Elektrikinstallation im Altbau II

Diskutiere Elektrikinstallation im Altbau II im Forum Installation von Leitungen und Betriebsmitteln im Bereich ELEKTRO-INSTALLATION & HAUSELEKTRIK - Hallo! Wie schon im ersten Beitrag beschrieben habe ich wohl bei der Auswahl des Elektrofachmannes ins Klo gegriffen. Ich habe mir die...
Status
Für weitere Antworten geschlossen.
A

Alex3000

Beiträge
10
Hallo!

Wie schon im ersten Beitrag beschrieben habe ich wohl bei der Auswahl des Elektrofachmannes ins Klo gegriffen.

Ich habe mir die Installation u.s.w. mal näher betrachtet und habe Fragen dazu.

Die neue verlegten Leitungen wurden extra abgesichert aber die alten laufen alle über eine Sicherung. Habe heute alle Sicherungen incl. der Fi raus gemacht und es ging noch fast alles. Über diese eine Sicherung laufen beide Bäder und 6 Zimmer sowie Keller und Garage.
Meiner Frau hat der "Elektromeister" erklärt das man das nicht anders machen könne bzw. man könne das nicht trennen. Unter anderem auch deswegen weil wir ihm untersagt haben die Fließen in den Bädern auf zu klopfen.

Könnt Ihr das nachvollziehen?

Ich glaube ich hole mir einen Gutachter, der zwar wieder Geld und Zeit kostet, aber ich sehen keine andere Chance.

Vielleicht könnt Ihr mir weiter helfen.

Gruß Alex
 
Wir kennen die bestehende Installation nicht, aber wenn die Wandfliesen der badezimmer die einzige Einschränkung sind, sollte es machbar sein die anderen Räume so neu zu installieren, dass getrennte Stromkreise entstehen. Ob dies Bestandteil der Beauftragung und des Angebots war oder welche weiteren Absprachen getroffen wurden entzieht sich unserer Kenntnis.
 
Hallo!

Der Auftrag war die komplette Neu-Installation von zwei neuen Sicherungskästen im ersten OG und Keller sowie der Austausch aller notwendigen Leitungen. Strom kommt noch vom Dach Überlandleitung.

LG Alex
 
Was bedeutet "aller notwendigen Leitungen"? Um den Verteiler zu ersetzen ist ggf. garkeine Leitung zwingend zu ersetzen!?
 
T.Paul schrieb:
Was bedeutet "aller notwendigen Leitungen"? Um den Verteiler zu ersetzen ist ggf. garkeine Leitung zwingend zu ersetzen!?

Es waren noch alte Stoffummantelte Leitungen im Haus und diese sollten gewechselt werden sowie eine sinnvolle Verdrahtung bzw. Absicherung. Auf´s Geld kam es mir weniger an mehr auf die Sicherheit.
 
Wenn Leitungen getauscht werden (sollen) ohne die originäre Verdrahtungsform zu ändern bleibt es, wie es war - mit entsprechend wenigen Stromkreisen. Es könnte sich hier also um einen Fall handeln, wo Du, als AG den Auftrag einfach nicht so formuliert hast, wie du erwartet hast, dass er ausgeführt wird.

Wenn der Auftrag lautete die Leitungen, wo aus Sicherheitstechnischen Aspekten notwendig, zu tauschen, impliziert dies nicht die Neuaufteilung der Stromkreise. Unabhängig davon, dass dies dann wohl eine eher schwache Beratungsleistung des AN war, dies eben so auszuführen, kann, je nach formuliertem Auftrag, die Ausführung Auftragsgemäß sein.
 
Alex3000 schrieb:
Meiner Frau hat der "Elektromeister" erklärt das man das nicht anders machen könne bzw. man könne das nicht trennen. Unter anderem auch deswegen weil wir ihm untersagt haben die Fließen in den Bädern auf zu klopfen.
Könnt Ihr das nachvollziehen?
Ja. Neue Verkabelung ohne die Wände aufzureißen /Fliessen abzuhacken geht nur mit einer wunderschönen Aufputzinstallation im Bad. Und das wolltest du sicherlich auch nicht, oder?
Wenn es dir doch so sehr um die Sicherheit ging und genügend Geld zur Verfügung stand, dann verstehe ich absolut nicht, warum grade sensible Bereiche, wie ein Bad, von der Erneuerung ausgeschlossen wurden.
Eigentlich hätte man das bei einem derartigen Eingriff , sogar ablehnen müssen.

