz eventuell TT ausreichend ist, um die Abschlatzeiten auch ohne RCD einzuhalten - und da sind wir wieder beim Messprotokoll, welches ja nicht vorliegt.
Zumal man ja bei Beachtung aller sinnvollen Vorschriften eh nur ausgelacht wird:
- von irgendwelchen Handwerksmeistern, die seit 50 Jahren den Meisterbrief an der Wand hängen haben: "Haben wir immer schon so gemacht!"
- vom Auftraggeber: "Die anderen sind aber viel billiger!"
- vom Endnutzer:"Das hat aber bis jetzt auch so funktioniert."
- von Kollegen:"Wozu messen? Das Prüfprotokoll liest sich doch eh keiner durch"
- lässt sich wohl noch fortsetzen, oder?
Also ego1, verzeihe mir bitte die Bezeichnung als Schönheitsfehler, fachlich hast du zu 100% Recht - aber an der Lage ändern wird es leider auch nichts. Also reg dich nicht so auf und sei froh, dass du für die Installation nicht unterschrieben hast.
:shock: :shock: