EFKffT arbeiten in großer Höhe erlaubt?

Diskutiere EFKffT arbeiten in großer Höhe erlaubt? im Forum Off-Topic & Sonstige Tipps und Probleme im Bereich DIVERSES - Liebe Spezialisten Eine wirklich dringende Frage an Euch: Ich bin 58 Jahre alt und bin seit 27 Jahren Hausmeister in unterschiedliche Unternehmen...
S

Stubenpilot

Beiträge
4
Liebe Spezialisten
Eine wirklich dringende Frage an Euch:
Ich bin 58 Jahre alt und bin seit 27 Jahren Hausmeister in unterschiedliche Unternehmen. Mein neuster Job hat als Voraussetzung, dass ich an Qualifikationen „teilnehme“....(namentliche nicht genauer beschrieben).....ich bin kein ausgebildeter Elektriker...NIX....
Zu erst wurde ich zu einer Schulung geschickt „EuP“ was man nachvollziehen kann.
Dann wurde zu einer 5-Tage Schulung geschickt welche zum Ziel hat eine EFKffT zu werden.
Der Kurs (über 5 Tage) wurde an einer Akademie gemacht und schon am ersten Tag bin ich ausgestiegen. Es überforderte komplett mein Horizont wo die begangen „Widerstände“ zu messen und mit Fachbegriffen um-sich-warfen.
Ich bin zu meinen Arbeitgeber hin und sagte, das „es für mich-zu-hoch-sei und ich rein NIX kapiere“----

Die Reaktion war: „Wir suchen eine andere Möglichkeit für Sie“
Tage später bekam ich erneut die Anweisung einen „3-Tage“ Kurs zu machen mit den gleichen Ziel...hier aber nur Theorie. Diesen Kurs bestand ich auch ...auch mit theoretischer Prüfung …..
Da sich aber mein Arbeitgeber und der Mann der den Kurs geleitet hat gut kannten „half“ er mir bei der Prüfung. (Alle waren Glücklich)......

Doch Zweifel kamen bei mir auf...als der Kursleiter folgenden Satz sagte:
„Hätten Sie den 5-Tage Kurs gemacht...dürften Sie z.B. Steckdosen alleine wechseln...hier mit den 3-Tage Kurs aber dürfen Sie das nicht“ (Praktischer Teil fehlt!)

Ich bekam das Zertifikat und später auch die schriftliche „Bestellung“. Damit war für mich die Sache erledigt. Ziel hierbei war es insgesamt, dass ich die Prüfung an beweglichen elektrischen Teilen machen darf (auch mit extra Kurs dazu gemacht und kein Wort verstanden!) (Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel DGUV)----auch hier bei dem Kurs bekam ich nie das Prüfgerät optisch zu sehen noch wurde darüber etwas erklärt....es wurden nur die Fragen des „Warum“ behandelt und nicht des „WIE“

In den Unternehmen wo ich arbeite gibt es auch die geforderte „Elektro-Fachkraft“... ein studierter kluger Mann in dem Fachgebiet. Soweit---so gut.

Ich muss mal einschieben folgende INFO:
Ich bin kein Dummkopf hatte aber bislang immer Betriebselektriker und habe im elektro Bereich- nur Leuchtstoffröhren wechseln müssen oder lose Stecker wieder „fest“ machen----Sicherungen wechseln usw. Mehr nicht was Elektro betrifft. Ich würde gerne „mehr“ können...aber ich bin zu alt dazu und die ganzen Fachbegriffe und Umrechnungs- Einheiten und und und ...geht nicht in mein Kopf rein...geht nicht.

Als erstes kam dann auch die Prüfung der FI Schalter...kein Problem.... In meinen Alltag dann defekte Sicherungen finden und austauschen an Schaltschränke...auch kein Problem mache ich seit 27 Jahren.

Jetzt das Problem:
Wir haben Veranstaltungsräume (schräg wie im guten Kino) der Raum (die Räume) ist an der Höchsten Stelle 8 Meter hoch an der obersten Stelle nur noch 3 Meter. Dazwischen geht es schräg runter mit festen Stuhlreihen.
An der Decke Leuchtstoff – Röhren 58W ---normale aber so eingebaut, dass die mittels „Zwei“ Vorschaltgeräte insgesamt „Dimmbar“ sind...(Technik aus den 80ger-Jahren) Ein normales Vorschaltgerät und ein Vorschaltgerät was von 0-10V arbeitet (Hierbei ist die NULL wichtig!)... beide Geräte zusammen ermöglichen in den Sälen, dass die komplett gedimmt werden können.

