Ein Stromzähler versorgt zwei Häuser!

Diskutiere Ein Stromzähler versorgt zwei Häuser! im Forum Installation von Leitungen und Betriebsmitteln im Bereich ELEKTRO-INSTALLATION & HAUSELEKTRIK - Frage: Wenn sich der verplombte Stromzähler in einem Kasten 900 Meter vom Grundstück entfernt befindet, wie wird dann ein "Hausanschluss"...
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jananatali

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Frage:

Wenn sich der verplombte Stromzähler in einem Kasten 900 Meter vom Grundstück entfernt befindet, wie wird dann ein "Hausanschluss" definiert, wenn zwei auf dem Grundstück befindlichen Häusern über denselben Zähler mit Strom versorgt werden und keine sichtbare Stromversorgungsauftrennung durch weitere Zähler in den Häusern selbst erfolgt.

Trägt ein Stromversorger bei einer solchen Distanz eine Verantwortung oder kann er sich darauf zurückziehen, indem er sagt:

"Alles hinter dem Zähler - interessiert mich nicht!"

Im vorliegenden Fall hat jemand einen separaten Altbau angemietet und einen Stromversorgervertrag unter seinen Namen abgeschlossen. Als auf demselben Grundstück der Neubau fertig und vom Eigentümer vermietet worden ist, explodierte die Stromrechnung für den Altbaumieter.

Es stellte sich heraus, dass beide Häuser über denselben Zähler mit Strom versorgt wurden.

Es würde mich daher interessieren, was ein "Hausanschluss" wirklich ist, wie wird er definiert - und wie man ggf. gegenüber dem Stromversorger vorgehen könnte? Hat der Stromversorger selbst - es geht mir nur um den Stromversorger - irgend etwas (technisch) falsch gemacht, was man ihm direkt vorwerfen könnte?
 
Normal sitzt der Ha im Haus das versorgt werden soll.
aber es werden auch Doppelhäuser über einen Ha angeschlossen allerdings mit getrennten Zählern.Da muß doch vorher ein Schriftverkehr stattgefunden haben.Beantragung des Hausanschlußes.Oder wird der Neubau vom Altbau versorgt weil der Weg näher ist, und man sich den Preis für die 900m sparen wollte.
Aber 900m, was ist das denn für ein Grundstück?
 
... und was ist das dann für ein Querschnitt???? :shock:
 
jananatali schrieb:
Es würde mich daher interessieren, was ein "Hausanschluss" wirklich ist, wie wird er definiert - und wie man ggf. gegenüber dem Stromversorger vorgehen könnte? Hat der Stromversorger selbst - es geht mir nur um den Stromversorger - irgend etwas (technisch) falsch gemacht, was man ihm direkt vorwerfen könnte?

Der Versorger legt in der Regel bis zum Hausanschlußkasten. Dahinter ist es Sache eines konzessionierten Elektrikers, die Anlage im Auftrag des Bauherren/Eigentümers fachgerecht zu errichten.

Es wäre gut, wenn du uns noch mitteilen würdest, um welches EVU/VNB es sich bei dir handelt.
Hier mal ein paar Links dazu von der Süwag:
http://www.suewag.de/netznutzer-stromne ... anten.html
und ganz besonders hier:
http://www.suewag.de/netznutzer-stromne ... ungen.html

Gegen deinen VNB wirst du schwer vorgehen können, da der meiner Meinung nach keinen Fehler begangen hat (läßt sich aber aus der Ferne nicht sicher sagen... dazu sind die Informatioinen zu dünn).

Meiner Meinung nach liegt der Fehler beim Eigentümer beziehungsweise dessen Elektriker. Diese haben nicht für einen zweiten Hausanschluß gesorgt, noch die Nutzungsänderung beim VNB angegeben.
Aus Kostengründen (900m Leitung sind schon gewaltig...) wird wohl die ehemalige Baustromversorgung von deinem Haus einfach weiterbenutzt worden sein...
 