Selbst hier im tiefsten Osten, waren Badsanierungen die erste Amtshandlung nach der Wende...
 
Strippentod schrieb:
Selbst hier im tiefsten Osten, waren Badsanierungen die erste Amtshandlung nach der Wende...

... und du glaubst nicht, dass die Farben der Badezimmerfliesen dazu beigetragen haben eben dort zu beginnen? ;)
 
T.Paul schrieb:
Strippentod schrieb:
Selbst hier im tiefsten Osten, waren Badsanierungen die erste Amtshandlung nach der Wende...

... und du glaubst nicht, dass die Farben der Badezimmerfliesen dazu beigetragen haben eben dort zu beginnen? ;)
Nein, dafür war deren Anmut und Grazie wirklich zu atemberaubend schön.
(Wobei hier die Betonung auf "atemberaubend" steht.) :roll: :mrgreen:
 
T.Paul schrieb:
Wenn Leitungen getauscht werden (sollen) ohne die originäre Verdrahtungsform zu ändern bleibt es, wie es war - mit entsprechend wenigen Stromkreisen. Es könnte sich hier also um einen Fall handeln, wo Du, als AG den Auftrag einfach nicht so formuliert hast, wie du erwartet hast, dass er ausgeführt wird.

Wenn der Auftrag lautete die Leitungen, wo aus Sicherheitstechnischen Aspekten notwendig, zu tauschen, impliziert dies nicht die Neuaufteilung der Stromkreise. Unabhängig davon, dass dies dann wohl eine eher schwache Beratungsleistung des AN war, dies eben so auszuführen, kann, je nach formuliertem Auftrag, die Ausführung Auftragsgemäß sein.

Sorry, aber ich verstehe nicht warum man ein Bad beschädigen sollte wenn man von dort zwei Leitungen extra absichern will. Wobei der Verteiler im Flur ist.
Gut, ich bin kein Elektriker.

Aber heute kommt ein zweiter Elektriker der die sich die Sache mal fachlich betrachten wird.

Im übrigen war nie davon die Rede das keine Wände aufgerissen werden dürfen > nur die Bäder waren ausgenommen.

Wie aber das dann aussieht sieht man im ersten „Thread“.
 
Ob dies möglich ist, ist u.a. davon abhängig, ob diese beiden Leitungen auch separat zum Stromkreisverteiler verlegt wurden. Sprichst du z.B. von 2 Steckdosen, zu denen nur eine Leitung führt und diese dann miteinander verbunden sind, lässt sich dies eben ohne neue Leitung und trennen der Verbindung nicht bewerkstelligen. Ob und wie dies unter Umgehung der Badezimmerinnenwände möglich ist, hängt von Situation vor Ort ab.

Aber darum ging es mir bei dem von Dir zitierten Beitrag auch gar nicht - ich wollte darauf hinweisen, dass deine Auftragserteilung nach deinen Schilderungen, diesen Wunsch ggf. gar nicht explizit gefordert hat.
 
So nun war der Elektriker da und der meint das wäre ganz schlechte Arbeit und Beratung. Zumal steht sogar im Angebot das die Bäder wenn möglich ( hatte ja Zeit sich das ganze vor Ort anzusehen ) mit einem Fi abgesichert werden. Der Elektriker sagte auch das man dies laut Vorschriften machen müsse bzw. es möglich machen muss > Kunden darauf hinweisen und wenn der das nicht wolle sich dies schriftlich bestätigen lässt. Alles nicht passiert.

Nun bekommt der ausführende Elektromeister noch eine Chance dies so zu machen wie sich das gehört.
 
Nicht nur das Badezimmer benötigt einen zusätzlichen Schutz mittels Fehlerstromschutzschalter - auch alle üblichen Steckdosenstromkreise (<= 20A) und alle Installationen im Freien zur Verwendung tragbarer Geräte (<= 32A) erfordern dies. / DIN VDE 0100-410 (VDE 0100-410):2007-06 Abschn. 411.3.3
 
Status
Für weitere Antworten geschlossen.
Thema: Elektrikinstallation im Altbau II
Zurück
Oben