Nun sind in den vier Räumen zusammen an die 28 Leuchten defekt. Grund war das die „Höhe“ ein Problem ist und man ohne da RAUF-ZU-Klettern nicht weiß WAS nun defekt ist...das Leuchtmittel oder einer oder beide Vorschaltgeräte. (Irgendwann hat mein Vorgänger es aufgegeben dort hoch-zu-kraxeln mit einer Leiter und dann festzustellen das es das Vorschaltgerät ist)..... Meine Nachforschung dazu ergab, dass es diese Vorschaltgeräte für „Dimmbare 58W Röhren mit einer Spannung ab „NULL“ Volt gar nicht mehr gibt...(Es gibt nur noch ab „EIN Volt)......

Ich nun neu im Unternehmen und mir wurde aufgetragen das „Problem“ zu lösen. Also schnappte ich mir eine 7 Meter Leiter, der Verwaltungsboss befahl noch ein Mitarbeiter die Leiter zu-halten. Und wir wechselten so einige wirklich defekte Röhren aus. Was ja kein Problem ist. Trotzdem bleiben bis zu 10 Lampen dunkel. Also Vorschaltgerät. Die „normalen“ konnte ich besorgen...aber die mit der Steuerspannung „NULL“ Volt bis 10V leider nicht. Und so kam der Verwaltungsboss auf die Idee:
„Bauen Sie aus den hinteren Reihen die alten Vorschaltgeräte aus und setzen Sie diese in den defekten „vorderen“ Reihen oben wieder ein.“

Ich hoch auf die Leiter (3 Meter kein Thema...Kopf über und Stromlos natürlich mit Stirnlampe am Kopf) baute ich die ersten zwei Vorschaltgeräte aus (Baujahr 94)..... es sind insgesamt 6 Leitungen ab und an-zu-klemm davon eine Klemme mit doppelt Drähten. Die Vorschaltgerät sind halb versteckt in der Lampe mit je zwei Schrauben befestigt.

In gut 3 Meter Höhe geht das noch...aber bin ich in den vordersten Reihen.....dann stehe ich in 7 Meter Höhe völlig „freihändig“ auf einer Alu-Leiter.... der ganze Raum ist mit nur ein Baustrahler (mit Akku) hell der Rest ist dunkel und ich mit der Stirnlampe oben auf 7 Meter Höhe. Nicht abgesichert oben...unten hält ein alter Mann die Leiter fest ...aber wenn ich mit meine 115 Kg Körpergewicht die Leiter zum schwanken bringe...der kann die nie halten! Falle ich runter weil ich das Gleichgewicht verliere oder mir schwindelig werde...“Klatsche“ ich auf schräge Stuhlreihen und breche mir das Genick!

Jetzt frage ich mich, ob ich das als EFKffT mit einen 3-Tage-Kurs überhaupt „darf“??? In meinen Augen ist es eine elektro- Installation wenn man an die 6 Kabel ab und neu anschließen muss. Dann die „Höhe“ quasi Ungesichert!

Ich bin zu meiner zuständigen Elektro-Fachkraft gegangen. Habe Ihm gesagt wo das Problem liegt und der gute Mann kann-gar-nicht All-Wissend sein denn Er verstand es so, dass ich nur die „Starter“ wechseln müsse. Mit dem Irrglaube (weil Er gar nicht kapiert hat was ich machen soll)...ist Er zum Verwaltungsboss gegangen und der „bestand drauf“ und hat wohl gesagt dass ich die nötige Qualifikation dazu hätte. Fertig!

Als ich den Irrtum mitbekommen hatte das die „Fachkraft“ davon ausging dass es nur Starter seinen...korrigierte ich den Mann und zeigte den bei einer 3-Meter offenen Lampenverkleidung dass es keinesfalls nur der Starter sei (der da überhaupt nicht drinnen ist!) Sondern es sich um zwei Vorschaltgeräte handelt! Ich bat den Mann mich „von den Job zu befreien“ ---er sagte zu---das Er mir das verbieten würde und ging wieder zum Verwaltungsboss.

