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tklarmann
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Hallo Leute!
Ich soll meiner Mutter eine neue Unterverteilung einbauen und sie möchte dass ich die Verteilung in 2,40m (!) Höhe in der Küche einbaue, weil es "da schöner" ist ... Abgesehen davon, dass ich keinen Bock habe in der Höhe zu hantieren habe ich auch meine Bedenken, ob das so zulässig ist. Gibt es da nicht auch Bestimmungen über die Einbauhöhe einer UV?
Ausserdem ist es etwas teuer, zwei FI für die Wohnung anzuschaffen. Da jedoch im Fehlerfall nicht die gesamte Wohnung spannungsfrei geschaltet werden darf und ich für zumindest für das Bad einen FI brauche, ist meine Frage, ob es heutzutage noch zulässig ist, in einer Wohnung Stromkreise zu haben, die nicht über FI abgesichert sind. Ich würde dann z.b. das Flurlicht extra und ohne FI laufen lassen.
Vielen Dank schonmal für Eure Hilfe!
Ich soll meiner Mutter eine neue Unterverteilung einbauen und sie möchte dass ich die Verteilung in 2,40m (!) Höhe in der Küche einbaue, weil es "da schöner" ist ... Abgesehen davon, dass ich keinen Bock habe in der Höhe zu hantieren habe ich auch meine Bedenken, ob das so zulässig ist. Gibt es da nicht auch Bestimmungen über die Einbauhöhe einer UV?
Ausserdem ist es etwas teuer, zwei FI für die Wohnung anzuschaffen. Da jedoch im Fehlerfall nicht die gesamte Wohnung spannungsfrei geschaltet werden darf und ich für zumindest für das Bad einen FI brauche, ist meine Frage, ob es heutzutage noch zulässig ist, in einer Wohnung Stromkreise zu haben, die nicht über FI abgesichert sind. Ich würde dann z.b. das Flurlicht extra und ohne FI laufen lassen.
Vielen Dank schonmal für Eure Hilfe!