Ich versuche Euro Fragen zu klären und melde mich dann wieder.
Nur eines kann ich schon heute:
Das Grundstück, wo sich Alt- und Neubau befindet, ist vom Zähler 900 m entfernt. Die Zuleitung geht über Fremdgrundstücke an einer Straße längs. Es existiert kein Hauszähler und kein Zähler auf dem Grundstück.



Bis dann!

Grüße

Jana-Natali
 
jananatali schrieb:
Das Grundstück, wo sich Alt- und Neubau befindet, ist vom Zähler 900 m entfernt.

Das ist allerdings sehr dubios... normalerweise befindet sich der Zähler auf dem zugehörigen Grundstück.

Ich habs grade mal durchgerechnet... bei einer Vorsicherung von 35A bis 63A Drehstrom müssten wenigstens Leitungen mit einem Aderquerschnitt von 95mm² (Kupfer) verlegt worden sein.
Und davon kostet der Meter momentan etwa 35€, wenn ich mich nicht irre.
 
Ich habe mir noch einmal alles erklären lassen:
Ein großer Kasten steht 900 m vom Grundstück entfernt.

In diesem Kasten befindet sich der Zähler (nur ein Zähler). Es handelt sich nicht um einen Baustromkasten.

Ein sehr dickes 900 Meter langes Alukabel, das mit der Gasleitung zusammen verlegt worden ist, verbindet diesen Kasten mit dem Neubau über fremde Grundstücke hinweg.

Dort kommt das Kabel aus der Erde und geht direkt in einen Sicherungskasten (L1,L2,L3,...- alles normal) des Neubaus.
Über diese Neubauleitung wird der Altbau über eine alte Leitung versorgt. Dort sind auch Sicherungen installiert. Früher wurde der Altbau über ein Aggregat mit Strom versorgt. Diese vorhandene Leitung muss an die neue Leitung angeschlossen worden sein.
Weil der Neubau erst später bewohnt wurde, bemerkte dies der Mieter des Altbaus zu spät - nämlich erst mit Erhalt der zu hohen Stromrechnung. Vielleicht sollte auch der Neubau mit einem Aggregat [zusätzlich] versorgt werden.


Meine Fragen:

Der so genannte "Hausanschluss" - befindet sich hier doch in dem Kasten und nicht auf dem Grundstück, am Haus oder im Haus.

Ihr merkt, dass ich ein Problem mit den Begriff "Hausanschluss" in seiner Definition habe, weil ja der Zähler sich im Kasten 900 Meter entfernt befindet. Es kann demnach ein Spannungsabfall dem Stromversorger niemals vorgeworfen werden. Dieser Kasten hätte demnach auch in München stehen können, auch wenn das mit Strom zu versorgende Haus sich in Hamburg befände.

Kann nun tatsächlich der Stromversorger einem Privatkunden sagen, dass der Versorger hinter dem Zähler keine Verantwortung zu tragen hätte?

Das ist für mich derzeit nicht so nachvollziehbar. Ich verstehe diese Argumentation nur dann - wenn der Zähler grenznah oder sich exakt auf dem Grundstück befinden würde, aber nicht wie hier.

Irgendetwas stimmt auch nicht mit dem Elektriker, der den Anschluß getätigt haben soll - zumindest weiß er davon nichts ... Was muss ein Elektriker gegenzeichnen, wenn er Bereitstellung dem Versorger meldet - gibt es dafür Dokumente? Muss er Meister sein?

Kann/darf ein Stromkabel zusammen mit der Gasleitung verlegt werden?
 
das ganze ist natürlich auch eine Geldfrage

vielleicht war es dem Errichter zu teuer den Zähler bis ins Haus legen zu lassen.
von dem HAK bis zur Meßeinrichtung darf der zulässige Spannungsfall schließlich nur 0,5 % betragen--> noch größerer Querschnitt.
Und der Anschluß vom VNB ist auch oft nicht gerade billig. Da hat man wahrscheinlich Geld gespart und nach dem Zähler einfach einen günstigen Elektriker beauftragt.

Ich würde in den ersten Kasten im Haus einen geeichten Zwischenzähler einbauen über denn dann der Altbau versorgt wird.
 