Der Verwaltungsboss hingegen sagte wörtlich erneut:
„Mir ist es wichtig das es unser Hausmeister macht“ Die elektronische Fachkraft zuckte mir gegenüber nur mit den Schultern, denn vor den Verwaltungsboss „zittern“ Alle. Nun stehe ich da!

Mir hat weder eine Fachkraft „gezeigt“ WIE man die Klemmen befestigt das die nicht raus-rutschen...teilweise bin ich wirklich zu blöde die Drähte da raus-zu-bekommen aus den Klemmen und bei einen Test in 3 Meter Höhe alleine...schaffte ich es das Ganze wieder zurück an-zu-schließen...aber einige Drähte steckten niemals „fest“ in den Klemmen.......!
Das ist mir zu schwammig! Fackelt die Hütte ab was dann?
Ich habe so etwas noch nie gemacht!

Würde dazu eine reale Elektro Firma beauftragt...die würden erst mal wissen „was Sie machen“ welcher Draht wozu überhaupt da-ist. Und die würden es schneller machen und ich bezweifele ob die wegen der Arbeitssicherheit nur mit Leiter kommen würden? Der Mann der unten die 7 Meter Leiter hält könnte ja ein Vorschaltgerät aus Versehen auf den Kopf bekommen...dann ist der tot!

Wie komme ich da raus aus der Situation?
- Eine Tätigkeit die mir als EFKffT Niemand gezeigt hat
- Arbeit ungesichert auf einer 7 Meter Alu Bock-Leiter
- Stromlos Ja aber der gesamte Saal ist dunkel und ich mit Stirnlampe am Kopf
- ich nicht weiß ob die erneut eingesteckten Drähte in den alten Vorschaltgeräten fest sitzen!

Vor gut 20 Jahren gab es im selben Unternehmen ein Hausmeister der nur ein Leutmittel gewechselt hatte in 4 Meter höhe von der Leiter gefallen ist und gestorben ist weil er unglücklich aufgeschlagen war....seit den gibt es die schriftliche Anweisung das "Arbeite auf Leiteren" immer unten von einer zweiten Person gehalten werde muss!

Lehne ich morgen diesen Job ab...explodiert der Verwaltungsboss denn dann kommen enorme Kosten auf Ihm zu wegen einer realen Elektro-Firma. Zumal es wohl aus meiner Sicht echt unklug ist...Vorschaltgeräte aus dem Jahr 94 auszubauen und erneut ein-zu-bauen...die bekommen doch dabei ein „Knack“ weg dabei.(???)

Ich bin mit mein Latein am Ende..... ich weiß nicht wo ich fragen kann...wer mir helfen kann diesen Wahnsinn abzulehnen! In den selben Räumen musste auch unter die abgehangene Decke geschaut werden. Eine Gipser Firma kam mit „Gerüst“ um eine Platte anzuheben. Aufbau 1 Stunde...Hochklappen 20 Minuten...Abbau 1 Stunde des Gerüstes auf gerader Fläche ganz unten!

In den Stuhlreihen hingegen solch ein schweres Gerüst auf-zu-bauen ist alleine nicht machbar weil es bis zu 7 Meter hoch geht. Und wegen der Schräge recht kompliziert ist. Ich denke die Gipser haben es richtig gemacht und nun soll der dumme Hausmeister (also ich) da Oben auf einer ALU-Leiter solche komplexen elektro Aufgaben machen?

Muss ich das?
 
Du musst zwischen 2 unterschiedlichen Anforderungen unterscheiden. Für das Arbeiten auf Leitern und Gerüsten gibt es klare Vorgaben der BG/DGUV, z.b. in der 201-011.

Für die Arbeit an elektrischen Anlagen gibt es ebenso Vorgaben, was eine EUP, EFKffT usw. darf. Ob und inwieweit deine Qualifikation das zulässt, kann niemand aus der Ferne beurteilen.

Das der Ersatz von defekten VG nun kein Hexenwerk ist, dürfte allen hier klar sein. Bestandsleuchte öffnen, Foto, dann passendes Ersatzteil beschaffen und tauschen. Das beschriebene Vorgehen macht keinerlei Sinn, der (De-/Montage-)Aufwand übersteigt doch jeden erkennbaren Nutzen.
 
