EFH m. Gewerbe - Praxisfragen

Diskutiere EFH m. Gewerbe - Praxisfragen im Forum Installation von Leitungen und Betriebsmitteln im Bereich ELEKTRO-INSTALLATION & HAUSELEKTRIK - Hallo Elektriker, meine Tochter baut ein EFH mit Gewerbeeinheit und am nächsten Mittwoch steht die Begehung mit dem Eli des Bauträgers an. Aus...
Status
Für weitere Antworten geschlossen.
T

TheLongMan

Guest
Hallo Elektriker,
meine Tochter baut ein EFH mit Gewerbeeinheit und am nächsten Mittwoch steht die Begehung mit dem Eli des Bauträgers an. Aus diesem Grund wollte ich mich bei euch mal schlau machen über einige grundlegende Fragen, bei denen wir uns nicht sicher sind.

1. Wir haben vor, die Gewerbeeinheit sowohl elektrisch als auch kommunikationstechnisch vollständig separat zu gestalten. Wie würded ihr das im Einzelnen realisieren? Wir haben im Keller einen HAR in welchem alle Medien ankommen. Sollte man jetzt in diesem HWR zwei separate Verteilungen vorsehen oder gehört die Verteilung für die Gewerbeeinheit in dieselbe? Was spricht für die ine oder andere Variante.

2. Ist es generell verboten, Elektro- und Kommunikationskabel(TV/Netzwerk/Telefon) gemeinsam(im selben Schlitz) zu verlegen oder darf man das? Nehmen wir an, wir verlegen "richtig gutes" Cat7-Kabel; reicht dort die Schirmung evtl aus, um Störungen durch parallele Elektrokabel weitestgehend zu verhindern? Welche Abstände sind ggf. einzuhalten.

3. Ist es generell vorgeschrieben, Kommunikationskabel in Rohren zu verlegen oder darf man darauf verzichten?

4. Ist es üblich/überhaupt realistisch, dem Eli konkrete Vorgaben bzgl. des verwendeten Materials zu machen?

5. Gibt es eine verbindliche Regelung, wie gegenüber dem Bauherren die Regelkonformität/das Funktionieren der Installation nachgewiesen wird. (Prüfungen/Protokolle)

Ich würde mich neben euren fachkundigen Antworten auch über weiterführende Hinweise/Links freuen.

Vielen Dank.
 
1) 2 sep. Verteilungen sind nie falsch. Ich würde dann aber auch 2 zähler wählen aufgrund der einfachen Abrechnung.
Ebeno muss man bedenken das für die Gewerbe VT wohl Reihenklemmen verbaut werden müssen

2) Nur mit abständen

3) nur in Rohren, alles andere entspricht net den Normen

4) alles eine preisfrage.. Der kalkuliert natürlich mit dem mat welches er am günstigsten einkaufen kann und den höchsten Gewinn für ihn bringt.
ich würde aber trotzdem meine Wünsche ansprechen und kalkulieren lassen. Man baut ja auch für sich selbst

5) nach VOB. demnach müssen dann DIN u VDE eingehalten werden, Messprotokolle nach VDE usw. müssen dem Auftraggeber ausgehändigt werden. Bei einem Bauträger wärst du net der Kunde des Elis sondern dieser, somit erhält er alles ws u.u. dazu führt das du nix bekommst oder betteln musst.
also vertraglich zusichern lassen
 
Zu 3: Du kannst darauf verzichten, wenn Du das möchtest. Allerdings würde ich das nicht empfehlen, weil Netzwerkleitung ziemlich empfindlich ist. Bei einer Verlegung ohne Rohr treten mechanische Beanspruchungen auf, die der Leitung nicht gut tun. Man neigt auch eher dazu, die vorgeschriebenen Biegeradien nicht einzuhalten.

Grüße

marsu
 
kaffeeruler schrieb:
1)
Ebeno muss man bedenken das für die Gewerbe VT wohl Reihenklemmen verbaut werden müssen

/quote]

Na ja schlecht ist der Vorschlag nicht aber für ein
Kleingewerbe sicher übertrieben ich denke da dies
auch mehr für große Industrieanlagen vorgeschreben ist
als für einen 2-4 reihige einfache UV für ein-zwei kleine Arbeitsräume.
Da müssten deffinitiv dann auch Feldverteiler zur Anwendung kommen die einen sep.oberen Anschlussraum nur für Reihen/Durchgangsklemmen haben sowas hat zB.
Hager im Angebot ca.400-500 EUR (3 felder).
 
Meines Wissens sind Reihenklemmen nirgends gefordert. Es ist nur die anerkanntermaßen häufigste Lösung im Gewerbe/Industriebereich um Forderungen, wie die Zuordnung der aktiven Leiter, zu erfüllen, die u.a. der Überprüfbarkeit der Anlage dienlich sind ... letztendlich wäre das auch in jeder Privatanlage notwendig, hier ist der wirtschaftliche Schaden durch "Nee, dann muss ich jetzt komplett ausschalten) einfach nicht groß genug um es zu rechtfertigen ;)
 
In der , ich glaub es war die VDE 0108 sind ne menge Bsp. zu finden wo N-Trennklemmen od ähnliches gefordert sind.

Da wir net wissen ob die Gewerbeeinheit da rein passt od net war es nur ein Hinweis darauf was evtl. zu erwarten sei. Das muss letztlich der Fachmann vor Ort entscheiden/ beurteilen
 
In der , ich glaub es war die VDE 0108 sind ne menge Bsp. zu finden wo N-Trennklemmen od ähnliches gefordert sind.

Es ist die VDE0100-718. Ob die zur Anwedung kommt hängt von der Landesbauordnung bzw. von der Baugenehmigung ab.

Wenn es eine Verkaufsstätte ist dann kommen einige zusätzliche Vorschriften hinzu. Zu nennen ist der Brandschutz und die Anwenung der LAR (Leitungsanlagenrichtlinie).

Das weis die ausführende Elekrofirma am besten.
 
Hallo und Danke für eure Antworten.
Zu 1.) sep. Verteilung heißt für mich auch 2 Zähler!
Aber: Wo sollte diese Verteilung hin? In denHAR oder direkt in die Gewerbeeinheit? Das Gewerbe ist übrigens eine Anwaltskanzlei, die nur einen Arbeitsplatz haben wird.
2./3.) OK, Rohre sind also echt gefordert und auch von Vorteil. Wie ist das nun mit dem Abstand? Gibts da konkrete Forderungen/Vorgaben?
 
Zu 1.) sep. Verteilung heißt für mich auch 2 Zähler!
Aber: Wo sollte diese Verteilung hin? In denHAR oder direkt in die Gewerbeeinheit? Das Gewerbe ist übrigens eine Anwaltskanzlei, die nur einen Arbeitsplatz haben wird.

Na beim Anwalt gibts Erleichterungen da es keine Verkaufsstätte und kein Beherbergungsbetrieb ist.
Massgebend ist immer die Baugenehmigung und die eingetragene Nutzung.
Schwierig wird es wenn es doch ein Ladenlokal wird, dann muss die Elektrik mit Sicherheit die 0100-718 erfüllen.

Jedoch ist immer §5 der UVV mit BGAV3 gültig.

Ob BGB oder VOB vereinbart wurde ist für die Technik zweitrangig.
DIN 18014 und DIN 18015-x müssen wegen der TAB eingehalten werden.
 
Status
Für weitere Antworten geschlossen.
Thema: EFH m. Gewerbe - Praxisfragen
Zurück
Oben