Bitte meine Darlegungen nicht missverstehen:

Ich möchte wissen, ob der Netzversorger hier sich einer möglichen Verantwortung entziehen kann - in dem er einfach sagt - hinter dem [ 900 m vom Grundstück entfernten] Zähler - interessiert mich nichts!

Das ist mir derzeitig geistig zu einfach vom Versorger dargelegt!

Darum geht´s.

Es geht nicht darum - wie man den/die "Fehler" korrigieren könnte.

Ferner darf ich auf die anderen Fragen hinweisen, die doch auch - durch irgendwelche Richtlinien - beantwortet werden können müssten - wir leben doch nun wirklich in einem Vorschriftenstaat.

Wo liegt in diesem Fall die "Messeinrichtung", wenn der Zähler selbst doch gar nicht auf dem mit Strom zu versorgenden Grundstück intstalliert ist?

Wie würde in diesem Fall gemessen werden?

Wer muß die eingehaltene Toleranz sicherstellen - Versoger oder konzessionierter Elektriker oder beide?

In diesem Fall sind zwei Häuser an einem Zähler angeschlossen. Wo ist dann das "Ende des Hausanschlusses". Das ist doch wohl wichtig um die Toleranzeinhaltung überhaupt messen zu können?


Viele Grüße

JanaNatali
 
Ende des Hausanschlusses

Wo ist dann das "Ende des Hausanschlusses".

Hallo

das müsste in den TAB (Technische Anschlussbedingungen ) deines Versorgers genau definiert sein. Vielleicht kannst du dir die irgendwo runterladen oder andersweitig besorgen...
 
Die "TAB" des Versorgers führten weiter - danke.

Alle dort aufgeführten Installationsarten gehen davon aus, dass sich der "Hausanschluß + Zähler" im (Innenanschluss) oder am Haus(Fassadenanschluss), bzw. auf (Säuleanschluss) oder an der Grundstücksgrenze/ auf dem Grundstück (Aussenschrankanschluss) befindet.

In den ersten drei Fällen wird der Zähler im Innenraum des Hauses installiert. Im letzteren Fall im Aussenschrank - aber immer noch an der Grundstücksgrenze oder auf dem Grundstück selbst.

Ein solcher Fall, wie der vorliegende, wird dort also nicht beschrieben.

Hier steht ein Aussenschrank + Zähler 900 m vom mit Strom zu versorgenden Grundstück entfernt.

Wenn ein Installateur also eine Fertigmeldung abgibt, was ist dann in einem solchen Fall damit gemeint?

Bis zur Hauptsicherung am/im Haus oder bis zu Aussenschrank auf oder an dem mit Strom zu versorgenden Grundstück - wäre mir das klar.

Aber wer durfte die Leitung von Haus zum Aussenschrank (mit Zähler) über Fremdgrundstücke 900 m verlegen und wer musste diese Verlegung überwachen? Wer trägt dafür die Verantwortung?

Versorger oder konzessionierte Installateur oder der Hauselektriker?

Kann mir das irgendjemand erklären?

Selbst wenn man davon ausginge, dass hier Baustrom ursprünglich für den Eigentümer geliefert wurde, steht aber fest, dass dieser mit seinem Namen den Strom abgemeldet hat. Wahrscheinlich wurde ehemals der Baustrom von einem Installateur beantragt. Wie auch immer hat der Eigentümer den Strom abgemeldet.

Im Übrigen ist zu bemerken, dass die Leitung etwa 1 Meter tief neben einer Gasleitung eingebuddelt ist.
Das wäre doch für "Baustrom" atypisch - oder?

Der Mieter des kleinen Hauses hat im guten Glauben für sein Haus - das auf dem selben Grundstück stand - also die gleiche Adresse hatte, den Strom angemeldet, aber keinen Baustrom.

Spätestens dann hätte doch der Versorger bemerken müssen, dass hier Privatstrom verlangt wird und aufgrund der Konstellation bemerken müssen, dass der Zähler sich ja "noch" im Aussenschrank befindet, der 900 m vom mit Strom zu versorgenden Grundstück entfernt liegt, oder nicht?
 
