Einbauort Unterverteilung

Diskutiere Einbauort Unterverteilung im Forum Haustechnik im Bereich DIVERSES - Hallo zusammen! Gibt es irgendeine Vorschrift die mir verbietet eine Unterverteilung Hager VU48NC in die Innenseite der Außenwände zum...
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David SMI

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Hallo zusammen!
Gibt es irgendeine Vorschrift die mir verbietet eine Unterverteilung Hager VU48NC in die Innenseite der Außenwände zum Nachbargrundstück zu bauen. Laut dem Architekten muss diese wieder entfernt werden was ich mir nicht vorstellen kann.

danke
 
Hi im Mehrfamilienhaus also in der Wohnung wurde eine Aussparung in der Innenseite der Aussenliegende Wände gemacht für die Unterverteilung
 
Es gibt immer wieder Architekten, die meinen in einer Brandwand, dürfe weder geschlitzt, noch gebohrt werden. Ich habe schon Küchen mit einer kompletten AP-Installation gesehen. Oder es wurde nachträglich eine 5er Porenbetonwand vorgeklebt.

Dabei ist diese Aussage so pauschal nicht richtig! Zunächst müsste mal geklärt werden, welche F-Klasse für die Wohnungstrennwand laut Baugenehmigung gefordert wurde und wie diese aufgebaut ist. Danach richtet sich es, welche Reststärken stehen bleiben müssen. Also ich kenne den üblichen dreischaligen Aufbau mit 17,5er KSbeidseitig und 4-5cm Kerndämmung in der Mitte. Bei F90 muss denn beidseitig min. 10cm stehenbleiben, d.h. Einbauten bis 7,5cm (8,5 mit Putz) wären möglich. Wenn eine höhere F-Klasse gefordert ist, müssen auch entsprechende selbstschliessende Türen zum Treppenhaus eingebaut sein. Sind entsprechend in der Türfalz gekennzeichnet und merklich schwerer, also haben denn auch min. drei Bänder.

Im Zweifel würde ich einen Fachsachverständigen beauftragen, der die Notwendigkeit prüft, manche Architekten und auch Statiker schiessen bei sowas deutlich über das Ziel hinaus - kostet ja nicht ihr Geld. Wäre denn so, als würde man 6mm² in normale Endstromkreise verbauen.
 
Es ging aber nicht um die Wohnungstrennwand sondern um eine Außenwand.
Und eine solche hat ja nun keine Brandschutzqualifizierung.
 
@David SMI Deine Bedenken wären nur bei einer gemeinsamen Außenwand zb einer Doppelhaushälfte zu beachten. Frage doch mal deinen Architekt nach der rechtlichen Grundlage für seine Aussage.
 
Gibt es irgendeine Vorschrift die mir verbietet eine Unterverteilung Hager VU48NC in die Innenseite der Außenwände zum Nachbargrundstück zu bauen. Laut dem Architekten muss diese wieder entfernt werden was ich mir nicht vorstellen kann.

Hi im Mehrfamilienhaus also in der Wohnung wurde eine Aussparung in der Innenseite der Aussenliegende Wände gemacht für die Unterverteilung

Es ging aber nicht um die Wohnungstrennwand sondern um eine Außenwand.
Und eine solche hat ja nun keine Brandschutzqualifizierung.

@David SMI Deine Bedenken wären nur bei einer gemeinsamen Außenwand zb einer Doppelhaushälfte zu beachten. Frage doch mal deinen Architekt nach der rechtlichen Grundlage für seine Aussage.
Es könnte sich also tatsächlich um eine "Außenwand" handeln die zwei (oder auch mehrere) Wohnungen betrifft wenn ..... (lesen und verstehen versuchen)
 
Also Grenzabstand = „0“?

Denn hast du da ja eine normale Außenwand, wenn da noch keine andere Haushälfte steht. Oder wie wird es gemacht? Kopiere doch mal ein Detail deiner Bauzeichnung hier rein - natürlich ohne pers. Daten.
 
Das Problem ist eher, dass die 40er Außenwand entsprechend thermisch geschwächt wird.

Ich würde hier eine Gipskartonverbauung vorsehen, und den Verteiler AUF die Wand setzen. Das scheint so eine Art Speisekammerl zu sein.
 
Eine Hauswand die direkt oder in einem Abstand kleiner x zum Nachbargrundstück steht, ist auch eine Brandwand, auch wenn dort kein Haus steht.
In eine solche dürfen z.B. auch nur Brandschutzfenster eingebaut werden.

Bei Verwendung von Wärmedämmenden Bausteinen ist natürlich jede Reduktion der Wanddicke auch eine Reduktion der Dämmwirkung.
Wird das zu gering gibt es darin aufgrund der Taupunkt Unterschreitung Feuchtigkeitsniederschlag.
Ein Verlust von Wäreme durch die Schwächung der Dämmung ist dabei natürlich auch ein Thema, so ein Kasten ist ja nun mal nicht gerade klein.
 
Eine Hauswand die direkt oder in einem Abstand kleiner x zum Nachbargrundstück steht, ist auch eine Brandwand, auch wenn dort kein Haus steht.
In eine solche dürfen z.B. auch nur Brandschutzfenster eingebaut werden.
Dann zitiere mir mal die Norm dazu, man lernt ja nie aus. Gilt das auch für Garagen (mit Fenster)? Die stehen ja doch mal öfters direkt an der Grenze.

@David SMI Und eine 36,5er Außenwand. 17,5er Porenbeton + 16cm WDVS + Kleber + Außenputz? Also so‘ne bewohnbare Sondermülldeponie. Sollte meiner Meinung nach eh verboten sein. Einfach mal die Entsorgung in 50 Jahren mit einkalkulieren, dann sieht die Rechnung anders aus oder beim Ableben der Allgemeinheit vermachen- haben übrigens die AKW-Betreiber auch schon probiert.
Die von @Octavian1977 zitierte „Reduktion der Wanddicke auch eine Reduktion der Dämmwirkung.“ dürfte durch die entstehende Abwärme im Kasten locker kompensiert werden. Aber ich würde an deiner Stelle bei den 195cm breiten Raum gar nicht diskutieren, sondern einen UP-Kasten auf Putz montieren und hinterher einfach mit 7,5er Porenbeton ummauern, dann hast du da kein Loch gemacht. Die Außenwand dort in 11,5er mit höherer Festigkeit setzen und dann ebenso verfahren geht auch.

Wie kommt denn die restliche E-Installation an der Außenwand? Klassische Aufputzinstallation mit festen Rohr - so richtig im Industrielook?
 
Nicht Norm sondern Bauordnung.
HBO §33
...
2) Brandwände sind erforderlich
1.
als Gebäudeabschlusswand, ausgenommen von Gebäuden ohne Aufenthaltsräume und ohne
Feuerstätten mit nicht mehr als 50 m³ Brutto-Rauminhalt, wenn diese Abschlusswände an oder
mit einem Abstand von weniger als 2,50 m gegenüber der Grundstücksgrenze errichtet wer-
den,
es sei denn, dass ein Abstand von mindestens 5 m zu bestehenden oder nach den bau-
rechtlichen Vorschriften zulässigen künftigen Gebäuden öffentlich-rechtlich gesichert ist,...
 
Bundesland?

Hat er eine Feuerstätte?
 
steht so in der HBO also erst mal Hessen, nur weichen die einzelnen BOs kaum von einander ab.

Ob er eine FEuerstätte hat oder nicht ist ziemlich egal, denn mit seinem Haus hat er garantiert mehr als 50m³ umbauten Raum, das ist doch keine Gartenhütte
 
Thema: Einbauort Unterverteilung
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