Elektrik in der Wohnung mangelhaft.

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Cice0519

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Guten Tag.

Ich weiblich 28, habe eine Wohnung bezogen die etwas älter ist. Die Elektrik ist teilweise katastrophal. Ich gebe mal einfach das wieder, was mir gesagt wurde, ich selber habe nämlich als Frau keine Ahnung von Elektrik.

Wir haben entdeckt dass die nym elektroleitungen dort unter dem putz mit hakennägeln festgemacht worden sind. In der ummantelung sind dementsprechend natürlich Löcher drin und die ummantelung dementsprechend beschädigt.

Ausserdem wurde in der Mietwohnung im Bad ein Loch in die Fliesen gebohrt. Von einer Steckdose wo die WASCHMASCHINE angeschlossen wird, wurde eine Leitung durch dieses Loch in einen Wandschrank gezogen und dort einen mehrfachsteckdose angebracht. Die haben quasi Strom von der Steckdose für den mehrfachatecker angezapft. Diese Leitung was von der Steckdose im Bad weggeht war teilweise ohne UMMANTELUNG ! Sprich die Leitungen WAREN Teilweise oberhalb einfach frei und das im Bad!
Ich will mir nicht vorstellen, was da alles passieren kann, wenn mal die Waschmaschine Wasser verliert...

1. Ist das legitim mit den hakennägeln, vor allem wenn die ummantelung beschädigt ist oder war das zu der Zeit normal?

2. Ich habe den Mietvertrag für den 1. Mai unterschrieben, wohne allerdings noch nicht dort drin da ich wirklich erst im September einziehen werde. Kann ich diese Sachen bemängeln, auch wenn diese bei der Wohnungsübergabe nicht dokumentiert wurden? Diese hakennägeln habe ich natürlich erst gesehen, als mein Vater eine kleine Fläche in der Wand brechen musste wegen einer Steckdose.
Auch diese freiliegende Leitung im Bad habe ich erst vor paar Tagen gesehen, beziehungsweise wurde ich von meinem Vater darauf aufmerksam gemacht. Wie schaut es bei den beiden Sachen aus, muss das behoben werden? Der Vermieter hat mit den Wohnungen nichts zu tun, eine Hausverwaltung ist für alles zuständig. Ich möchte jetzt auch keinen Ärger machen, nicht dass ich zu aufdringlich bin und man mir aus dubiosen Gründen die Wohnung kündigt oder so... Mfg Melanie
 
Sowas passiert, wenn Laien unbefugt an der Elektrischen Anlage basteln!

Mach doch mal ein paar Fotos!
 
Die "Hakennägel" muss nicht unbedingt ein Laie da reingedonnert haben.

"Früher", zu Zeiten, da geeignete Schellen unter Umständen noch Mangelware waren, kann der "Übeltäter" durchaus auch ein Elektriker gewesen sein ... :rolleyes:
 
Ich bezog mich auch eher auf die erweiterte Steckdosen im Bad.
Und ja, in der Lehre habe ich auch noch NYM mit Hakennägeln befestigt, aber ohne es zu zerstören.

Die Hakennägel sind ja offensichtlich bei weiterer Laienarbeit ans Tageslicht gekommen...
 
Die Wohnung ist nicht zufällig in Österreich? Wenn ja, könntest Du ein aktuelles E-Attest verlangen.
Denn dieses ist hier zwingend vorgeschrieben bei jeder Neuvermietung.
 
Nein leider in DE.
Fotos kann ich leider erst morgen machen, da ich 50km zur neuen Wohnung habe.
Jetzt aber nochmal zu meiner Frage.
Müssen die da tätig werden oder ist das alles noch akzeptabel?
Und ja die Nägel sind tatsächlich bei weiterer laienarbeit ans Tageslicht gekommen, wobei i h meinen Vater nicht unbedingt als Laien abstempeln würde :p.
Diese Leitung was durch die Wand geht, haben wir abgezwickt zur Sicherheit aller.
 