Hallo Karo....nun es ist ein Hexenwerk aus einem 1994ger Vorschaltgerät erst mal die alten Kabel raus-zu-bekommen...... das was heute normal ist...gab es da nicht...ich drehe da quasi mit Gewalt dranne bis sich die Drähte daraus lösen...(keine Schrauben)...die NEUEN Drähte dann "fest" in solche Löcher wieder zu verbinden...ist ein Hexenwerk ---rutscht immer wieder raus......
 
Wer ist denn die für Dich zuständige Elektrofachkraft?
Egal welchen Kurs du gemacht hast, darf eine Efft nur unter Aufsicht einer Elektrofachkraft arbeiten.
Und diese muß dich auch anleiten und dir Erklären wie die elektrischen Arbeiten durch zu führen sind.

Deinem Vorgesetzten ist vermutlich gar nicht klar, daß er allein die Verantwortung für Deine Tätigkeiten hat.
Selbst wenn Dieser Vorgesetzte, und im Zweifelsfall ist das der "Verwaltungsboss", keinen blassen Schimmer von Elektrik hat trägt er weiterhin die Verantwortung für Dich UND jegliche von Dir durchgeführte Arbeit.
Für Das Arbeiten in Großer Höhe oder auch ohne ausreichende Beleuchtung wäre wohl die Berufsgenossenschaft der richtige Ansprechpartner, oder auch die Gewerbeaufsicht wenn es wirlich arg ist.

Derjenige der unten an der Leiter steht hat übrigens Helmpflicht!
 
.ich drehe da quasi mit Gewalt dranne bis sich die Drähte daraus lösen...(keine Schrauben)...die NEUEN Drähte dann "fest" in solche Löcher wieder zu verbinden.
Hat es 1994 schon Federzugklemmen gegeben?
Eventuell gibt es einen kleinen Hebel zum Drücken, oder einen Schlitz für einen kleinen Schraubendreher zum Lösen der Federzugklemme.
Wenn ohne Lösen der Klemme der Draht nur mit Gewalt herausgeht, dürftest Du den Federzug schon ruiniert haben, sodass ein neuer Draht nicht mehr hält.
 
Grundsätzlich lass den Verwaltungsboss doch im Dreieck hüpfen, bei 7 m auf einer Leiter kann der selber hoch steigen . Hier ist ein Gerüst notwendig. Das zum Ersten . Zum Zweiten auch wenn du eine Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten bist und dazu auch die Instandsetzung von Leuchten gehört bist du immer noch keine Vollwertige Elektrofachkraft und musst in die Tätigkeit die du ausführst von einer EFK eingewiesen werden . Das ist hier nicht erfolgt . also stelle dich einfach dumm und sag deiner VEFK er soll dir die Reparatur erläutern und vor allem erst mal zeigen . Auf die Leiter da bei mehr als 3 Metern würde ich erst gar nicht steigen . Und wie schon gesagt wurde bei 7 m Leiterlänge kann der Helfer die Leiter gar nicht mehr sichern . Es gibt im Arbeitsschutz einen Grundsatz . "Arbeitsschutz geht alle an und in erster Linie denjenigen der die Arbeit ausführt" .
 
Danke für die Hinweise!
Ja das habe ich gedacht das die Sache nicht ganz "koscher" ist. Ich habe heute mit zwei Berufsgenossenschaften telefoniert. Ein Mal die von Elektrohandwerk und ein Mal die für Lehrreinrichtungen. In beiden BG Einrichtungen sagten die Sicherheits Fachleute, dass Arbeiten in 7 Meter Höhe auf einer Leiter ----wenn es mehr als ein Leuchtmittel zu wechseln ist.... also DAS was ich soll...ist überhaupt nicht zulässig. Mit der BG welche für diese Einrichtung zuständig ist bin ich nun im Kontakt und auch hier kam rüber, dass der für mich zuständige Mann die Elekto Fachkraft mich erst mal einweisen muss....zeigen muss.... bis ich es problemlos kann. Aber genau die Elektro Fachkraft (weit über 65) hatte wohl mal Elektriker gelernt aber später Elektro sudiert und ist fern ab der Realität und dachte ich muss nur einen Starter wechseln. Dennoch werde ich jetzt die Elektro Fachkraft unter Druck setzen und Ihm klar machen was ich darf und was nicht....dazu haben mir die BG Links geschickt wo klar steht wie mit Leiteren und in welchen Höhen WAS gemacht werden darf und was nicht.
Mal sehen wie der Mann reagiert.
Ich werde Euch berichten.
Trotzdem Danke an Euch!
 