Sind das nun 2 Zuleitungen a 900m? Oder1 a 900m und dann geht es zum nächsten Haus.
im Ersten Fall muß ja wohl erst mal ein 2. Zähler beantragt werden und die Zuleitung auf den 2. Zähler geklemmtwerden.Wer hat denn das Kabel aufgelegt? Das EVU nicht da hinter dem Zähler.

im 2. Fall muß ja jemand den Auftrag erteilt haben den Neubau vom Altbau zu Versorgen, doch nicht das EVU die bekommen das ja gar nicht mit.

in die Sache ist der Vermieter und der E-installateur verwickelt.
 
Es handelt sich nur um ein 900 m langes Kabel. Es führt in den Neubau, dann -über die Garage - in den Altbau.

Ich betone noch einmal, dass der Außenschrank mit Zähler 900 m vom mit Strom zu versorgenden Grundstück entfernt liegt.

MfG

JanaNatali
 
da hat doch jemand den Antrag für den Zähler gestellt,und das eingereicht.Da wird dann kontrolliert ob das mit der Tab übereinstimmt ist das in Ordnung bekommt er den Zähler.
900 m sind beim EVU nicht für ein paar Euro zubekommen da wollte einer viel Geld sparen und das ist jetzt das Resultat.Liegen die Häuser vielleicht hintereinander und es wurde einfach die Zuleitung für den Altbau benutzt.
Das ist in jedem Falle eine Sache des Eigentümers und des Installateurs.
 
ob3lix schrieb:
da hat doch jemand den Antrag für den Zähler gestellt,und das eingereicht.Da wird dann kontrolliert ob das mit der Tab übereinstimmt ist das in Ordnung bekommt er den Zähler.

Auch über die weite Distanz?
Ein Zähler muss doch immer im Haus oder mindestens an der Grundstückgrenze installiert sein - oder nicht?


ob3lix schrieb:
900 m sind beim EVU nicht für ein paar Euro zubekommen da wollte einer viel Geld sparen und das ist jetzt das Resultat.

Das dicke 900 Meter lange Kabel wurde neben der Gasleitung verlegt - ist das erlaubt?

ob3lix schrieb:
Liegen die Häuser vielleicht hintereinander und es wurde einfach die Zuleitung für den Altbau benutzt.

Da hast Du Recht.

ob3lix schrieb:
Das ist in jedem Falle eine Sache des Eigentümers und des Installateurs.

Wenn der vom Versorger konzessionierte Installateur hier eine falsche "Fertigmeldung" abgegeben hat, haftet dann der Versorger für den konzessionierten Installateur als dessen Erfüllungsgehilfen gegenüber dem Mieter?


Vielen Dank - Du hast mir schon mächtig geholfen.


JanaNatali
 
Ich sage mal das ist sehr alt ,weißt du welche Farben die Adern in dem Kabel haben? 2. weißt du ob das Gas nicht neben das Kabel gelegt worden ist? Da sehe ich kein Problem Gas neben Elektrik.Die Versorger haften eigentlich für nichts,die haben ihre Fertigmeldung die besagt ,das der Installateur nach den Regeln der Technik installiert hat.Sie haben ihre Messeinrichtung der Strom wird nicht entwendet.

Aber,da ja der Zähler für den Altbau gemeldet ist und ihr nicht gefragt worden seid,sonst wäret ihr ja nicht erstaunt über die Rechnung wird euch ja wohl der Strom entwendet.Das könnte auch ein Fall für die Kripo sein. Ich bin der Meinung beim EVU kann man das überprüfen lassen.Es kann nicht sein,das ein Kabel angezapft wird.