Also..... ich bin ja bekanntlich für einfache und pragmatische Lösungen und sehe die Sache so:

1.) Die "Waschmaschinenleitung" scheint ein Relikt vom Vormieter zu sein, von daher bei Fachkenntnis entweder selber komplett entfernen oder aber vom Vermieter bzw. seinen Beauftragten entfernen lassen (da reicht der Hausmeister), da Du einen Anspruch auf eine sichere Mietsache hast. Jetzt wird es komplizierter:

2.) Hakennägel: dazu mal folgenden Fachbeitrag lesen, wäre demnach völlig unzulässig: Fachartikel
Theoretisch "weisst" Du gar nichts davon, wenn Du die Wand nicht "aufgemacht" hättest. Nun ist es aber so und Du hast nunmal die Kenntnis. Ich sehe zwei Möglichkeiten:

a) Du akzeptierst es und vertraust darauf, dass im Fehlerfall durch diese Nägel die entsprechenden Schutz- und Sicherheitsbetriebsmittel auslösen (LS und/oder RCD) oder
b) Du bemängelst es, forderst Deinen Vermieter schriftlich auf, diesen Mangel zu beseitigen (Hausmeister einschalten reich dabei nicht), dabei kannst Du ihm zur Untermauerung der Sache gerne den o.a. Fachartikel unter die Nase bzw. unter Dein Schreiben halten) mit dem Effekt (wenn er es macht), dass diverse Wände aufgerissen werden müssen (über den Umfang schreibst Du ja nichts Genaues, evt. wegen Nichtwissen, das ist aber auch nicht Dein Problem, sondern das des Vermieters) und nicht ganz unerhebliche Kosten für ihn entstehen. Da Du ja eh erst im Sept. einziehen willst, hat er genügend Zeit und Vorlauf, das zu richten. Ob man für die Umbauzeit die Miete bezahlt, steht auf einem anderen Blatt.
Dass das Ganze "friedlich" abläuft, würde ich aus der Lebenserfahrung heraus mal verneinen, ist aber auch nicht Dein Verschulden.

Diese Situation ist die klassische "lose-lose-situation", trotzdem würde ICH die Sache 2.) nicht einfach auf sich beruhen lassen, denn Du bezahlst ja sicher "gutes Geld" und von daher ist auch zumindest ein "sicherer Gegenwert" nicht unverschämt zu verlangen. Das potentielle "Argument": "hat sich bisher aber noch niemand drüber beschwert, war schon seit Bauzeit des Hauses so, stellen Sie sich mal nicht so an" kannst Du getrost ignorieren.
 
Zuletzt bearbeitet:
@Stromberger vielen Dank für die ausführliche Antwort.
Wie sieht es denn aus, wir haben ja jetzt die Wand bisschen aufgebrochen, solange wir dies wieder fachgerecht schließen also verputzen ist doch alles OK oder? Bzw wenn wir selber eine Leitung verlegen zb eine Steckdose irgendwo anbringen wollen?
 
Grundsätzlich hat der Mieter das Anrecht auf eine mangelfreie Mietsache was auch die Elektrik betrifft.
Hier wird oft ein "gemäß den Normen und Richtlinien zum Erstellungszeitraum" als mangelfrei missgedeutet.

mangelfrei heißt im Bezug auf die Elektrik das diese gemäß §49 Energiewirtschaftsgesetz "sicher" ist und zusätzlich muß die Anlage mit aktuell üblichen Belastungen und Ansprüchen auskommen.
Da heutige Rechnersysteme und Vernetzungen Probleme mit Anlagen mit klassischer Nullung haben, ist eine solche Anlage wohl nicht mehr als mangelfrei zu bezeichnen.

Ich würde die Anlage zuvor von einer Elektrofachkraft prüfen lassen und mir hier Mängel und auch Abweichungen vom aktuellen Standard aufzeigen lassen.
Wenn der Vermieter da nicht gewillt ist Abhilfe zu schaffen oder mal ein "Update" durch zu führen würde ich den Mietvertrag schnell wieder auflösen.
 
Nachtrag: man kann, wenn ein erstes freundliches, aber sachliches Schreiben an den Vermieter nicht fruchtet, das 2. Schreiben an den Vermieter natürlich entsprechend "dramatisch" gestalten (finde gerade kein besseres Wort) in dem Sinne, dass er nun Bescheid weiss über die Mängelhaftigkeit (vorher hätte er sich mit Nichtwissen und versteckter Mangel herausreden können im Schadensfall) und dass nun im Schadensfall ihn direkt die Verantwortung und Haftung obliegt; auch eine etwaige (Haftpflicht)versicherung würde demnach nicht zahlen, da ja nun von Vorsatz (Kenntnis des sicherheitsrelevanten Mangels ohne Absicht, diesen abzustellen) und nicht mehr von Fahrlässigkeit die Rede ist etc. etc.
Nur schon mal im Voraus gedacht und geschrieben, evt. ist der Vermieter ja nett und einsichtig.
 
