Einbau von Sicherungskasten

Diskutiere Einbau von Sicherungskasten im Forum Grundlagen & Schaltungen der Elektroinstallation im Bereich ELEKTRO-INSTALLATION & HAUSELEKTRIK - Moin Habe ein P´roblem mit meinem Nachbarn. Wohnen in einer Doppelhaushälfte und unser Nachbar hat seinen Sicherungskasten mit Zählerplatz in...
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Poldi

Poldi

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Moin

Habe ein P´roblem mit meinem Nachbarn.
Wohnen in einer Doppelhaushälfte und unser Nachbar hat seinen Sicherungskasten mit Zählerplatz in die gemeinsame Trennwand installiert. Die Trennwand hat eine Stärke von ca 24-30 cm.
Die Rückwand schaut nach einem Zwischenfall vor ca. 3Jahren durch ein Loch in der Wand hervor.
Seit dieser Zeit liegen wir im Streit mit diesen Nachbarn.

Weis jemand Rat???

Gruß Poldi
 
1. Mit Nachbarn sprechen
2. Nachbarn einen Einschreibebrief schicken mit Termin zur Beseitigung und Beseitigung des Mangels auf seine Kosten
3. Mahnbescheid .... Klage .....
 
Moin

1. Mit Nachbarn sprechen ist sinnlos, da er behauptet denn Sicherungskasten mit der Genehmigung von uns eingebaut zu haben. Ist aber nicht so.

2. Nachbar hat schon mehrere Schreiben vom Anwalt verstreichen lassen, da er sich im Recht fühlt. Er hat den Sicherungskasten 1997 durch eine "Fachfirma" einbauen lassen.

3. Wir sind schon beim Gerichtstermin am 09. Mai 2005

Möchte eigentlich schon was rechtliches von euch lesen, da ihr ja schon sehr gut rechtlich ausgerüstet seid.
Evtl. weiß ja jemand wo ich die entsprechenden § finde.

Danke schon einmal#

Poldi
 
Moin

das hier im Forum keine Rechtsberatung durchgeführt wird ist mir klar, aber so ein paar Tips wo etwas stehen könnte oder wo bzw. wann schon mal solche Urteile waren wären ja schon hilfreich.

Werde auch keinen zur Verantwortung herran ziehen.
Brauche nur ein paar Tips!!

Gruß Poldi
 
-> Nachbarproblem mit Zählerschrank !

Hallo Poldi ,

da es sich um eine Messeinrichtung der zuständigen örtlichen EVU handelt (Zähler gehört der EVU), gelten für die Errichtung eines Hausanschlußsystems mit Zähleinrichtung die örtlichen TAB (Technische Anschlussbedingungen) , welche auch explizit den Montageort beschreiben.

Beipiel-TAB (mit weiteren links zum Thema) :

http://www.elektro-fachplanung.de/Fachi ... 2000a1.htm

Dadurch - und durch Elektrotechnik-Fachgutachter der örtlichen Innung , sollte doch eine Problemlösung möglich sein !

Wobei hier noch kein Wort über "Beachtung der rechtlichen Eigentümerlage" und "Errichtungszeiträume" (seit 3 Jahren nur Beschädigung ?!) ausgesagt wurde !
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Man kann z.Bsp. auch die Zwischen-Trennwand nach Brandschutzbedingungen hin (re-)sanieren lassen !
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Wandfestigkeiten (Baustatik) durch Kabel und Leitungen müssen durch den Errichter der Anlage , welcher in vollem Umfang die Verantwortung trägt , gewährleistet werden .
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Schau doch mal bei Eurem VNB/EVU nach den TAB - die stehen meist auch im Internet !
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... und selbstredend sind die Tipps , Hinweise und Ratschläge unverbindlich - freibleibend - ;
wobei auch für Schreibfehler keine Gewähr übernommen wird !
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Gruß ,
Gretel
 
Danke Gretel,

hast meine Meinung bestätigt.

Die Trennwnd hat auch Brandschutzwirkung, bzw. soll sie haben, durch den Einbau in die Wand jetzt zur Zeit natürlich nicht mehr.

Werde wohl mal beim RWE nachfragen, wegen der TAB.

Danke nochmals für den Tip.

Poldi
 
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