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pukda
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Hallo,
von 3 Sicherungsautomaten kommend, sind am Eingang der Unterputz - Herdanschlussdose in der Küche Leitungen von jeweils 2,5 mm² Querschnitt auf 4 (vier) Klemmen angeschlossen und zwar L1 , L2 , L3 und PEN (gelb/ grün.. Zwischen den drei L 1, 2,und 3 liegen jeweils 400 V an, während jeweils zu PEN gemessen 240 Volt anliegen.
Da es sich um einen Altbau handelt ist zu mutmaßen, dass es sich hierbei offenbar um ein altes TN - C - Netz handelt, bei dem Schutzleiter und Neutralleiter auf einer Ader liegen und nicht wie heute üblich getrennt geführt werden.
Nun geht es an den Anschluss des E-Herds mittels NYM - Kabel 5x 2,5 mm² von der Herdanschlussdose zum Herd.
Während für die Herd - Klemmen 1, 2 und 3 die entsprechenden L1, L2, und L3 bestimmt sind, besteht Unklarheit darüber wie mit Klemme 4 mit Kupfer - Brücke nach Klemme 5, im Hinblick auf die Überbrückung zur E-Herd - Gehäuseklemmen in puncto ERDUNG Schutzklasse 1 zu verfahren ist. Das käme nach meiner Meinung einer Nullung gleich, was doch untersagt ist, oder etwa nicht?
Würde mich über eine verlässliche Antwort freuen. Danke.
LG pukda
von 3 Sicherungsautomaten kommend, sind am Eingang der Unterputz - Herdanschlussdose in der Küche Leitungen von jeweils 2,5 mm² Querschnitt auf 4 (vier) Klemmen angeschlossen und zwar L1 , L2 , L3 und PEN (gelb/ grün.. Zwischen den drei L 1, 2,und 3 liegen jeweils 400 V an, während jeweils zu PEN gemessen 240 Volt anliegen.
Da es sich um einen Altbau handelt ist zu mutmaßen, dass es sich hierbei offenbar um ein altes TN - C - Netz handelt, bei dem Schutzleiter und Neutralleiter auf einer Ader liegen und nicht wie heute üblich getrennt geführt werden.
Nun geht es an den Anschluss des E-Herds mittels NYM - Kabel 5x 2,5 mm² von der Herdanschlussdose zum Herd.
Während für die Herd - Klemmen 1, 2 und 3 die entsprechenden L1, L2, und L3 bestimmt sind, besteht Unklarheit darüber wie mit Klemme 4 mit Kupfer - Brücke nach Klemme 5, im Hinblick auf die Überbrückung zur E-Herd - Gehäuseklemmen in puncto ERDUNG Schutzklasse 1 zu verfahren ist. Das käme nach meiner Meinung einer Nullung gleich, was doch untersagt ist, oder etwa nicht?
Würde mich über eine verlässliche Antwort freuen. Danke.
LG pukda