Die Versicherung interessiert den Vermieter vielleicht nicht, aber eine mangelhafte elektrische Anlage ist ein Verstoß gegen ein Gesetz und damit strafbar!
Schäden die aufgrund einer mangelhaften elektrischen Anlage auftreten landen schnell vor Gericht und enden üblicherweise mit Haftstrafen.
Schäden sind dabei z.B. Brand oder Personenschaden.
 
@Stromberger vielen Dank für die ausführliche Antwort.
Wie sieht es denn aus, wir haben ja jetzt die Wand bisschen aufgebrochen, solange wir dies wieder fachgerecht schließen also verputzen ist doch alles OK oder? Bzw wenn wir selber eine Leitung verlegen zb eine Steckdose irgendwo anbringen wollen?

Exkurs:
Ein Arzt stellt bei einer Operation des Blinddarms fest, dass Du leider ein Pankreaskarzinom hast. (Na gut, weniger dramatisch: ein Aortenaneurysma).
Würdest Du wollen, dass er Deine BauCHhöhle einfach wieder verschließt, "nix gesehn, nix gehört, nix gesagt" oder würdest Du gerne informiert oder noch besser, geheilt?
Beantwortet das Deine Frage?

Im Klartext: zu Dokumentations- und Beweiszwecken ist es unumgänglich, die Wand OFFEN ZU LASSEN!!!
 
Zuletzt bearbeitet:
Die Versicherung interessiert den Vermieter vielleicht nicht, aber eine mangelhafte elektrische Anlage ist ein Verstoß gegen ein Gesetz und damit strafbar!
Schäden die aufgrund einer mangelhaften elektrischen Anlage auftreten landen schnell vor Gericht und enden üblicherweise mit Haftstrafen.
Schäden sind dabei z.B. Brand oder Personenschaden.

Das ist vollkommen richtig, aus der Lebenserfahrung sind aber Menschen oftmals eher "am Geld" zu treffen als über die Aussage: "Sie machen sich potentiell strafbar".
 
ein Verstoß gegen ein Gesetz und damit strafbar!
Schäden die aufgrund einer mangelhaften elektrischen Anlage auftreten landen schnell vor Gericht und enden üblicherweise mit Haftstrafen.
Schäden sind dabei z.B. Brand oder Personenschaden.
Hallo MOD, glaubst du das alles was du so daherredest?
Das ist doch pure Angstmacherei gegenüber den harmlosen Fragestellern ... :mad:
 
Bzw wenn wir selber eine Leitung verlegen zb eine Steckdose irgendwo anbringen wollen?
Da Du kein konzessionierter Elektrobetrieb bist, hast Du ohne Einwillung des Eigentümers nicht an Gas, Wasser, Statik des Gebäudes und Elektrik zu suchen. Änderungen sind tabu im Mietwohnungsbereich.

Bezüglich der Wohnung muss diese beim Übergang der Mietsache in einem mängelfreien Zustand sein. BGB §536 I regelt das hier. Der Vermieter hat die Elektrik in der Regel prüfen lassen. Für euere Mängel hat er sicher Beweise.

Insbesondere gegen Mietnomaden die in UP gelegten Leitungen nach Mängeln suchen hilft dies, die nur auf Mietminderung aus sind.
 
Zum Thema Hakennägel möchte ich noch folgendes anführen:Bis vor kurzer Zeit gab es Eine Fernsehsendung unser Haus im Glück
Die Elektriker in dieser Bauserie verwendeten zur Leitungsbefestigung immer Hakennägel.
 
So jetzt die Bilder für die beschädigten Kabel.

Die letzten 4 Bilder zeigen die Leitung was durch den bad in die Wand führt und die ungeschützte leitung.
 

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Dolle Geschichte. Zu den Hakennägeln habe ich mich ja bereits geäußert, aber was ist das da mit dem Teilstück der Unterverteilung und dem einzelnen LS-Automaten? (Letztes Bild.)
Wurde das so vorgefunden oder ist das ein Ergebnis einer, hmm, wie sage ich es, "demontierenden Bestandsaufnahme"?
(Dass NYM-Leitung nicht für "fliegende Verdrahtung" zugelassen ist (im Sinne von "beweglich") muss ich nicht extra erwähnen?)
 
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