Es gibt noch eine Möglichkeit,es wird 2x bezahlt im neuen Haus sitzt ein Hausanschluß an Eurem Kabel.Das wäre das Beste dann könnte man seine Leistung von Euer Leistung einfach abziehen. Der Altbau müßte dann einen Hausanschluß an das vorhandene Kabel bekommen und natürlich muß dann der Zähler ins Haus.Diesen Fall hätte dann das EVU zuvertreten,weil sie ja das Kabel für den HA ins Haus bringen
 
ob3lix schrieb:
Ich sage mal das ist sehr alt ,weißt du welche Farben die Adern in dem Kabel haben? #
Das weiß ich nicht. Aber das Kabel wurde max. vor 8 Jahren verlegt.
2. weißt du ob das Gas nicht neben das Kabel gelegt worden ist? Da sehe ich kein Problem Gas neben Elektrik.

Ich weiß, dass beides gleichzeitig wohl verlegt sein muss. Ich weiß aber nicht, ob es gemeldet worden ist.

Die Versorger haften eigentlich für nichts,die haben ihre Fertigmeldung die besagt ,das der Installateur nach den Regeln der Technik installiert hat.

Sieh die Sache aus Sicht des Kunden. Er beauftragt den konzessionierten Installateur.
Es hat somit eine Vorauswahl stattgefunden, auf die der Versorger direkt eingewirkt hat.

Der Kunde konnte sich daher sicher sein, dass er im Sinne des Versorgers alles richtig gemacht hat ...
Der Versorger garantiert die verlustfreie Stromversorgung. Hier wurde aber Unsinn installiert.
...


Sie haben ihre Messeinrichtung der Strom wird nicht entwendet. Aber,da ja der Zähler für den Altbau gemeldet ist und ihr nicht gefragt worden seid,sonst wäret ihr ja nicht erstaunt über die Rechnung wird euch ja wohl der Strom entwendet.Das könnte auch ein Fall für die Kripo sein. Ich bin der Meinung beim EVU kann man das überprüfen lassen.

Das Gericht hat die Staatsanwaltschaft bereits eingeschaltet.

Es kann nicht sein,das ein Kabel angezapft wird.
klar

Es gibt noch eine Möglichkeit,es wird 2x bezahlt im neuen Haus sitzt ein Hausanschluß an Eurem Kabel.Das wäre das Beste dann könnte man seine Leistung von Euer Leistung einfach abziehen.

Es besteht leider nur ein Zähler (900 Meter vom Grundstück entfernt). Der Mieter bot dem Versorger an nur den Strom zu bezahlen, den er auch verbraucht hat. Seiner Auffassung nach könnte man den Verbrauch schätzen. Der Versorger läßt sich darauf aber nicht ein.


Wenn ich genau weiß - wo sich der wahre Hausanschluß bei dieser aussergewöhnlichen Konstellation befindet, erst dann kann man diesen Fall erst rechtlich lösen.

Laut TAB ist der Zähler immer im Haus oder mindenstens an der Grundstücksgrenze installiert.

Der einzige Zähler befindet jedoch sich 900 Meter entfernt. Das ist außergewöhnlich.
Er ist an der Straße in einem Aussenschrank
installiert. Der Grund auf dem der Aussenschrank steht, gehört dem Staat.

Wo befindet sich der Hausanschluss? Dort oder im zählerlosen HAK ? Das ist eine ganz klare Frage!
 
Wieso zählerloser HAK ?im HAK ist nie ein Zähler.Da sind Sicherungen drin.
Aber in welchem Haus befindet sich dieser HAK? Ist da ein Kabel angeschlossen?
Normal gehts vom HAK zum Zähler und dann zur Verteilung
 
Moin,

Du schreibst, daß das Kabel über fremde Grundstücke verlegt wurde. Wer hat den Auftrag gegeben und wer hat die Meldung ans Strassenverkehrsamt gemacht oder das Tiefbauamt. Damit evtl. mal jemand eine Ahnung hat das dort evtl. ein fremdes Kabel liegt.

Vielleicht solltet Ihr mal mit dem Versorger reden ob Euer Kabel, das ja scheinbar zum Neubau oder Altbau geht, ans öffentliche Netz angeschlossen werden kann und der Versorger das Kabel in seine Verantwortung übernimmt und Ihr somit an einen eigenen Hausanschluß kommt.

Gruß

Poldi
 
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