Ein Elektriker begründet ein Planungsbüro für TGA-ELT!

Diskutiere Ein Elektriker begründet ein Planungsbüro für TGA-ELT! im Forum Grundlagen & Schaltungen der Elektroinstallation im Bereich ELEKTRO-INSTALLATION & HAUSELEKTRIK - darf ein stattl. geprüfter Techniker ein Planungsbüro/Ingenieurbüro begründen und als Freiberufler arbeiten?
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Stivy

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darf ein stattl. geprüfter Techniker ein Planungsbüro/Ingenieurbüro begründen und als Freiberufler arbeiten?
 
Planungsbüro schon, aber vermutlich darf er sich nicht "Ingenieurbüro" nennen,das kann aber je nach Bundesland unterschiedlich sein.
 
darf ein stattl. geprüfter Techniker ein Planungsbüro/Ingenieurbüro begründen und als Freiberufler arbeiten?

Nein.

Die Arbeit als Freiberufler ist in D reglementiert: Katalogberufe Freiberufler Liste - Übersicht aller Berufe
Die Bezeichnung Ingenieur erfordert einen entsprechenden Abschluss.
Ausserhalb dieser Listenberufe kannst du also nur gewerblich tätig werden, inkl. aller Annehmlichkeiten, Kammermitgliedschaft, Gewerbesteuer usw.

(ich hoffe inständig, du fragst für jemand anderen an....)
 
Nein.

Die Arbeit als Freiberufler ist in D reglementiert: Katalogberufe Freiberufler Liste - Übersicht aller Berufe
Die Bezeichnung Ingenieur erfordert einen entsprechenden Abschluss.
Ausserhalb dieser Listenberufe kannst du also nur gewerblich tätig werden, inkl. aller Annehmlichkeiten, Kammermitgliedschaft, Gewerbesteuer usw.

(ich hoffe inständig, du fragst für jemand anderen an....)




von deiner Liste:

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Und selbst wenn ein Elektriker kein Freiberufler werden kann, er kann ein Planungsbüro rechtlich als Gewerbe begründen.
 
Ingenieur darf sich jeder nennen der will nur der Diplom Ingenieur ist geschützt, oder eben auch Bachelor und Master.
Die frage stellt sich allerdings ob ein Master Absolvent sich auch Diplom Ingenieur nennen darf, da die Studiengänge ja umstrukturiert wurden und des den Abschluß Dipl. Ing nicht mehr gibt.
 
Staatlich geprüfter Techniker – Wikipedia
Und deshalb kann der Staatlich geprüfte Elektrotechniker ohne Einschränkungen als Freiberufler auch ein Planungsbüro errichten und betreiben .

Er macht die Planung doch nach HOAI:

Die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) ist eine Rechtsverordnung der deutschen Bundesregierung zur Regelung der Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen in Deutschland.

Darf ein staatlich. geprüfter Elektriker eine Ingenieurleistung leisten und dafür bezahlt werden? Er ist doch kein Ingenieur.
 
Wer sagt, daß Planung zwingend eine Ingenieurleistung ist?
 
darf ein stattl. geprüfter Techniker ein Planungsbüro/Ingenieurbüro begründen und als Freiberufler arbeiten?
Und selbst wenn ein Elektriker kein Freiberufler werden kann, er kann ein Planungsbüro rechtlich als Gewerbe begründen.

Das hast Du Dir doch schon mal selber beantworten können.
Da der Begriff "Planungsbüro" m.W. nach nicht rechtlich gsechützt ist, kannst Du auch als Florist eines aufmachen, um z.B. zu planen, wieviel Tomatenpflanzen Du in einen 50cm-Blumenkübel pflanzen möchtest.

Darf ein staatlich. geprüfter Elektriker eine Ingenieurleistung leisten und dafür bezahlt werden? Er ist doch kein Ingenieur.

Hilfe zur Selbsthilfe:
Darf ein staatl. geprüfter Masseur künstliche Kniegelenke implantieren und sich dafür bezahlen lassen?? Er ist doch kein Chirurg.
 