Hallo ,

wer bei uns in der Höhe arbeiten will ( muss ) , braucht eine sogenannte G41 Untersuchung. Dort wird festgestellt , ob man " höhentauglich" ist. Einfach mal G41
googlen..
Nebenbei , bei uns sind Arbeiten bei der man höher als 1,21m muss , nicht mehr mit Leiter erlaubt..
 
Du musst zwischen 2 unterschiedlichen Anforderungen unterscheiden. Für das Arbeiten auf Leitern und Gerüsten gibt es klare Vorgaben der BG/DGUV, z.b. in der 201-011.
.

In unserer letzten Arbeitsschutz Belehrung hieß es ganz konkret: Leitern sind keine Arbeitsstätten. Sprich auf einer Leiter darf ich nur:
- wirklich kleine,
- schnell aufzuführenden,
- ohne übermäßigen Werkzeugeinsatz
Arbeiten ausführen.
In Höhen über vier Meter darf gar nicht mehr auf einer Leiter gearbeitet werden.
Wir halten uns auch strickt an diese Vorgaben.
Entweder wird ein Gerüst gestellt, oder mit mit einem Hubsteiger (wenn möglich) gearbeitet.
In sieben Metern Höhe auf einer Leiter z.B. Vorschaltgeräte zu wechseln geht gar nicht!
Dein AG ist verantwortlich in Sachen Arbeitsschutz zu belehren und dich auf dem neuestem Stand zu halten. Dazu ist er verpflichtet.
Ja, früher als wir noch jung waren haben wir solchen lebensgefährlichen Unfug auch gemacht.

Odin67
 
Ich möchte den TE gerne darauf aufmerksam machen, dass alles was ihm hier geraten wird, zwar völlig richtig ist, es aber wenige rechtliche Verbindlichkeiten hierzu gibt. Wenn er es seinem Chef an den Kopf wirft, im Sinne von, "also im Forum habe ich gehört, dass......" Ist dies ein denkbar ungutes Argument.

Verbindlichkeiten können ausschließlich von der Gefährdungsbeurteilung des Arbeitgebers abgeleitet werden und eben gesetzliche Rahmenbedingungen bzw die Vorgaben, welche die BG macht.

Ein sehr guter Hinweis war beispielsweise die G41 wurde die nicht durchgeführt, ist ein arbeiten in Höhe zu verweigern und einzufordern. Voraussetzung hierfür aber ebenfalls die Vorgaben der BG bzw Unfallkasse.
Auch kannst du an den Arbeitgeber heran treten und auf eine Arbeitsanweisung und Gefährdungsbeurteilung bestehen, bringt dir zwar nicht viel wenn du Stürzen solltest. Im Nachhinein bist du aber abgesichert durch die Versicherung des Arbeitgebers bzw wird er dir keine ausstellen, wenn er clever ist und an seinem Geld hängt.
 
Was nützt es mir wenn ich da auf der Leiter arbeite, die wegrutscht, der Kollege die Leiter wegen der Hebelwirkung nicht halten kann und ich mir das Genick breche . Deshalb steig ich auf keine Leiter die nicht richtig steht und gesichert ist. Und ob du nun aus 1m Höhe oder 10 m Höhe auf eine Stuhlkante mit dem Genick knallst spielt da gar keine Rolle. Nur weil der Arbeitgeber da zu geizig ist ein fachgerechtes Gerüst zu stellen. Gefährdungsbeurteilung für diese Tätigkeit muss in jedem Fall vorliegen . Und eine Gefährdung durch Absturz von der Leiter liegt da nun mal vor . Da kann der Verwaltungsboss reden was er will . Es ist seine Aufgabe sicheres Arbeiten zu ermöglichen. Die Punkte elektrische Sicherheit wurden ja angesprochen. Du bist zwar Elektrofachkraft aber der Zusatz für festgelegte Tätigkeiten steht da nicht ohne Grund.
Aber einen Tipp gebe ich dir da noch . Wenn du Dir nicht zu 100% sicher bist was du da tust , breche die Arbeit ab und rufe die (V)EFK .
 
Thema: EFKffT arbeiten in großer Höhe erlaubt?
Zurück
Oben