@ Stromberger dein Vergleich hinkt . Ein Staatlich geprüfter Elektrotechniker hat einen Fachschulabschluss und ist durchaus in der Lage und berechtigt Technische Gebäudeeinrichtung auf dem Gebiet der Elektrotechnik zu Planen .
 
Die (zentrale) Frage in dem Beitrag war aber:
"Darf ein staatlich. geprüfter Elektriker eine Ingenieurleistung leisten und dafür bezahlt werden? Er ist doch kein Ingenieur."

Und da ist die Antwort nein. Genau wie in meinem Beispiel.
 
Nein er darf es und darf auch dafür bezahlt werden ! Er darf sich lediglich nicht Ingenieurbüro nennen ! Aber sehr wohl Planungsbüro.
 
Da der Begriff "Planungsbüro" m.W. nach nicht rechtlich gsechützt ist,....

Was hast Du an diesem Satz nicht verstanden? Hab ich doch klar ausgeführt, oder?
Eine (planerische) Ingenieurleistung sollte (mindestens) von einem Ingenieur erbracht werden. Erbringt sie ein Techniker, steht eben auch nur "Techniker" unter dem Machwerk. Ob ein Kunde dafür Ingenieursätze zu bezahlen bereit ist, muss er selber entscheiden.
 
Was hast Du an diesem Satz nicht verstanden? Hab ich doch klar ausgeführt, oder?
Eine (planerische) Ingenieurleistung sollte (mindestens) von einem Ingenieur erbracht werden. Erbringt sie ein Techniker, steht eben auch nur "Techniker" unter dem Machwerk. Ob ein Kunde dafür Ingenieursätze zu bezahlen bereit ist, muss er selber entscheiden.

Genau! Da ich offiziell nicht planen darf, ( als Ingenieur, Techniker ) rechne ich meine Arbeitsleistung in der Regel als Regie- Stunden ab.

Leprechaun
 
Das ist das generelle Problem in Deutschland: Es zählt allein die Papierlage, ob nun fähig oder nicht ist egal.
 
Das ist das generelle Problem in Deutschland: Es zählt allein die Papierlage, ob nun fähig oder nicht ist egal.
Leider, oder "Gott sei Dank" ?

Bei uns gibt u. a. es diese "Meinungen":
"Wie b... weared di wenn se itte studiert hättet"
oder aber
"Kaum studiert und dr D... ist fertig".
 
Ach ja Technische Gebäude Ausrüstung ist ein weites Feld .
Ein Elektromeister darf ein Eigenheim oder jedes beliebige andere Gebäude mit einer Elektroanlage ausrüsten (Installieren) . Das ist TGA -Tätigkeit . Dazu gehört auch die Planung und die darf er auch selbst ausführen. Der staatlich geprüfte Techniker für Elektrotechnik ist fachlich dem Meister gleichgestellt und auch dem Ingenieur .
So nun nenne mir mal einen Grund warum ein Techniker da kein Plannungsbüro auch als Freiberufler betreiben darf . Die Honorarverordnung für Architekten und Ingenieure kann im Werksvertrag auch vereinbart werden oder davon darf auch abgewichen werden . Lediglich Ingenieurbüro darf er seine Firma nicht nennen denn er ist kein Ingenieur .
Das die Plannung nicht unbedingt eine Ingenieurtätigkeit ist wurde dir auch schon gesagt !
 
Ich glaube ihr irrt.
Es geht hier nicht um einen staatlich geprüften Techniker, sondern um einen, der stattlich geprüft wurde.
Wie eine solche Prüfung im Detail aussieht lässt sich nur vermuten.
Deshalb also Ja, er darf es nicht!

Wäre er staatlich geprüft, dürfte er aber wahrscheinlich nicht als Freiberufler. Was er seinen Kunden für seine Dienstleistungen abverlangt kann er vertraglich regeln.

Man muss auch mal das Kleingedruckte lesen.
 
Thema: Ein Elektriker begründet ein Planungsbüro für TGA-ELT!
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